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Unterstützungsunterschriften in Bayer...

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Michael Krämer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 12. Mai 2018 - 21:44 Uhr:   

In fast allen Bundesländern müssen Kleinparteien oder neue Parteien 1000 Unterstützungsunterschriften sammeln, um überhaupt auf den Stimmzettel zu kommen. Nur in Bayern dürfen es mehr als 8300 dieser Unterschriften sein, nach einem festen Schlüssel verteilt auf die sieben Regierungsbezirke ("Wahlkreise"). Nur jene Parteien, die bei der letzten Landtagswahl (2013) mehr als 1,25 Prozent der Gesamtstimmen (Erst- plus Zweitstimmen) erreicht haben, sind von diesem Wahnsinn befreit - konkret sind das (neben den Landtagsparteien) die LINKE, die FDP, die PIRATEN, die BAYERNPARTEI und die ÖDP.
Nach aktuellem Stand müssen derzeit mindestens sieben Parteien - von der AfD über die Tierschutzpartei bis zur V-Partei - diese ehrenamtliche Kraftanstrengung auf sich nehmen. Die breite Öffentlichkeit bekommt davon fast nichts mit, denn die Massenmedien verspüren keine Lust, über den täglichen Kampf um Unterstützungsunterschriften zu berichten.
Ich habe mich darum bemüht, den Wikipedia-Artikel zur Landtagswahl (https://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahl_in_Bayern_2018) immer wieder zu aktualisieren und dabei keine der betroffenen Parteien zu benachteiligen.
Ich bitte alle Forumsteilnehmer aus Bayern, die Parteienvielfalt bei der Landtagswahl (und damit vielleicht auch die Wahlbeteiligung) positiv zu beeinflussen. Jede(r) Wahlberechtigte darf für EINE Partei unterschreiben, er oder sie muss sich also entscheiden - und zwar jeweils für die Landtagswahl UND/ODER die Bezirkswahl. Bitte macht mit - für welche Partei auch immer.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 13. Mai 2018 - 16:10 Uhr:   

"In fast allen Bundesländern müssen Kleinparteien oder neue Parteien 1000 Unterstützungsunterschriften"
Stimmt nicht. Sieben Länder inkl. Bayern haben eine andere Regelung, wobei die Hürde in Baden-Württemberg und im Saarland höher ist, als ein Promill der Wahlberechtigten.

"Nur in Bayern dürfen es mehr als 8300 dieser Unterschriften sein, nach einem festen Schlüssel verteilt auf die sieben Regierungsbezirke ("Wahlkreise")."
In Baden-Württemberg sind 70x150 Unterschriften, also 10.500 erforderlich (für alle nicht im LT vertretene Parteien) für eine landesweite Kandidatur - bei weniger Wahlberechtigten als in Bayern. Die vergleichsweise eher hohe Hürde in Bayern ist verständlich, da alle Bewerber auf einem der beiden Stimmzetteln stehen.

Unterstützungsunterschriften sammeln und dann die Bestätigung der Wahlberechtigung durch die Gemeinde einholen, ist in der Tat ein mühsames Geschäft.

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