
schorsch Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 17. Februar 2017 - 19:46 Uhr: | |
hi, ich hab eine frage: ich bin aus bayern, bin aber beruflich vor ca. einem jahr nach stuttgart gezogen. mein erstwohnsitz hab ich in stuttgart gemeldet (wegen zweitwohnsitzsteuer), mein zweitwohnsitz ist aber noch in bayern, wo ich auch regelmäßig noch bin (ca. 2 wochenenden pro monat, also so die hälfte aller wochenenden im jahr). bei der bundestagswahl jetzt im herbst ist es ja nicht so das problem, da ist es mir egal, von wo ich wähle... aber 2018 haben wir in bayern wieder landtagswahlen... jetzt meine frage: darf ich in bayern den landtag wählen, wenn ich dafür mein wahlrecht zum BW-landtag freiwillig abtrete? |