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chrisitian
| Veröffentlicht am Dienstag, 28. Oktober 2003 - 14:03 Uhr: | |
Hallo, am Sonntag waren Kommunalwahlen in Brandenburg. Zum Verfahren des Nachrückens habe ich jetzt eine Nachfrage und hoffe dass Sie mir weiterhelfen können. Sollte es zum Fall des Nachrückens kommen, weil gewählte Mitglieder ihr Amt nicht antreten können, ist es dann möglich die Liste aus der der Kandidat nachrückt (im vorliegenden Fall gibt es 5 Listen einer Partei, für jeden Wahlkreis eine) frei zu wählen oder ist man an die Liste gebunden aus der der abgesprungene Kandidat stammt. In der listenübergreifenden Auswertung hat der Kandidat auf der wahlkreisfremden Liste mehr an Absolutstimmen gesammet als der nachrückende Kandidat aus dem Wahlkreis des Abspringenden. Danke! |
Wilko Zicht
| Veröffentlicht am Dienstag, 28. Oktober 2003 - 15:10 Uhr: | |
Nein. An den stimmenbesten noch nicht gewählten Kandidaten der wahlkreisfremden Listen der Partei wird der Sitz nur übertragen, wenn die Parteiliste im betroffenen Wahlkreis keine Nachrücker mehr enthält. |
chrisitian
| Veröffentlicht am Dienstag, 28. Oktober 2003 - 15:12 Uhr: | |
ok, danke. |
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