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yeahgo
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| Veröffentlicht am Dienstag, 09. Mai 2017 - 20:49 Uhr: | |
Liebe Community, gilt das neulich ins Bundeswahlgesetz aufgenommene "Selfieverbot" (Verbot von Film- und Fotoaufnahmen in der Wahlkabine) auch für Kommunalwahlen, z. B. für eine Landratswahl in Rheinland-Pfalz? Danke für eine Auskunft. |
Jan W.
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Mai 2017 - 00:28 Uhr: | |
Nein, ins Bundeswahlgesetz aufgenommene Regelungen gelten ausschließlich für Bundestagswahlen. Länder haben separate Gesetze für ihre Landtags- und Kommunalwahlen. Die Landtage können natürlich gleichlautende Regelungen dort hineinschreiben. |
yeahgo
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Mai 2017 - 10:40 Uhr: | |
Danke für die Antwort. Ist von einem Land bekannt, dass es eine derartige Regelung schon übernommen hat oder plant? |
Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Mai 2017 - 19:42 Uhr: | |
Das steht in der Bundeswahlordnung, nicht im Gesetz. |
Jan W.
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Mai 2017 - 19:56 Uhr: | |
Also $46 KWO (Rl-Pf.) führt die Wahlgeheimnisverstöße auf, die zur Zurückweisung führen ... und da ist ein solches Verbot noch nicht enthalten ... Hier übrigens die Übersicht: http://www.wahlrecht.de/gesetze.htm |