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Juwie
| Veröffentlicht am Freitag, 11. Februar 2005 - 17:43 Uhr: | |
Bei der - nur theoretisch zu erörtendern - Wahl eines verheirateten katholischen Laiens träte das gleiche ein, wie bei verheirateten konvertierenden Priestern: Das Ehesakrament bleibt gültig - selbstverständlich inkl. Vollzug der Ehe (Niklas hat recht). Leider ist das viel interessantere Problem der Unierten aber noch nicht geklärt. |
John Rawls
| Veröffentlicht am Freitag, 11. Februar 2005 - 17:47 Uhr: | |
Vergesst das Zölibat. Papst darf jeder getaufte Katholik werden - na ja gut, männlich muss er halt sein. Das ist wie beim CSU Vorsitzenden. Zwar hat der Papst priesterliche Pflichten und wird dafür die Priesterweihe erhalten müssen, aber.... ...nach Can 1049 Codex Iuris Canonici i.V.m. Can 277) kann er sich ohne nähere Begründung Dispens von der Ehelosigkeit erteilen. Dafür brauch ihn nicht mal extra der Heilige Geist durchfluten. Vererben darf er seinen Kindern aber wohl nichts. ;-). |
Sole
| Veröffentlicht am Freitag, 11. Februar 2005 - 17:50 Uhr: | |
Darf er NACHTRÄGLICH vom Z. befreit werden oder darf er die Bedingungen schon bei der Wahl nicht erfüllen? |
John Rawls
| Veröffentlicht am Freitag, 11. Februar 2005 - 18:03 Uhr: | |
Ad Sole: >>>Darf er NACHTRÄGLICH vom Z. befreit werden oder darf er die Bedingungen schon bei der Wahl nicht erfüllen? Zum Zeitpunkt der Wahl ist es egal. Bei der Priesterweihe, die er als Papst benötigt (notfalls aber auch halt nach der Wahl) kann er sich selber befreien, denn das darf er als Papst. |
Niklas
| Veröffentlicht am Freitag, 11. Februar 2005 - 18:17 Uhr: | |
@Sole: Im "Nachträglichen" erscheint auch mir die Krux! @ John Rawls: "Vererben darf er seinen Kindern aber wohl nichts. ;-). " Hauptgrund für das Zölibat ist, dass sich verschiedene Priesterclans zu sehr in die Pfünde eingenistet haben. Kinder von Priestern dürfen mW deshalb auch heute nur nach Dispens Priester werden. |
Bernhard Nowak
| Veröffentlicht am Freitag, 11. Februar 2005 - 19:47 Uhr: | |
Also die Frage, wer feststellt, ob ein irreversibles Koma stattfindet, kann ich natürlich auch nicht beantworten und ob dann der Papst wirklich als tot gilt. Das Problem, dass sich meines Erachtens stellt, ist doch der "Fortschritt" der Medizin. In früheren Jahrhunderten starben die Päpste. So wäre - wenn ein Papst Atembeschwerden gehabt hätte wie eben Johannes Paul II. am 1. Februar - kein "rettendes" Krankenhaus in der Nähe gewesen. Heute ist es ja möglich, Menschen lange am Leben zu erhalten. Meines Wissens soll Johannes Paul II. die Einrichtung lebensrettender Geräte im Vatikan abgelehnt haben. Aber das Problem bleibt: der medizinische "Fortschritt" macht ein - physisches! - Fortleben des Papstes im Koma möglich. Dass hiermit wesentliche Funktionen des Papstes nicht mehr ausgeübt werden können, ist doch klar. Darauf hat ja der argentinische Kardinal am Dienstag ja auch verwiesen. Uneinigkeit gibt es im Vatikan wohl darüber, ob der Verlust der Sprache allein bereits ein derartiges konstitutives Merkmal darstellen kann. Denn - so wurde auch gesagt - der Papst kann durchaus noch lange leben und er könnte auch als "physisches Wrack" weiteramtieren. Aus diesem Grunde ergibt sich die Notwendigkeit, aufgrund des medizinischen "Fortschrittes" Regelungen zu finden, einen handlungsfähigen Papst zu wählen und einen amtsunfähigen - im wörtlichen Sinne - des Amtes zu entheben. Natürlich könnte eine solche Entscheidung - bei plötzlicher unvorhergesehener Genesung des "alten" Papstes - nicht mehr rückgängig gemacht werden. Dieser "alte Papst" müsste dann wirklich ins Kloster. Übrigens: ich habe das Buch von Yallop auch gelesen. Für unmöglich halte ich die Theorie einer Ermordung von Johannes Paul I. nicht. Ich würde sagen: da es keine Autopsie gab, kann ein Mord an Johannes Paul I. nicht belegt werden; so weit, so "gut". Ob er eines natürlichen Todes starb (wofür auch einiges spricht) oder nicht, würde sich nur noch - wenn heute überhaupt - durch eine Autopsie klären lassen und die ist - meines Wissens - nicht erfolgt. |
Immanuel Goldstein
| Veröffentlicht am Freitag, 11. Februar 2005 - 22:14 Uhr: | |
Als Ex-Orthodoxer - der es mag Lateiner in die Klemme zu bringen -hätte ich da jetzt noch eine Frage zum Geschlecht des Papstes: Muss er seit Geburt männlich sein oder gelten auch Personen, die im nachhinein Mann wurden, als wählbar? Weitere Frage: Kann vielleicht die Lösung des Abendländischen Schismas rückgängig gemacht werden, alle Päpste ab Martin V. als Häretiker a posteriori abgesetzt werden und die Reihe bei Benedict (Nummer fällt mir gerade nicht ein - Gegenpapst zu Martin, wenn auch nur mnit einem Gefolgskardinal), der bis zu seinem Tod mit 94 Jahren nicht abdankte wieder aufgenommen werden? Kann beim Tod des Papstes nicht vielleicht ein Konzil (ohne Einberufung des soeben Verstorbenen) statt der Konklave zusammentreffen und erstmal die Wahlmodi ändern? Für Spezialisten: wenn der Papst im Amt sein Geschlecht zum Weiblichen wechseln sollte - was passiert dann? Lässt Petrus seinen Geist dann auch umwandeln? Oder muss ein Papstwechsel her? |
Frederic
| Veröffentlicht am Freitag, 11. Februar 2005 - 22:53 Uhr: | |
Gegenpapst war Benedikt XIII. Im übrigen hatte er nicht nur einen Kardinal, sondern derer 4. Drei davon wählten einen Klemens VIII., während der einzelne sich zum Benedikt XIV. machte. Klemens und seine Wähler unterwarfen sich 1429 Martin. Über Benedikt ist wohl nichts weiteres bekannt. Ach und zum Geschlechtswechsel: Das dürfte wohl unter Häresie fallen, da es eindeutig Gottes Wille widerspricht. |
gelegentlicher Besucher
| Veröffentlicht am Freitag, 11. Februar 2005 - 23:10 Uhr: | |
@Immanuel Goldstein Zur Geschlechtsumwandlungsfrage: Da ist keine Klemme. "Personen, die im nachhinein Mann wurden" gibt es nicht. Frauen deren Geschlechtsteile operativ verstümmelt wurden können das Sakraqment der Weihe -wie alle anderen Frauen auch- nicht gültig empfangen und sind daher auch nicht als Papst wählbar. (Das Papsttum ist nur ein Nebenprudukt des römischen Bischoffsamtes.) Die Weihe eines analog verstümmelten Mannes wäre zwar verboten (CIC Can. 1040 & can 1041 Nr.5) aber nicht ungültig. Für den (allerdings praktisch ausgeschlossenen) Fall, dass der Papst sich derartig verstümmeln ließe ohne gleichzeitig in Häresie zu fallen (z.B. durch die Behauptung das wäre jetzt eine Frau) bliebe er wohl Papst. Ich meine übrigens (weiß aber nicht sicher), dass die Orthodoxen das ähnlich sehen. >Kann vielleicht die Lösung des Abendländischen Schismas rückgängig >gemacht werden, alle Päpste ab Martin V. als Häretiker a posteriori >abgesetzt werden Wegen welcher Häresie denn? >und die Reihe bei Benedict (Nummer fällt mir gerade nicht ein - >Gegenpapst zu Martin, wenn auch nur mnit einem Gefolgskardinal), der >bis zu seinem Tod mit 94 Jahren nicht abdankte wieder aufgenommen >werden? Soweit ich weiß, sind alle drei "Päpste" zurückgetreten. Aber mal angenommen und nicht zugegeben es hätte bei dieser Wahl noch einen gültigen Amtsinhaber gegeben. Dann wäre spätestens der erste nach dessen Tod gewählte Papst wieder Rechtmäßig. Von der konkurrierenden "Reihe" weiß ich nichts, ich halte es auch für unwahrscheinlich, dass irgendeine Sekte schon seit über 500 Jahren Gegenpäpste wählt. >Kann beim Tod des Papstes nicht vielleicht ein Konzil (ohne >Einberufung des soeben Verstorbenen) statt der Konklave >zusammentreffen und erstmal die Wahlmodi ändern? Nein, denn ein Konzilsbeschluss ist ohne päpstliche Zustimmung ungültig. Das reine Tagen (und Beschlussfassen) eines Konzils während der Sedisvakanz ist übrigens verboten. |
Niklas
| Veröffentlicht am Samstag, 12. Februar 2005 - 00:15 Uhr: | |
@Frederic, Gelegentlicher Besucher: Eine vorsätzliche Selbstverstümmelung ohne rechtfertigenden Grund (z.B. eine medizinische Notwendigkeit) würde ich nicht als Häresie (=Abweichen von der orthodoxen Glaubenslehre), sondern als gravierende Sünde wider der göttlichen Schöpfung bezeichnen. Es handelt es sich dabei nicht um ketzerische Irrlehre, sondern um eine sündige Handlung wider der Natur. Das dürften auch die Orthodoxen so sehen, deren Ethik und Glaubensinhalte sich höchstens marginal von der katholischen unterscheiden. Aus heutiger Sicht sind eher Konflikte um des Kaisers Bart, die zum Schisma der meisten Ostkirchen (nicht aller!) geführt haben, auch die unterschiedliche Sprache. Der wesentliche Punkt dürfte heute v.a. die Anerkennung des römischen Präs liegen. JP II hat sich hier allerdings sehr kompromissbereit gezeigt. Ferner gibt es Streit in den Gebieten der ehemaligen Sovietunion, wo sich die Katholiken Terrain von der regimefreundlicheren orthodoxen Kirche zurückholen. Insgesamt scheinen die Katholiken den Orthodoxen als viel zu progressiv, da sie sich zu weit von den Überlieferungen der Urkirche entfernt hätten. Irgendwie ist man 1965 zu dem Ergebnis gekommen, dass die gegenseitige Exkommunizierung ein Missverständnis gewesen sei, hob sie auf, doch seitdem hat sich leider nicht mehr recht viel bewegt. Es soll tatsächlich Spinner geben, die sogenannten Sedisvakantisten, die behaupten, dass der Heilige Stuhl nicht rechtmäßig besetzt, also in Wirklichkeit vakant sei. (Dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Sedisvakantist) |
gelegentlicher Besucher
| Veröffentlicht am Samstag, 12. Februar 2005 - 01:42 Uhr: | |
@Niklas Stimmt. Diese spezielle Selbstverstümmelung geht allerdings fast immer mit den Behauptung einher, dass eine sog. Geschlechtsumwandlung (1) das Geschlecht umwandelt und (2) moralisch erlaubt ist. Mindestens (2) ist eine Häresie. ((1) auch, aber dazu gibt es wohl nichts schriftliches, weil es einfach innerhalb der Kirche in 2000 Jahren noch keiner behauptet hat.) @tg et. al. zur Wählbarkeit der Verheirateten: Die Weihe eines Verheirateten ist "nur" verboten aber nicht ungültig. Die Wahl eines verheirateten Katholiken ist also jedenfalls (ontologisch) möglich. Ob sie (juristisch) erlaubt ist, ist eine andere Frage. Man könnte durchaus argumentieren, dass die Vorschriften zur Papstwahl hier Vorrang haben. Letzendlich ist die ehrliche Antwort aber wohl, dass dieser Fall so unwahrscheinlich ist, dass er niemals geregelt wurde. Übrigens können bei Konversion nicht nur anglikanische sondern auch andere protestantische Geistliche ihre Frauen behalten. Auch können laisierte Priester gültig heiraten, was ja im allgemeinen der Sinn der Laisierung ist. (Relevant, weil die Laisierung auch juristisch und nicht ontologisch wirkt, also die Weihe nicht auslöscht, sonder "nur" die damit einhergehenden Rechte und Pflichten aufhebt.) Ganz allgemein ist der Zölibat eine Regelung rein menschlichen Rechts, die eben Ausnahmen haben kann. Zu den Unierten: Die männlichen Mitglieder der unierten Kirchen sind selbstverständlich wählbar. Ein so gewählter wäre aber hinterher Bischof von Rom (was das gleiche wie Papst ist), also nicht mehr Angehöriger der jeweiligen unierten Kirche. Dieser Fall ist übrigens schon eher realistisch, weil es unierte Kardinäle gibt. @Bernhard Nowak Das ein irreversiebles Koma als Tod gilt, halte ich aus folgenden Gründen für ein Gerücht: 1. Es widerspricht der katholischen Lehre, die ja auch in diesem Fall die Euthanasie als Menschentötung ansieht. 2. Ich kann nirgendwo eine derartige Regelung finden. 3. CIC, Can. 335: "Bei Vakanz oder völliger Behinderung des römischen Bischofsstuhles darf in der Leitung der Gesamtkirche nichts geändert werden; es sind aber die besonderen Gesetze zu beachten, die für diese Fälle erlassen sind." Ich vermute, dass damit eher eine Gefangensetzung durch eine weltliche Macht gemeint ist. Aber der Fall einer Verhinderung ist offensichtlich geregelt und vom Fall der Sedisvakanz verschieden. @Schwammkopf Mal unterstellt es gäbe im Vatikan eine finstere Verschwörung: Dann wäre ein handlungsunfähiger Papst doch das beste, was den Verschwörern passieren könnte. Warum sollte man also bei einem Koma des Papstes zur "Kopfkissenlösung" greifen? @alle; zur von Schwammkopf aufgeworfenen Verschwörungstheorie Ich habe das Buch von Yallop nicht gelesen; es ist wohl auch zu einer Zeit erschienen, als ich noch nicht lesen konnte. Darum meine Frage: Hebt das Buch sich von sonstigen kirchenfeindlichen Verschwörungstheorien ab? Oder anders gefragt: Gibt es hier jemanden, der das Buch für lesenswert hält aber nicht glaubt, dass der Papst die Qumramschritrollen unterdrückt oder Jesus in Indien lebte? |
Schwammkopf
| Veröffentlicht am Samstag, 12. Februar 2005 - 10:27 Uhr: | |
Das Buch von Yallop (der Titel laut: Im Namen Gottes) und ist kein Verschwörungsgeschichte. David Yallop ist ein in England bekannter Autor und Journalist. Mit Qumramrollen hat das überhaupt nichts zutun. Es hat mit Politik zu tun und Wirtschaftskriminalität. Und ob Kirche, Partei oder Wirtschaftsunternehmen: Überall wo sich Macht konzentriet gibt es um es gelinde zu sagen Skandale und Schweinerein. Das hat auch mit Verschwörungstheorien zu tun. Ich stehen, um es mal deutlich zu sagen, überhaupt nicht auf Verschwörungstheorien. Aber das sich der Vatikan nur weil er sich auf die Bibel beruft irgendwie moralischer handelt glaube ich nicht. Auch der Vatikan handelt so wie alle Machtzentren auf dieser Welt. Sollte der Papst nun ins Koma fallen, dann hat der Vatikan ein Problem - das ist Fakt. Die Frage ist - wie sieht die Lösung aus: Regiert der Vatikan führungslos mit einem Koma-Papst, oder sieht der Vatikan die Notwendigkeit eines Wechsels. In diesem Falle muß sich einer ein Herz und ein Kissen greifen. Auch das ist keine Verschwörung. Was aber offensichtlich keiner bemerkt hat, was für eine Diskussion hin dem ganzen steckt. Es ist die Frage der Sterbehilfe. Interessanterweise habe gerade die Papstfreunde sich auf die Theorie gestützt, daß der Papst wenn er im Koma liegt, keinen eigenden Willen mehr hat. Das er also aus diesen Grund nicht mehr Herr seine Sinne ist und auch nicht mehr vom Geist Petrus erfüllt ist. (Es soll ja ein anderer gewählt werden). Auch eine Abdankungserklärung vor seinen komatösen Zustand würde akzeptiert werden. Auch bei einem Sterbetestams geht es um diese Frage. Ist mein Wille vor dem komatösen Zustand auch für die Zeit des komatösen Zustand bindend, bzw immer noch mein Wille. Im Falle des Papstes haben die meisten "Papstfreunde" hier zugestimmt. Der Papst im übrigen nicht. Auch deshalb kann kein neuer Papst gewählt werden wenn der alte Papst noch im Koma liegt. |
Sole
| Veröffentlicht am Samstag, 12. Februar 2005 - 12:54 Uhr: | |
" In diesem Falle muß sich einer ein Herz und ein Kissen greifen." Das ist fast ein Aufruf zum Mord. Muss das wirklich sein? |
Schwammkopf
| Veröffentlicht am Samstag, 12. Februar 2005 - 13:25 Uhr: | |
Ja, es läßt sich nicht ändern. Jedem ist es klar, niemand würde darüber sprechen. Man nickt dem Schweizer Gardisten zu, der noch eben fragte "Muss das wirklich sein?" Die einen wenden sich ab, die anderen betten. Drei Minuten später verkündet man "der heilige Vater ist sanft entschlafen." So it goes... (Kurt Vonnegut) |
tg
| Veröffentlicht am Sonntag, 13. Februar 2005 - 11:39 Uhr: | |
@ Schwammkopf: Kein Kommentar! @ Ralf: Sie hatten weiter oben Lemberg als eine Stadt mit zwei katholischen Bischöfen erwähnt. Als Ergänzung: Bei Wikipedia gibt es eine Liste aller katholischen Bistümer; demnach gibt es eine ziemliche Anzahl von Städten mit mehreren katholischen Bischöfen verschiedener Riten, vor allem in Südosteuropa und dem Nahen Osten, aber auch in typischen Einwanderungsländern. Bagdad z. B. ist Sitz eines römischen, eines armenischen und eines chaldäischen Bischofs. Technische Frage: Wie kann ich hier einen Link auf diese Liste setzen? |
gelegentlicher Besucher
| Veröffentlicht am Sonntag, 13. Februar 2005 - 12:32 Uhr: | |
@alle Tut mir Leid, dass ich den Troll gefüttert habe. Ich war mir noch nicht sicher, ob nicht doch ein ernsthafter Diskussionswunsch dahinter steht. @tg Ich vermute, Sie meinen diese Liste. Diese Liste kann sich im Laufe der Zeit ändern, deshalb hier eine eingefrohrene Version. Zur Verfahrensweise: Schreiben Sie \link{URL,Text}. Dabei ist URL (=uniform resource locator) die Adresse, die bei Besuch der jeweiligen Seite oben in ihrem Browser angezeigt wird (hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_katholischen_Bist%C3%BCmer) und Text der Text auf den man nacher klicken soll um dorthin zu gelangen. Weitere Formatierungsanweisungen finden Sie hier. |
Martinus
| Veröffentlicht am Sonntag, 13. Februar 2005 - 12:50 Uhr: | |
Stichwort Wahlmonarchie: Ich habe gerade gelesen, daß auch Kambodscha eine ist. Nach dem Rücktritt von König Sihanouk hat der Thronrat seinen Sohn Norodom Sihamoni zum nachfolger gewählt - allerdings ziemlich schnell und unspektakulär. |
Matthias Cantow
| Veröffentlicht am Sonntag, 13. Februar 2005 - 15:27 Uhr: | |
@tg Bei externen Links ist diese Verlinkung besser: \topurl{URL, Text Beschreibung} da damit der Frame des Forums gesprengt wird. |
Immanuel Goldstein
| Veröffentlicht am Sonntag, 13. Februar 2005 - 17:33 Uhr: | |
@ gelegentlicher Besucher Nur zwei Päpste sind dereinst zurückgetreten. Die Frage war nicht unbedingt ob Geschlechtsumwandlung Häresie bzw. Sünde ist (was sie für Orthodoxe ist), sondern ob ein Papst trotzdem im Amt bleiben kann - für den Fall der Sünde, wäre das ja vielleicht möglich (also muss er ja nur beichten und bereuen). Nebenbei es kommt schon mal zur Geburt von "Hermaphroditen", deren Prioritätsgeschlecht in den ersten Lebensmonaten - meist vor einer Taufe - durchaus häufig sogar geändert werden muss - ist daas auch Sündeoder Häresie? Die Frage bleibt also bestehen. Ansonsten Danke für Ihre Antworten |
Sole
| Veröffentlicht am Sonntag, 13. Februar 2005 - 19:44 Uhr: | |
Weitere Wahlmonarchie dürften Akkon und die anderen Fürstentümer im Heiligen Land gewesen sein. Wenn wir schon bei der Christengeschichte sind. Ich denke mal, Geschlechtsumwandlung ist eindeutig Sünde. Die Tempelritter wurden ja (einer der Anklagepunkte unter vielen) schon der bloßen Homosexualität beschuldigt. Auch bei der Verfolgung der Katharer war Homosexualität ebenfalls ein Vorwurf. Aber ist ein umgewandelter Papst überhaupt homosexuell? Er liebt ja nur Gott und der ist zumindest in der Gestalt des Jesus männlich. Aber mir fehlt das theologische Rüstzeug, hier Mutmaßungen anzustellen. Wir wollen ja auch nicht mehr als unbedingt nötig religiöse Gefühle eventueller Mitleser verletzen. |
Niklas
| Veröffentlicht am Sonntag, 13. Februar 2005 - 22:42 Uhr: | |
@Sole: Homosexuelle Neigungen per se sind keine Sünde, lediglich homosexuelle Handlungen, die im Bewusstsein der Sünde und freiwillig erfolgen, ferner durch keine triftigen Gründe gerechtfertigt werden können. In der Tat driftet das alles etwas zu sehr unter die Gürtellinie ab. Bezüglich der Papstwahl war es früher (bis 1903) üblich, dass die katholischen Mächte ein Vetorecht bei der Papstwahl hatten. Franz Joseph verhinderte damals einen Kardinal, der seinem Land. Danach beendete Pius der X diese Praxis. Bei diesem Vetoverfahren konnte mW ein Kardinal der jeweiligen Macht in Namen seines Monarchen einmalig einen gewählten Papst ablehnen. Wie das technisch genau funktioniert hat, würde mich brennend interessieren, wo die Wähler doch eingemauert werden. Auch eine Art Trennung von Staat und Kirche, die nicht unbedingt immer zu Ungunsten der Kirche sein muss. Insgesamt wurde das lange 19. Jahrhundert nach einem sehr schlechten Beginn doch noch eines der erfolgreicheren für die katholische Kirche. |
Sole
| Veröffentlicht am Sonntag, 13. Februar 2005 - 22:49 Uhr: | |
"Homosexuelle Neigungen per se sind keine Sünde" Das war nicht immer Mehrheitsmeinung der Kirche. Ob es sich in den letzten Winkel herumgesprochen hat weiß ich auch nicht. Zu hoffen wäre es. |
C.-J. Dickow
| Veröffentlicht am Sonntag, 13. Februar 2005 - 23:27 Uhr: | |
@sole Doch doch. Es ging immer um die Handlungen nicht die Neigungen. |
Philipp Wälchli
| Veröffentlicht am Montag, 14. Februar 2005 - 00:15 Uhr: | |
Zum sogenannten "Veto" im Konklave: Offiziell wurde der Einfluss von Regierungen auf die Papstwahl immer bekämpft. De facto wurde er gleichwohl bis ins 19. Jh. geübt. Dabei bildeten sich, wie das "Kontroverslexikon" des Dr. Joseph Burg, 1903, minutiös vermerkt, gewisse Gebräuche aus, die quasi-Rechtskraft erhielten. Ersten konnte die Einflussnahme nur dadurch stattfinden, dass eine Regierung VOR dem Konklave ihre Stimme öffentlich machte oder aber indem sie einen Kardinal ihres Vertrauens beauftragte, sie im Konklave zu äussern (regelmässig ein Staatsangehöriger der jeweiligen Macht). Ein Inklusion wurde stets abgelehnt, d. h. die Bezeichnung eines Kandidaten, der gewählt werden sollte, oder doch wenigstens in der Form als zulässig erachtet, dass die Regierungen eine Reihe von Kandidaten bezeichnen müssten, unter denen das Konklave eine echte Wahl hatte. Als zulässig wurde hingegen die Exklusion angesehen, und zwar mit der Zeit feststehend dahingehend, dass dieses Recht nur den wichtigsten katholischen Staaten wie Frankreich, Spanien und Österreich zustehe und dass es nur ein Mal und nur gegen eine Person geübt werden dürfe (je Papstwahl). De facto wurden Exklusionsorders häufig ausgesprochen, bisweilen wurde aber auch der Kandidate, der ausgeschlossen werden sollte, schnell gewählt, bevor die Exklusion offiziell eingebracht werden konnte, sobald sich das Gerücht verbreitete, sie liege vor. Gegen eine vollzogene Papstwahl hingegen war kein Vorgehen mehr möglich. Zur Existenz mehrerer katholischer Gemeinschaften verschiedener Riten am selben Ort ist zu bemerken, dass dies durchaus öfter vorkommt. Dabei genügt es nicht, nur die Bischöfe eines abweichenden Ritus zu zählen (das würde etwa auch für Mailand gelten, Mailand ist allerdings KEIN orientalisches uniertes, sondern ein rein katholisches Bistum mit teilweise eigener Liturgie). Es gibt im Kirchenrecht die Möglichkeit, statt nach territorialen auch nach andern Kriterien abzugrenzen, v. a. nach dem Ritus, also auch neue Bistümer, Dekanate und Pfarreien eines andern Ritus zu schaffen. Daneben können für Gemeinschaften mit einem abweichenden Ritus aber auch andere Formen gewählt werden, ihnen kann z. B. ein Weihbischof gegeben werden und v. a. ein Bischofsvikar. Wo nur Diasporagemeinden bestehen, ist dies die naheliegende Lösung. |
C.-J. Dickow
| Veröffentlicht am Montag, 14. Februar 2005 - 01:47 Uhr: | |
@Philipp Wälchli Ich hätte nie gedacht, nach 12 Jahren Pause noch mal so viel über katholisches Kirchenrecht zu lernen. 1993 habe ich meine Verwaltungsstation im Rahmen des Referendariats in der Senatskanzlei Hamburg, Referat für Stiftungsaufsicht und Kirchenangelegenheiten, absolviert. Damals liefen gerade die Verhandlungen über das Nordbistum und meine Ausbilderin verhandelte für Hamburg. Das war der seltene Fall, daß drei Bundesländer mal als Völkerrechtssubjekte behandelt wurden. |
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