Die blaue Maus Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 28. August 2016 - 12:28 Uhr: | |
Der Landtag von NRW hat am 10.6.16 die Landesverfassung geändert. In ihr ist nun eine Sperrklausel von 2,5 % für die kommenden Kommunalwahlen festgelegt, so dass diese Regelung erstmals 2020 zum Tragen kommt. Es ist schon sehr ungewöhnlich, dass eine Sperrklausel in der Verfassung festgeschrieben wird. Die Hoffnung besteht wohl nun darin, dass der Verfassungsgeichtshoh NW dadurch gehindert wird, wieder wie 1999 die Sperrklausel zu kippen. Möglicherweise werden diese Geschehnisse demnächst vor dem BVG verhandelt. Die Frage nun an die Community: Sind weitere Sperrklauseln in weiteren Ländern zu erwarten und wie bewertet "wahlrecht.de" diese Veränderungen? |