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U.I.
| Veröffentlicht am Freitag, 21. Mai 2004 - 16:25 Uhr: | |
Guten Tag! Dürfen Patienten/Heimbewohner die eine Betreuung haben wählen gehen? Oder Menschen die unter einer Krankheit z.B. Demenz (Alzheimer) leiden ? MfG U.I. |
Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Freitag, 21. Mai 2004 - 16:41 Uhr: | |
http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html |
Sole
| Veröffentlicht am Mittwoch, 26. Mai 2004 - 10:27 Uhr: | |
Aus eigener Anschauung: Ja. |
Ralf Arnemann
| Veröffentlicht am Mittwoch, 26. Mai 2004 - 11:20 Uhr: | |
Es finden sich leider immer wieder Parteienvertreter, die solchen Bürgern bei der Wahl "behilflich" sind. Da hatten wir bei uns vor Ort einen ganz krassen Fall: Eine Justizangestellte (also voll in Kenntnis der Rechtslage!) und Stadträtin besorgte für eine Reihe von Altenheimbewohnern die Briefwahlunterlagen (schwerer Verfahrensfehler vom Wahlamt!), und macht nach Aussagen der Betreffenden sogar gleich das Kreuzchen. Das gab dann einen kurzen Aufruhr in der Presse, blieb aber ohne Folgen. Die Staatsanwaltschaft hat nämlich die Ermittlungen eingestellt mit der Begründung, die Zeugen wären ja alle schon so alt und unzuverlässig, daß man ihre Aussagen nicht verwerten könne. |
ute
| Veröffentlicht am Mittwoch, 26. Mai 2004 - 22:09 Uhr: | |
schade, hilft mir auch nicht ganz so viel weiter... Gibt es keine Richtlinien oder Gesetze dafür? LG U.I. |
c07
| Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Mai 2004 - 05:41 Uhr: | |
Für den Bundestag gilt konkret das. |
Sole
| Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Mai 2004 - 15:53 Uhr: | |
Wer es schafft, beim Amt die Wahlunterlagen anzufordern und abzuschicken der darf auch als Senior oder Geschädigter wählen. Einer unserer Patienten ist im September 2002 ohne Nachricht ausgebüchst weil das Wahllokal anders als 1998 nicht mehr im Altenheim war. Seine Stimme war natürlich trotzdem gültig, obwohl er SPD gewählt hat. |
Thomas Frings
| Veröffentlicht am Freitag, 28. Mai 2004 - 11:25 Uhr: | |
"Wer es schafft, beim Amt die Wahlunterlagen anzufordern und abzuschicken der darf auch als Senior oder Geschädigter wählen." Das ist ja gerade das Problem. Wenn da ein Sohn oder eine Tochter unterschreibt, fällt das doch keinem auf. |
Ralf Arnemann
| Veröffentlicht am Freitag, 28. Mai 2004 - 11:58 Uhr: | |
@Sole: > Einer unserer Patienten ist im September 2002 ohne Nachricht > ausgebüchst weil das Wahllokal anders als 1998 nicht mehr im > Altenheim war. M. W. ist es gesetzliche Vorschrift, daß die Altenheimleitung und das Wahlamt dafür sorgen, daß im Heim gewählt werden kann! > Seine Stimme war natürlich trotzdem gültig, obwohl er SPD gewählt > hat. ??? Ohne Nachricht ausgebüchst? Und hat trotzdem gewählt? Und Ihr wußtet dann, was er gewählt hat? |
Sole
| Veröffentlicht am Dienstag, 01. Juni 2004 - 13:32 Uhr: | |
"M. W. ist es gesetzliche Vorschrift, daß die Altenheimleitung und das Wahlamt dafür sorgen, daß im Heim gewählt werden kann! " Dann haben die das offenbar sträflich vernachlässigt. "Ohne Nachricht ausgebüchst? Und hat trotzdem gewählt? Und Ihr wußtet dann, was er gewählt hat? " Naja, ich kann nur seiner Aussage glauben. Aber es gibt keinen Grund, diese anzuzweifeln. |