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Wahlprüfung: Prozessrecht

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Martial00120
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 09. Mai 2016 - 12:46 Uhr:   

Ich habe die Anfechtung jetzt eingereicht und rechne damit, dass der Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird. Eventuell auch nicht, da eine Mandatsrelevanz möglich scheint. 3'000 Grenzgänger dürfen nicht wählen, und 1'000 Stimmen mehr für die SPD würden ein Mandat mehr ausmachen.

Die Quantifizierung war mir möglich aufgrund einer Statistik der Arbeitsagentur zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Universität weigert sich aber, mir eine parallele Statistik über Grenzgänger-Studierende zu geben. An welcher Stelle im Verfahren könnte ich einen Beweisantrag stellen?

Erst wenn es eine mündliche Verhandlung geben sollte? Oder schon vorher? Oder erst später beim Verfassungsgerichtshof? Oder gar nicht?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 09. Mai 2016 - 14:06 Uhr:   

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Martial00120
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 09. Mai 2016 - 14:13 Uhr:   

Gut, ich bekomme nach Pfingsten Bescheid von der Uni, ob es nicht doch möglich ist und wenn nein, mit welcher Begründung. Dann werde ich das dem Wahlprüfungsausschuss senden und sagen, dass ich es für geboten halten, um die Mandatsrelevanz festzustellen. Ich schlage Ihnen vor, selbst bei der Uni nachzufragen.
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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 09. Mai 2016 - 19:14 Uhr:   

Die Idee so die Mandatsrelevanz zu zeigen find ich ziemlich gut. Bin leider noch nicht dazu gekommen, das alles zu lesen.

Wenn die Statistik schon existiert, was spricht gegen einen IFG-Antrag?
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Martial00120
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 09. Mai 2016 - 22:24 Uhr:   

Die Uni hat mir gesagt, es sei zu aufwändig und die Personaldecke sei dünn. Bei der Uni habe ich jetzt mal eine offizielle Begründung verlangt. Die Entscheidung ging vom Rektorat aus.

Allerdings werden die Hochschulen vom Landes-IFG nicht erfasst.

In der Anfechtung habe ich aber die Mandatsrelevanz vor Ort erwähnt und gesagt, dass ich auf Bescheid von der Uni warte. Dem Wahlprüfungsausschuß kann ich das ja schreiben, dass die Uni sich weigert, mir die notwendige Auskunft zu erteilen und dass ich ihn bitte, dass stattdessen der WPA bei der Uni anfragt. Es ist für die Bestimmung der Mandatsrelevanz tatsächlich bedeutsam, um wie viele Personen es sich überhaupt handelt. Ich glaube nicht, dass der WPA oder der VerfGH die Wahlprüfung daran scheitern lässt, dass die Uni sich stur stellt, eine Statistik auszuwerten, die existiert.

Die Uni überlege ich die Optionen etwas zu vergegenwärtigen, indem ich ihr sage: entweder jetzt eine kleine Auskunft, oder per Landtag/VerfGH eine ausführliche (und aufwändige).

Ich werde noch bei anderen Hochschulen anfragen
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 09. Mai 2016 - 22:38 Uhr:   

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Martial00120
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Mai 2016 - 09:49 Uhr:   

Die Mandatsrelevanz ist gegeben, wenn von 3'000 Grenzgängern im Regierungsbezirk Freiburg 1'000 die SPD gewählt hätten. Das ist nicht utopisch, oder, zumal Grenzgänger ja keine Durchschnittswähler sind?

Wenn man jetz noch Grenzgängerstudenten hätte, wäre der Nenner vielleicht 4'000 Personen. Macht das einen Unterschied?

Ich habe mir jetzt viele Wahlprüfungssachen durchgelesen. Meist ist es doch offensichtlich unbegründet wegen mangelnder Mandatsrelevanz, oder?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Mai 2016 - 10:54 Uhr:   

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Martial00120
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 30. September 2016 - 15:07 Uhr:   

Anscheinend gibt es keine öffentliche Verhandlung. Enttäuschend.

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