Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Einführung des Zweistimmensystem in B...

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Landtagswahlen in Deutschland » Einführung des Zweistimmensystem in Bundesländern « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Harald Kastendiek
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 25. März 2016 - 23:36 Uhr:   

Ich habe vor kurzem beim wo ich auf Wikepedia nach verganngenen Landtagswahlen geforscht habe, dass in den meisten Bundesländern erst ab den 90er -Jahren Erst und Zweitstimmen aufgeführt sind. Bei den Bundestagswahlen konnte ich ab 1953 ergebnisse für Erst und Zweitstimmen entdecken. Bei den Abgeortnetenhauswahlen in Berlin ab 1975, in Niedersachsen ab 1990, Hessen und Rheinland-Pfalz ab 1991. In Schleswig Holstein sogar erst ab der Wahl 2000. Dennoch sind bei allen genannten Bundesländern von Anfang an erreichte Direcktmandate für die Parteien augeführt. Kann jemand darüber Auskunft geben, ob diese Bundesländer vorher ein Einstimmensystem gehabt haben wie Nordrhein Westfahlen noch bis vor kurzem??
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 26. März 2016 - 05:33 Uhr:   

"Dennoch sind bei allen genannten Bundesländern von Anfang an erreichte Direcktmandate für die Parteien augeführt."
Das stimmt so nicht. Hessen hatte 1946 Mehrpersonenwahlkreise. In Rheinland-Pfalz wurden Einerwahlkreise erst 1989 eingeführt, in Berlin in den 50er Jahren.

Nach dem Krieg hatten die Wähler überall nur eine Stimme. In Bayern hatten die Wähler 1950 erstmals zwei Stimmen (hier weicht das Wahlsystem allerdings deutlicher vom Bundestagswahlrecht ab), in West-Berlin 1979. Die Welle zur Einführung eines Zweistimmensystems wie im Bundestagswahlrecht begann 1987, als CDU und FDP das in Hessen in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 26. März 2016 - 13:18 Uhr:   

 Link zu diesem Beitrag

Martial00120
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 29. März 2016 - 13:45 Uhr:   

Beim bayerischen Vorkriegswahlrecht, das 1946 wieder eingeführt wurde, war es auch so, dass es keine Direktmandate gab. Die Kandidatur war allerdings an (einen oder mehrere) Stimmkreise gebunden.

1949 haben SPD und FDP Klage gegen das neue Wahlrecht erhoben. Wenn man das liest, dann sieht man dass sie damals schon nicht verstanden haben, wie es funktionieren soll. Das Bayernlandtagswahlrecht ist eigentlich auch viel zu kompliziert.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. März 2016 - 21:28 Uhr:   

 Link zu diesem Beitrag

Martial00120
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 29. März 2016 - 22:33 Uhr:   

Ich habe mir das Urteil kommenlassen, ich schaue im laufe der Woche mal rein. Auch habe ich mir die Ausschussitzungsprotokolle vom Landtag zukommen lassen, aber das gibt nicht so viel her.

Tatsächlich hätte man entweder den Stimmkreiskandidaten oder den auf der Liste wählen lassen. Das wollten die Parteien außerhalb der CSU aber nicht, weil sie der Meinung waren, die Wahlkreislistenkandidaten hätten einen zu großen Vorteil gegenüber den Stimmkreiskandidaten. Die Terminologie ging Richtung "Bonzenabgeordnete" und "Bauernabgeordnete".

Das unsinnige Verbot des Stimmensplittings wurde zur Wahl 1950 aufgehoben (Fassung 27. September 1950 GVBL. 20/1950, S.128. Wie es dazu kommt, weiß ich aber nicht, vieleicht findest du es raus? Ich schaue auf alle Fälle mal im Urteil nach!

Die Kombination aus Mehrheitswahl und Verhältniswahl hat dann aber die CSU eingereicht (Änderungsantrag gemäss Protokoll 99. Sitzung. S. 454), nach Schleswig-Holstein-Vorbild.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. März 2016 - 01:33 Uhr:   

 Link zu diesem Beitrag

Harald Kastendiek
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 31. März 2016 - 01:16 Uhr:   

Da das Wahlsystem von Schleswig Holstein 1947 erwähnt wurde, möchte ich mich bei der Gelegenheit dam Wahlsystem von Hessen 1950 widmen. Damals wurden 48 Abgeornete in Einerwahlkreisen nach relativer Mehrheitswahl gewählt und 32 wurden nach Reststimmen verteiteilt. So wörtlich wurden die Stimmen der unterlegenen Kanditaten in Wahlkreisen und die Differenz der Stimmen vom Erstplatziertem zum Zweitplatziertem im Wahlkreis für die Verteilung der 32 Listensitze verwendet. Dies war zu der Zeit extrem vorteilhaft für die SPD. Sieht man, wenn man sich das Verhältnis von Stimmenanteil zu Sitzen betrachtet. Die 32 Listenstimmen wurden nach D Hondt verteilt. Habe mir auch die erwähnten Mehrpersonenwahlkreise angesehen. Bei dieser Wahl allerdings gab es ein Landesweites Sitzverteilungsergebnis nach Hare Niemeyer im Jahr 1946.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 01. April 2016 - 22:14 Uhr:   

In Hamburg gab es 1953 nahezu dasselbe Wahlsystem, 1950 in Schleswig-Holstein war es auch sehr ähnlich. Die SPD konnte in Hessen nur so profitieren, weil sich CDU und FDP nicht grün waren. In Schleswig-Holstein ist die SPD dagegen auf die Fresse geflogen und in Hamburg konnte der Machtverlust 1953 auch nicht verhindert werden. Letztlich provozierte ein als SPD-Bevorzugungswahlsystem ein Anti-SPD-Bündnis. Wahrscheinlich deswegen wurde dann zur Wahl 1954 Proporz eingeführt.
 Link zu diesem Beitrag

Matthias S.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 17. Mai 2016 - 15:36 Uhr:   

Die Diskussion in der bayerischen Nachkriegspolitik über das Landeswahlrecht finde ich sehr interessant. In welchen Quellen kann ich diese Polemiken mit den "Bauernabgeordneten" und "Bonzenabgeordneten" finden?
 Link zu diesem Beitrag

Martial00120
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 17. Mai 2016 - 18:26 Uhr:   

Gerne: Landtagsprotokoll 97. Sitzung von 12. Januar 1949, S. 465 links oben (auf www.landtag.de leicht zu finden). Ich empfehle dir das Protokoll der ganzen Sitzung.

Spannend ist, dass in Bayern etwas wechselt zwischen
(a) alternierend entweder nur die Erst- oder Zweitstimme abgegeben werden kann
(b) beide der gleichen Partei gegeben werden müssen
(c) diese Bindung aufgehoben wird

Hier das konkret relevante Zitat, falls du Fraktur nicht so gut lesen kannst:
Dr. Hoegner (SPD):
"Dabei haben die unmittelbar benannente Bewerber auf der Wahlkreisliste von ihren Mitbewerbern einen erheblichen Vorzug. Mein Kollege Zietsch hat bereits darauf hingewiesen. Ein Stimmkreisverband umfaßt günstigenfalls etwa 120 000 Einwohner; derjenige Abgeordnete dagegen, der auf der Wahlkreisliste steht, kann vonüber einer Million Einwohnern, nämlich im ganzen Wahlkreis gewählt werden. Diese Herren haben also von vornherien einen ungeheuren Vorzug gegenüber den Stimmkreisbewerbern, die nur auf ihren Stimmkreis angewiesen und oft auch nur dort bekannt sind. Da ist es dann auch ganz klar, daß auf der Wahlkreisliste wie ausführt, die Herrenabgeordneten, die Kavaliere, gewählt werden, während ide Bauernabgeordneten leer ausgehen. Das möglichen kleinen Stimmkreisbewerber schon jetzt bedenken, dann das Heulen und Zähneklappern nachher hilft nichts mehr, wenn sie erst nach der Wahl merken, daß sie übers Ohr gehauen worden sind."
 Link zu diesem Beitrag

Martial00120
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Mai 2016 - 09:47 Uhr:   

@RL Interessiert dich das Urteil von 1949 gegen das Bayernwahlrecht noch? Ich kann es einscannen und hochladen.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Mai 2016 - 12:59 Uhr:   

 Link zu diesem Beitrag

Martial00120
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Mai 2016 - 13:31 Uhr:   

Es ist inzwischen online, sehr gut:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/1950/01/gvbl-1950-01.pdf

ab S.1, Entscheidung vom 2. Dezember 1949, SPD und FDP gegen CSU
 Link zu diesem Beitrag

Matthias S.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 19. Juni 2016 - 16:11 Uhr:   

Vielen Dank für die Literaturhinweise. Ich hatte vor Kurzem mit einem Kommilitonen eine längere Diskussion zu diesem Thema, aber ganz einig sind wir uns dabei nicht geworden.
Ich habe das „alte“ System der Bayerischen Landtagswahlen zu Weimarer Zeiten immer noch nicht vollständig verstanden...
Das Prinzip der Landesabgeordneten leuchtet mir ein, aber was genau bedeutete zu Weimarer Zeiten die Stimmkreisbindung? Dass der „Stimmkreissieger“ damit nicht automatisch gewählt war ist ja schon erwähnt worden. Wie muss ich mir die Wahl vorstellen, wie sahen die Stimmzettel aus? Waren das schon so große Zettel wie heute bei den bayerischen Landtagswahlen für die Zweistimme? Ich würde die Entwicklung gerne verstehen.
Und ab wann gab es Überhang- und Ausgleichsmandate in Bayern? Waren die von Anfang an vorgesehen?
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 19. Juni 2016 - 18:26 Uhr:   

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein geschützter Bereich, in dem ausschliesslich registrierte Benutzer Beiträge veröffentlichen können.
Kennwort:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite