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Falsche Liste

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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 27. August 2004 - 15:09 Uhr:   

Nach ideologischen Grundsatzdiskussionen in anderen Diskussionsfäden mal wieder ein wahlrechtliches Thema. Es ist unglaublich, was alles an Murks verzapft werden kann. Die Düsseldorfer SPD hat eine falsche Reserveliste für die Kommunalwahl eingereicht einschließlich der eidesstattlichen Versicherung- angeblich aus Versehen. Die Liste war ein Entwurf, der später vom Parteitag noch geändert wurde. Die Schuld trägt aber nicht allein die SPD- auch der Wahlausschuß hat offensichtlich gepennt. Die einschlägigen Bestimmungen im Kommunalwahlgesetz:

§17
...
(8) Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers mit Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder, Vertreter oder Wahlberechtigten und Ergebnis der Abstimmung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Leiter der Versammlung und zwei von dieser bestimmte Teilnehmer gegenüber dem Wahlleiter an Eides Statt zu versichern, daß die Wahl der Bewerber in geheimer Abstimmung erfolgt ist. Hinsichtlich der Reservelisten hat sich die Versicherung an Eides Statt auch darauf zu erstrecken, daß die Festlegung der Reihenfolge der Bewerber und die Bestimmung der Ersatzbewerber in geheimer Abstimmung erfolgt sind. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides Statt zuständig; er ist Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches. Die Beibringung einer Ausfertigung der Niederschrift und der Versicherung an Eides Statt bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist Voraussetzung für das Vorliegen eines gültigen Wahlvorschlages.
§ 18
(1) Der Wahlleiter hat die Wahlvorschläge sofort zu prüfen. Stellt er Mängel fest, so fordert er unverzüglich die Vertrauensperson auf, sie rechtzeitig zu beseitigen. Die Vertrauensperson kann gegen Verfügungen des Wahlleiters den Wahlausschuß anrufen.
...

Es hätte auffallen müssen, daß die Niederschrift nicht mit der Liste übereinstimmt. Meines Wissens war die Niederschrift nicht gefälscht- sonst wäre es eindeutig ein Fall für den Staatsanwalt. Vermutlich wird die Wahl angefochten und annuliert.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 27. August 2004 - 15:18 Uhr:   

Ich gehe schon davon aus, daß es wirklich ein (peinliches und dummes) Versehen ist.
Eine bewußte Manipulation ist unwahrscheinlich, weil sie ja fast sicher entdeckt wird und das auch leicht zu belegen ist.

Das Problem ist natürlich, daß jetzt wieder alle bestraft werden (durch die teure Verschiebung/Wiederholung der Wahl), weil eine Partei Mist gebaut hat.
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Kai
Veröffentlicht am Freitag, 27. August 2004 - 18:17 Uhr:   

Meines Erachtens ist eine Wiederholungswahl nicht erforderlich. Die Zulassung der SPD-Reserveliste ist zu Unrecht erfolgt, wird daher im Wahlprüfungsverfahren aufgehoben. Damit kann die SPD nicht am Verhältnisausgleich nach § 33 KWG teilnehmen; das Ergebnis ist entsprechend so zu korrigieren, als hätte die SPD keine Reserveliste eingereicht. Damit werden für die SPD nur die direkt gewählten Ratsfrauen und -herren (1999: 8) im Stadtrat sitzen. An der Verteilung der 41 Sitze im Verhältnisausgleich darf die SPD nicht teilnehmen.

Das Ergebnis der 1999er Wahl sähe auf dieser Grundlage folgendermaßen aus:

CDU 56
SPD 8
Grü 8
FDP 5
PDS 3
REP 2

Einem potenziellen SPD-Wähler würde ich empfehlen, bei der Wahl am 26.9. das Kreuz bei den Grünen zu machen.

Vermutlich wird aber das Verwaltungsgericht die fehlerhafte Zulassung tatsächlich als so gravierend werten, dass die Wahl insgesamt für ungültig erklärt wird. In diesem Falle wäre aber m.E. der wahlerhebliche Fehler ausschließlich die Zulassung der SPD-Reserveliste, sodass eine solche für die Wiederholungswahl ebenfalls nicht zuzulassen wäre (§ 42 Abs. 2 KWG).

Die Kosten wären natürlich dem Trottel, der den falschen Wahlvorschlag eingericht hat, aufzuerlegen.
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Sole
Veröffentlicht am Freitag, 27. August 2004 - 18:34 Uhr:   

Die PDS wäre gut beraten, in "hoffnungslosen" Wahlkreisen explizit um SPD-Wähler zu buhlen. 4 oder 5 Sitze wären mit etwas Glück drin.

Aber auf diesen Kuchen werden sich wohl auch Grüne und andere stürzen
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Sole
Veröffentlicht am Freitag, 27. August 2004 - 18:35 Uhr:   

Mir ist schleierhaft, warum Politiker so schlampig sind (siehe auch Sachsen).

Immerhin geht es hier nicht ums Dorfparlament sondern um eine kleine Metropole
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 27. August 2004 - 19:26 Uhr:   

@Kai

"In diesem Falle wäre aber m.E. der wahlerhebliche Fehler ausschließlich die Zulassung der SPD-Reserveliste"

Richtig, aber das ist kein Fehler der SPD sondern des Wahlausschusses.
Wäre der Fehler aufgefallen dort und man hätte die SPD-Reserveliste nicht zugelassen, wäre das ja in Ordnung gewesen, aber hier haben zwei versagt.
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Kai
Veröffentlicht am Freitag, 27. August 2004 - 19:28 Uhr:   

Offenbar ist der Fall in Düsseldorf handfest skandalös.

Der Leiter des Wahlamtes (SPD) hat den Fehler innerhalb der Beschwerdefrist gegen die Zulassung des Wahlvorschlages bemerkt und die Landeswahlleiterin (SPD), nicht aber den zuständigen Dezernenten (Beigeordneten) und gleichzeitig Wahlleiter der Stadt (CDU). Die Landeswahlleiterin wäre als Vertreterin der obersten Aufsichtsbehörde (Innenministerium) verpflichtet gewesen, die Zulassung anzufechten. Sie hat jedoch bewusst davon Abstand genommen. Der - ebenfalls zur Anfechtung berechtigte - Wahlleiter wurde aufgrund einer Entscheidung des Amtsleiters erst nach Ablauf der Beschwerdefrist von dem Fehler in Kenntnis gesetzt.

Die Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen die Landtagsabgeordnete Brigittte Speth, die die falschen Unterlagen eingereicht hat. Die Aufhebung ihrer Immunität ist aber noch nicht beantragt worden.
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Kai
Veröffentlicht am Freitag, 27. August 2004 - 19:46 Uhr:   

@Thomas Frings:

Der Fehler war als solcher schwer erkennbar. Tatsächlich hatte der Parteitag nur eine Position gegenüber der später eingereichten Liste getauscht. Solch ein Fehler kann schnell übersehen werden.

Wenn ich aber sehe, wie viele Genossen aktiv den Fehler, nachdem er aufgefallen war, vertuscht haben, kann ich nur hoffen, dass die SPD für die Kosten der Wiederholungswahl haftbar gemacht wird.
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Kai
Veröffentlicht am Freitag, 27. August 2004 - 23:28 Uhr:   

@Thomas Frings, zum Zweiten

Im online-Archiv der NRZ habe ich gefunden, dass nicht nur die eingereichte Reserverliste, sondern auch das Beschlussprotokoll des Parteitages falsch waren; offenbar hat der damalige Geschäftsführer der Sekretärin die falschen Unterlagen zum Abtippen gegeben, in denen der vom Kreisparteitag unternommene Tausch der Listenplätze 23 und 40 nicht vermerkt - weil nicht vorgesehen - war.

In diesem Falle hätte der Fehler dem Wahlamt überhapt nicht auffallen können!
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c07
Veröffentlicht am Samstag, 28. August 2004 - 01:40 Uhr:   

Ich halt hier eine Wahlwiederholung für völlig unausweichlich. Wenn die Reserveliste der SPD nicht zählt (was prinzipiell wohl korrekt ist), muss das den Wählern auch eindeutig vor der Wahl bekannt sein, und das kann wohl jetzt nicht mehr formal erreicht werden. Die Frage ist nur, ob man sich eine Wahl, die eh nicht zählen wird, gleich sparen kann (also Verschiebung statt Wiederholung).
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Kai
Veröffentlicht am Samstag, 28. August 2004 - 08:50 Uhr:   

Eine Verschiebung ist nicht zulässig. Die Entscheidung des Wahlausschusses vom 18.8. ist - aufgrund Verschuldens der Landeswahlleiterin und des Leiters des Wahlamtes - für die Durchführung der Wahl endgültig. Die Wahl wird nur aufgrund Anfechtung wiederholt. Aber man kann Gift darauf nehmen, dass eine solche erfolgen wird.

Abgesehen davon findet am 26.9. ja auch die Oberbürgermeisterwahl und die Wahl der 10 Bezirksvertretungen statt, die Bürger müssen also sowieso zu den Urnen. Eine Wiederholungswahl könnte aber evtl. auf den 22.5., den Tag der Landtagswahl, festgesetzt werden. Das wäre zulässig, wenn die Wahlprüfungsentscheidung nach dem 22.12. getroffen wird (1 Monat Klagefrist + 4 Monate Frist für die Durchführung der Wiederholungswahl).
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Liberaldemokrat
Veröffentlicht am Samstag, 28. August 2004 - 22:46 Uhr:   

Sowas darf natürlich nicht passieren. Aber der Kandidat selbst ist daran nicht ganz unschuldig, schließlich hat er die Zustimmung unterschrieben, und die befindet sich auf dem Bogen für die Liste und vor der Unterschrift ist ein Feld in dem man die Listenplatz-Nr. reinschreibt. Falls er also, vor der Versammlung die Zustimmung gegeben hat, selbst schuld. Aber trotzdem ist die Reserveliste der SPD nicht rechtens, da die Wahlversammlung feststellt, wer auf welchem Platz kommt.
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Sonntag, 29. August 2004 - 12:48 Uhr:   

Das kommt mir doch alles recht komisch vor. Vor allem verstehe ich nicht die Motivation der SPDler, die das "vertuschen" wollten - als ob es nicht so auf jeden Fall schlimmer wird. Wenn die Landeswahlleiterin formal Einspruch eingelegt hätte, hätte man das doch sicherlich problemlos korrigieren können, oder?
Jedenfalls glaube ich nicht, daß die SPD in Düsseldorf als Ergebnis einer Wahlprüfung am Listenausgleich oder einer Wiederholungswahl nicht teilnehmen dürfte - dafür ist sie doch noch zu mächtig.

Was der Skandal vielleicht offenbart, ist die mangelhafte Regelung der Prüfung. Ich war ja in Dortmund bei der Sitzung des Wahlausschusses; die war im Grunde eine Farce. Die Prüfung ist von der Verwaltung vorgenommen worden, die Ausschußmitglieder haben ca. 15 min stichprobenhaft in die Ordner hineingesehen. Wenigstens der Grüne bemängelte das und gab (meine ich) zu Protokoll, daß er nicht aus vollem Herzen und nur aus Vertrauen zur Verwaltung die Listen abnickt.
In so großen Städten ist eine regelgerechte, intensive Prüfung der Wahlunterlagen natürlich schwierig, und in diesem konkreten Fall wäre der Fehler wohl ohnehin niemandem aufgefallen. Trotzdem scheint mir das derezeitige Verfahren nicht optimal, auch wenn mir spontan kein besseres einfällt. (Man könnte allenfalls die Ausschußmitglieder zu einer intensiveren Überprüfung zwingen und ihnen dafür mehr Zeit geben.)
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c07
Veröffentlicht am Sonntag, 29. August 2004 - 16:38 Uhr:   

Torsten:
> Wenn die Landeswahlleiterin formal Einspruch eingelegt hätte,
> hätte man das doch sicherlich problemlos korrigieren können, oder?

Genau das dürfte das Problem sein. So hat die SPD ihre Mandate zumindest bis zur Wiederholungswahl, was ja einige Zeit dauern kann.
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kai
Veröffentlicht am Sonntag, 29. August 2004 - 20:25 Uhr:   

@liberaldemokrat:

Das muss nicht sein, dass der Kandidat neben seiner Nummer in der Reserveliste unterschreibt. Es ist auch zulässig, eine separate Zustimmungserklärung abzugeben (Muster gem. Anl. 12b KWahlO, in die zwar auch die Nummer eingetragen werden muss, aber ich halte es nicht für ungewöhnlich, dass die Nummer bei der Zusammenstellung der Unterlagen von der Sekretärin anhand der einzureichenden Liste nachgetragen wird.

@Torsten Schoeneberg:

Die Teilnahme der SPD an der Wiederholungswahl hat nicht mit Macht zu tun. Die SPD hat keinen gültigen Wahlvorschlag eingereicht, und bei der Wiederholungswahl werden keine weiteren oder geänderten Wahlvorschläge zugelassen. Lediglich, wenn bspw. ein Wahlvorschlag zu Unrecht nicht zugelassen worden wäre oder bestimmte Bewerber zu Unrecht gestrichen oder nicht gestrichen wurden, wäre das zu ändern. (§ 42 Abs. 2 KWahlG NW).

Vermutlich hätte die SPD ihren Wahlvorschlag nicht mehr retten können. Aber zumindest hätte sie noch Zeit gehabt, bspw. eine Wahlabsprache mit den Grünen zu treffen, dass in Wahlbezirken, in denen die SPD gute Chancen auf ein Direktmandat hat, Grünen-Wähler SPD wählen sollen und umgekehrt.

Ich hoffe nur mal, dass die SPD nicht noch durch ein verwaltungsgerichtliches Verfahren die Wiederholungswahl unnötig verzögert. Wenn diese am 22.5. zusammen mit der Landtagswahl stattfinden könnte, wäre der Schaden für die Stadt Düsseldorf wenigstens halbwegs begrenzt.
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2004 - 01:17 Uhr:   

@c07 / kai

Tut mir leid, das verstehe ich nicht. Ich bin der Auffassung: Wenn die (SPD-)Landeswahlleiterin fristgerecht Einspruch eingelegt hätte, hätten die zuständigen Stellen sich den Fall noch diese Woche angesehen, den SPD-Vorschlag korrigiert, und die Wahl hätte normal, unangefochten und mit SPD am 26.9. stattfinden können; die kleine Peinlichkeit hätte es vielleicht auf Seite 3 der Lokalpresse gebracht. Wenn einmal Einspruch eingelegt ist, sind die Fristen doch erst einmal egal, zumal der Fall doch an einem Tag hätte geklärt werden können. Jetzt gibt es bundesweit Wirbel, angefochtene Wahlen und eventuell totalen Verlust der SPD. Wo ist die Motivation der SPD, es dazu kommen zu lassen?
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c07
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2004 - 07:20 Uhr:   

Torsten: Das KWG ist eigentlich ziemlich eindeutig:

§ 18

(1) Der Wahlleiter hat die Wahlvorschläge sofort zu prüfen. Stellt er Mängel fest, so fordert er unverzüglich die Vertrauensperson auf, sie rechtzeitig zu beseitigen. Die Vertrauensperson kann gegen Verfügungen des Wahlleiters den Wahlausschuss anrufen.

(2) Mängel des Wahlvorschlages können nur so lange behoben werden, als nicht über seine Zulassung entschieden ist. [...]

(3) Der Wahlausschuss entscheidet spätestens am neununddreissigsten Tage vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge. Er hat Wahlvorschläge zurückzuweisen, wenn sie verspätet eingereicht sind, den durch dieses Gesetz oder durch die Wahlordnung aufgestellten Anforderungen nicht entsprechen [...].

(4) Weist der Wahlausschuss einen Wahlvorschlag zurück, so kann binnen drei Tagen nach Verkündung in der Sitzung des Wahlausschusses von der Vertrauensperson des Wahlvorschlags oder vom Wahlleiter oder von der Aufsichtsbehörde Beschwerde eingelegt werden. Der Wahlleiter, die Aufsichtsbehörde oder die oberste Aufsichtsbehörde kann auch gegen eine Entscheidung, durch die ein Wahlvorschlag zugelassen wird, Beschwerde erheben. [...] Die Beschwerde kann nur auf die in Absatz 3 Satz 2 genannten Gründe gestützt werden. [...]


Eine Nachbesserung war also zu diesem Zeitpunkt explizit ausgeschlossen. Die Beschwerde hätte sich nur gegen die Zulassung an sich richten können.
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Kai
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2004 - 09:22 Uhr:   

@Thorsten:

Zu einem gültigen Wahlvorschlag gehören die Liste, das Protokoll des Wahlparteitages und die Unterschriften von Parteivorstand und Vertretern des Parteitages. Diese Unterlagen mussten bis zum 9. August, 18.00 Uhr eingereicht werden. Eine Nachreichung ist unzulässig.

Wenn tatsächlich ein falsches Protokoll mit einem falschen Kreiswahlvorschlag eingereicht wurde, hätte es schon an der ordnungsgemäßen Einreichung der Unterlagen gefehlt.

U.U. wäre der Fall anders zu beurteilen, wenn zwar das richtige Protokoll, aber die falsche Liste eingereicht worden wäre. In diesem Falle wäre denkbar - auch wenn ich diese Rechtsauffassung im Ergebnis ablehnen würde -, dass man von einem mangelhaften, aber grundsätzlich gültigen Wahlvorschlag ausgeht. Für den Fall, dass die Festlegung der Listenreihenfolge gänzlich fehlt, wird dieses angenommen. Dann hätte bis zur Entscheidung des Wahlausschusses am 18. August die Reihenfolge korrigiert werden können.

Am 20. August war der Wahlvorschlag der SPD nicht mehr zu retten, wohl aber noch die Wahl selbst. Das haben Amtspersonen mit SPD-Parteibuch pflichtwidrig verhindert. Die Landeswahlleiterin hat sich damit selbst für ihr Amt disqualifiziert; gegen den Wahlamtsleiter der Stadt Düsseldorf läuft bereits ein Disziplinarverfahren.

Freilich muss man die SPD als Partei in Schutz nehmen. Soweit die Partei als Organisation beteiligt war, hat sie sich - fast - richtig verhalten.

Die Einreichung der falschen Liste geht darauf zurück, dass der scheidende Geschäftsführer der Sekretärin falsche Unterlagen zum Abtippen gegeben hat. Ob dieses bewusst oder versehentlich geschah, ist wohl nicht zu ermitteln; der Parteivorstand ist jedoch hierfür offenbar nicht unmittelbar verantwortlich (wenn man auch durchaus argumentieren mag, dass gerade, wenn der Parteitag zwei Listenplätze vertauscht, eine Kontrolle geboten gewesen wäre, ob dieser Tausch auch tatsächlich richtig vermerkt war).

Nachdem der SPD der Fehler auffiel, hat sie unverzüglich den Leiter des Wahlamtes und die Landeswahlleiterin in Kenntnis gesetzt und diese amtlichen Fachleute um Klärung des weiteren Vorgehens gebeten. Diese Personen haben dann rechtswidrig die gebotenen Maßnahmen unterlassen. Man mag argumentieren, dass die SPD auch den Kreiswahlleiter hätte informieren müssen; andererseits würde ich auch darauf vertrauen, dass der Wahlamtsleiter das selbständig tut, soweit es geboten ist.

Bei der Düsseldorfer SPD ist - mit fatalen Folgen für die Partei - geschludert worden; Rechtsbruch wurde jedoch im Wahlamt der Stadt Düsseldorf und im Landesinnenministerium begangen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2004 - 12:06 Uhr:   

Da muß ich Kai zustimmen.
Der eigentliche Fehler selber ist noch verständlich. So ein Versehen kann, auch bei einer wichtigen Sache, durchaus mal vorkommen - es ist schon nicht leicht für die vielen Beteiligten (die das ja meist ehrenamtlich nebenher machen), alle komplizierten Formalia korrekt einzuhalten. Ich vermute auch mal, daß Ähnliches bei den vielen Wahlen bundesweit immer wieder mal vorkommt, aber entweder nicht bemerkt wird oder unbürokratisch (vielleicht auch formal illegal) "geheilt" wird, weil alle Parteivertreter gutwillig eine Nachbesserung im Sinne der ursprünglichen Absicht mitmachen.

Das Verhalten der (SPD-)-Funktionsträger aber ist kriminell.
Insbesondere der Wahlamtsleiter (als Beamter!) und die Landeswahlleiterin haben sich unverzeihlich benommen und wenn sich das bestätigt, sollten sich auch die volle Strafe dafür kassieren.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2004 - 12:09 Uhr:   

@Torsten:
> und gab (meine ich) zu Protokoll, daß er nicht aus vollem Herzen
> und nur aus Vertrauen zur Verwaltung die Listen abnickt.
Solche Protokollnotizen halte ich für ganz billige Heuchelei.
Entweder vertraut man der Vorarbeit - dann stimmt man ohne Einschränkungen und Bemerkungen zu.
Oder aber man prüft selber, und nimmt sich dafür die nötige Zeit, auch wenn die anderen Ausschußmitglieder murren.

Aber per Protokoll Bedenken anmelden, um hinterher eine weiße Weste präsentieren zu können, falls es Ärger gibt - aber nichts tun, um die Bedenken auszuräumen, so gehts nicht.
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2004 - 18:44 Uhr:   

Na gut, das mag so streng im Gesetz stehen, aber ich war bei allem Deutschtum der Annahme, daß man diesen ja doch recht unbedeutenden Fehler - wie Ralf Arnemann formuliert - "unbürokratisch (vielleicht auch formal illegal)" hätte ausbügeln können. Wenn die beiden SPDler das nicht angenommen haben (woraus man schließen kann, daß sie selbst es umgekehrt nicht gemacht hätten), dann müssen sie natürlich die volle Verantwortung dafür tragen.

@Ralf: In der Bewertung der Protokollnotiz sind wir uns einig; ich wollte das nur berichten.
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Kai
Veröffentlicht am Dienstag, 31. August 2004 - 09:12 Uhr:   

Eine unbürokratische Korrektur ist bei kleineren Verstößen bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Kreiswahlausschuss über die Zulassung entscheidet, möglich - und legal. Wäre bis zu diesem Moment aufgefallen, dass die Nummern 23 und 40 in der Liste vertauscht waren, hätte das noch korrigiert werden können (so jedenfalls die Literatur zum insoweit ähnlichen Bundeswahlgesetz).

In dem Moment, in dem der Kreiswahlausschuss (in öffentlicher Sitzung!) über den Wahlvorschlag befunden hat, ist er rechtlich festgezurrt und in keiner Weise mehr veränderbar. Der Landeswahlausschuss kann im Beschwerdeverfahren eine zugelassene Liste abweisen oder eine abgewiesene Liste zulassen bzw. die Streichung einzelner Kandidaten aufheben oder anordnen; Änderungen kann er nicht mehr vornehmen. Wenn die Anrufungsfrist abgelaufen ist bzw. der Landeswahlausschuss entschieden hat, werden die Vorschläge unverzüglich öffentlich bekannt gemacht, die Stimmzettel gedruck und mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen. Jede Veränderung, die danach noch vorgenommen wird, wäre somit eine Täuschung der Wähler - die selbstverständlich ein gravierdender Wahlfehler wäre.
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Pfeffer
Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Oktober 2004 - 20:34 Uhr:   

Wie dem Artikel auf den dieser Verweis führt zu entnehmen ist wird die Wahl jetzt wie erwartet wird angefochten
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Oktober 2004 - 21:37 Uhr:   

Die Kölner CDU könnte auch einen Anfechtungsgrund liefern, aber bei der Landtagswahl. Gestern wurde Richard Blömer in Köln-Lindental wieder als CDU-Direktkandidat aufgestellt (der kürzlich wegen einer Spendenaffäre als Chef der Kölner CDU zurücktreten mußte). Lt. Kölner Stadtanzeiger waren nicht alle stimmberechtigten Deligierten zur Versammlung eingeladen worden (u.a. die Bundestagsabg. Heinen).

Aber hier ist noch reichlich Zeit zur Korrektur. Fraglich ist auch, ob dieser Mangel die Nichtigkeit der ganzen Landtagswahl zur Folge hätte.
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Kai
Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Oktober 2004 - 23:09 Uhr:   

Richard Blömer ist noch nicht als Direktkandidat aufgestellt, sondern (informell) von der Mitgliederversammlung seines Ortsverbandes als Kandidat für den Kreisparteitag am 8.11. nominiert worden. Ulla Heinen hat genügend Zeit, zu überlegen, ob sie die Delegiertenwahl von gestern anficht oder nicht. Wenn sie es unterlässt, haben die Delegierten nach Maßgabe der Satzung als ordnungsgemäß gewählt zu gelten.

Auf die Landtagswahl hat dies keine Auswirkungen. Schlimmstenfalls müsste die Landtagswahl je nach Wahlverfahren in Köln oder nur in Blömers Wahlkreis Köln II wiederholt werden.
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Fragender (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. April 2007 - 20:14 Uhr:   

Was ist nun eigentlich aus der Düsseldorfer Wahlanfechtung geworden? Ich habe nie wieder was davon gehört.

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