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Aras
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| Veröffentlicht am Freitag, 04. Juli 2014 - 03:17 Uhr: | |
Hi, ich stell mal der Einfachheit meine Beschwerde hier rein: ----------- Von: Aras X Straße Hausnummer 40227 Düsseldorf An: Den Wahlleiter und den Wahlausschuss zur Stichwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Düsseldorf vom 15.06.2014 Düsseldorf, den 15.06.2014 Hiermit lege ich fristgerecht aufgrund von § 29 KWahlO B E S C H W E R D E gegen die Durchführung der o.g. Wahl ein und beantrage die Annullierung des Wahlergebnisses aufgrund der Ungültigkeit der Wahl. Geschehen: Ich bin wahlberechtigter Bürger der Stadt Düsseldorf. Am 15.06.2014 ging ich in den Wahlraum 3309 in der Schmiedestraße 24. Ich hatte schon meinen Personalausweis bereit zur Vorlage. Meine Person wurde aber nicht identifiziert. Ich erhielt unmittelbar den Stimmzettel. Nach der Abgabe meines Stimmzettels fragte ich den Wahlvorstand, ob keine Identifikation per amtlichen Lichtbildausweis erfolgen müsse. Der Wahlvorstand verneinte dies, und meinte, dass die Wahlbenachrichtigung ausreichen würde und es darauf geschrieben stünde, dass die Wahlbenachrichtigung nicht an unberechtigte Dritte gegen werden dürfe, bzw. man nur den Personalausweis bereithalten müsse. Auf meine Anmerkung, dass Briefe auch gestohlen werden können, gab es keine Reaktion. Auf meine Nachfrage wer der Verantwortliche für die Wahl wäre, wurde keine direkte Ansprechperson benannt. Auf meine Nachfrage, was bei inhaltlichen Fragen zur Wahl am Wahlabend gemacht, konnte man mir nicht sofort beantworten. Auf meine Nachfrage, wie man den Wahlleiter erreichen könne, konnte man mir auch keine Telefonnummer nennen. Ich wurde an das Wahlamt in der Brinckmannstraße verwiesen. Beim Wahlamt in der Brinckmannstraße ging ich zuerst in den Wahlraum (Nummer mir entfallen) und befragte den dortigen Wahlvorstand, ob eine Identifikation notwendig sei. Mir wurde erneut erklärt, dass nur die Wahlbenachrichtigung ausreichen würde und bei Plausibilitätsproblemen (z.B. abweichendes Alter oder Geschlecht) der Personalausweis kontrolliert werden würde. Dieser Wahlvorstand hatte eine Ausgabe des derzeitigen Kommunalwahlgesetzes, den ich in dem mir zugewiesenen Wahlraum nicht gesehen hatte. Dort wurde mir gesagt, dass ich gerne nachschlagen könne, aber selber nicht wüssten wo es genau stehen würde. Ich ging daraufhin zum Wahlamt und ging zur Info und Anmeldung des Wahlamtes. Herr Kusidowski (Name in korrekter Schreibweise mir nicht bekannt) erklärte mir, dass die Vorlage des Personalausweises bzw. eines anderen amtlichen Lichtbildausweises verpflichtend sei. Er würde meine mündliche Beschwerde weiterreichen. Meine Beschwerde würde ernstgenommen und bei zukünftigen Wahlen bei Schulungen des Wahlvorstandes berücksichtigt. Auf meine Anmerkung, dass doch die Wahl jetzt läuft (es war gegen 12 Uhr) und man jetzt doch bitte jeden Wahlraum von der Pflicht zur Identifikation informiere wurde von ihm als mögliche Lösung angesehen. Gründe: Die Kommunalwahlordnung des Bundeslandes NRW besagt § 40 Stimmabgabe (1) Im Wahlraum geht der Wähler zum Tisch des Wahlvorstandes und legt seine Wahlbenachrichtigung vor. Auf Verlangen hat er seine Wahlbenachrichtigung abzugeben und, insbesondere wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, sich über seine Person auszuweisen. (2) Sobald der Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis gefunden hat und die Wahlberechtigung festgestellt worden ist, erhält der Wähler einen entfalteten amtlichen Stimmzettel. Bei verbundenen Wahlen erhält der Wähler für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen entfalteten Stimmzettel. Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind, wenn nicht die Feststellung der Wahlberechtigung es erfordert, nicht befugt, Angaben zur Person des Wählers so zu verlautbaren, dass sie von sonstigen im Wahlraum Anwesenden zur Kenntnis genommen werden können. Die betroffenen mir bekannten und unbekannten Wahlvorstände haben nicht die Wahlberechtigung (§7 Kommunalwahlgesetz NRW) der potentiellen Wähler ermittelt. Somit ist die Wahl aufgrund des Formfehlers ungültig. Da der Mangel zudem seit der Öffnung der Wahlräume bestand, ist es durch eine während der Wahl stattfindende „Kurskorrektur“ nicht heilbar. Schlussantrag: Ich beantrage hiermit, dass die Wahl annulliert wird. Ich beantrage hiermit, dass die Wahlvorstände erneut in diesem Punkt geschult werden. Ich beantrage hiermit, dass die Wahl wiederholt wird. Mit freundlichen Grüßen ----------- Wie ist eure Einschätzung? Ich hab noch keine Antwort vom Wahlleiter erhalten. Hab den grade angeschrieben, dass er mir doch eine Eingangsbestätigung schickt. Ich finde es ehrlich gesagt Besorgnis erregend, dass wir so ne lasche Kontrolle bei der Wahl haben... Ich hab auch diesen Thread http://www.wahlrecht.de/forum/messages/40/213.html?1380017111 gelesen. Aber irgendwie lässt mich das nicht in Ruhe. Meine Ehefrau ist Ausländerin. Wie soll ich denn ihr erklären, dass unser Wahlen lascher "gesichert" sind, als in ihrem "Entwicklungsland"?! VG Aras |
Jan W.
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| Veröffentlicht am Freitag, 04. Juli 2014 - 13:46 Uhr: | |
Sie zitieren §40 Kommunalwahlordnung NRW. Die Formulierung "auf Verlangen" räumt da eindeutig den Wahlvorständen einen Ermessensspielraum ein, nach Personalausweisen zu fragen oder eben nicht zu fragen. Die Pflicht, den Personalausweis zu verlangen, ergibt sich daraus gerade nicht. (1) nimmt lediglich Wahlberechtigten, die nach dem Ausweis gefragt wurden, ihn nicht dabei hatten und deshalb nicht wählen konnten, die Möglichkeit zur Anfechtung. |
Aras
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| Veröffentlicht am Freitag, 18. Juli 2014 - 12:06 Uhr: | |
Das Ermessen steht doch aber nur zu, wenn dem Wahlvorstand die Person persönlich bekannt ist. Denn dann ist auch die zuverlässige Zuordnung zur Wahlliste möglich. Ansonsten wird das Ermessen gegen Null reduziert und er muss sich durch einen Pass identifizieren. Bzw. Glaubhaftmachung. Gibt es hierzu einschlägige Literatur? |
Holger81 Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 18. Juli 2014 - 13:44 Uhr: | |
"(1) nimmt lediglich Wahlberechtigten, die nach dem Ausweis gefragt wurden, ihn nicht dabei hatten und deshalb nicht wählen konnten, die Möglichkeit zur Anfechtung." Richtig, aber Absatz (2) fordert, dass "die Wahlberechtigung festgestellt worden ist", was streng genommen nur durch Ausweisen (oder evtl. persönliche Bekanntschaft mit dem Wahlvorstand) möglich ist. M.E. widerspricht es auch der Gleichheit der Wahl, wenn der Wahlvorstand willkürlich entscheiden kann, von wem er, trotz vorhandener Wahlbenachrichtigung, den Ausweis kontrolliert und ihn damit potenziell (bei nicht vorhandenem Ausweis) von der Wahl ausschließt. (Oder gibt es anderswo feste Regeln dazu, wann der Ausweis kontrolliert wird?) |
Jan W.
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| Veröffentlicht am Freitag, 18. Juli 2014 - 14:16 Uhr: | |
@Aras Das Ermessen wird eben gerade nicht eingeschränkt. Gefragt werden muss nach dem Personalausweis nur, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegt oder die Person in Alter und/oder Geschlecht von den vorliegenden Daten abweicht. Wenn die Wahlhelfer entscheiden, in den übrigen Fällen nur von jedem fünften den Perso sehen zu wollen, ist das absolut rechtens. |
Werner Fischer
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| Veröffentlicht am Freitag, 18. Juli 2014 - 14:42 Uhr: | |
@Aras Ich empfehle, bei einer Wahl einfach mal den Praxistest zu machen und sich bei der Gemeinde als freiwilliger Wahlhelfer anzumelden. Dadurch bekommt man Einblick in die tatsächlichen Abläufe und lernt das Verhalten der Wähler sowie der Wahlhelfer-Kollegen aus unmittelbarer Nähe kennen. Und man kann seine Meinung als Teil des Wahlvorstands einbringen und mitbestimmen. Jede Theorie muss immer auch in der Praxis umgesetzt werden, damit sie zur Anwendung taugt. |
Thomas Frings
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| Veröffentlicht am Sonntag, 20. Juli 2014 - 12:27 Uhr: | |
@Jan W. "Das Ermessen wird eben gerade nicht eingeschränkt. Gefragt werden muss nach dem Personalausweis nur, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegt oder die Person in Alter und/oder Geschlecht von den vorliegenden Daten abweicht." Selbst wenn der Wähler keine Wahlbenachrichtigung hat, muss der Wahlvorstand nicht unbedingt einen Ausweis verlangen. Wenn jemand aus dem Wahlvorstand den Wähler persönlich kennt, besteht auch kein Grund. Wenn der Wähler viel jünger oder älter aussieht, als das Geburtsdatum erwarten lässt, oder das Geschlecht nicht stimmt, sollte der Wahlvorstand natürlich einen Ausweis verlangen. Aber ausdrücklich vorgeschrieben ist das nicht. Nur wenn man mit Wahlschein im Wahllokal wählt, muss man sich in jedem Fall ausweisen. Aber das kommt sehr selten vor. @Werner Fischer "Ich empfehle, bei einer Wahl einfach mal den Praxistest zu machen" Wer hier musste sich denn jemals im Wahllokal ausweisen? Ich persönlich nie bei insgesamt 18 Wahltagen, an denen ich im Wahllokal gewählt habe. Eine Ausweispflicht hätte erhebliche Folgen. Es wäre inkonsequent und eine große Lücke, wenn man im Wahllokal konsequent einen Ausweis verlangen würde, das bei der Briefwahl aber weiterhin nicht der Fall wäre. Dann dürfte man eigentlich auch Briefwahlunterlagen nur noch an persönlich erscheinende und sich ausweisende Wahlberechtigte herausgeben. Das wäre nicht unzumutbar, nur über die Konsequenz muss man sich im Klaren sein. Ein weiteres Problem wäre, wie man sich denn überhaupt auszuweisen hat, wenn ein Ausweis verlangt wird. Eine allgemeine Ausweispflicht existiert ja nicht in Deutschland. Die meisten würden natürlich ihren Personalausweis vorzeigen und es gäbe kein Problem. Aber in der Praxis würde es genug Zweifelsfälle geben. Könnten z. B. abgelaufene Ausweise akzeptiert werden und wenn ja, wie lange darf der Ausweis abgelaufen sein? Ist ein Führerschein ausreichend und wenn ja, nur neuere Kartenführerscheine oder auch 50 Jahre alte "Lappen", wo die Ähnlichkeit des Wählers mit der Person auf dem Foto nicht (mehr) ins Auge springt? Die Wahlordnungen schweigen hierzu. Das ist jetzt kein Problem, wo selten ein Ausweis verlangt wird. Bei einer Ausweispflicht hätte man hier aber ein Problem. |
Jan W.
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Sonntag, 20. Juli 2014 - 15:39 Uhr: | |
@Thomas Frings Versuchen Sie doch mal, ohne Personalausweis bei einer Bank ein Konto zu eröffnen. In der Tat müssen Sie den Personalausweis nur besitzen, nicht mitführen. Die Pflicht, einen (gültigen !) zu besitzen, versetzt jeden in die Lage seine Identität nachzuweisen, wenn es gewisse Verrichtungen erfordern: zum Beispiel Konto eröffnen, wählen gehen, heiraten. Es ist absolut folgerichtig, dass auch nahezu alle Wahlgesetze und/oder -ordnungen gerade kein Recht auf Wahl ohne Perso vorsehen. Was abgelaufene Personalausweise angeht: hier gibt es kein Recht auf Kulanz, aber sie wird oft angewandt. Nur weil man 3 Tage drüber ist, riskiert kein Bankangestellter, dass man stattdessen zum Mitbewerber geht, und setzt auch kein Richter einen neuen Verhandlungstag an, damit der letzte Zeuge sich einen vorläufigen Personalausweis machen lassen kann. @Werner Fischer Ich bin Direktwähler: 5x Bund, 4x Land, 4x Europa, 4x Rat + BV, 3x OB + 2x Stich - das Wahlamt hat mich IMMER nach dem Personalausweis gefragt. |
Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Sonntag, 20. Juli 2014 - 18:51 Uhr: | |
"Es ist absolut folgerichtig, dass auch nahezu alle Wahlgesetze und/oder -ordnungen gerade kein Recht auf Wahl ohne Perso vorsehen." Wie man sich auszuweisen hat, ist gerade NICHT vorgeschrieben und das würde natürlich zu einer stark unterschiedlichen Handhabung in der Praxis führen. Jemanden vom Wählen abzuhalten, der zweifelsfrei wahlberechtigt ist, weil der Personalausweis eine Woche abgelaufen ist, wäre auch rechtlich sehr bedenklich, dürfte auch zu ziemlichem Ärger im Wahllokal führen, den sich wohl die meisten Wahlvorstände nicht antun wollen und werden, wenn es keine eindeutige Regelung gibt. "Ich bin Direktwähler: 5x Bund, 4x Land, 4x Europa, 4x Rat + BV, 3x OB + 2x Stich - das Wahlamt hat mich IMMER nach dem Personalausweis gefragt." Mehrere Wahlen davon waren wohl am selbem Tag. Was gewisse Städte "Direktwahl" nennen, ist keine Wahl im Wahllokal, sondern persönliches Abholen der Briefwahlunterlagen und deren Ausfüllen an Ort und Stelle. An Briefwahlunterlagen kommt man auf anderem Weg problemlos, ohne einen Ausweis vorzeigen zu müssen. |
Jan W.
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| Veröffentlicht am Sonntag, 20. Juli 2014 - 18:56 Uhr: | |
@T.F. Der Führerschein ist kein Dokument zum Nachweis der Identität, sonst müsste auch das Foto regelmäßig erneuert werden. Die weist man mit dem Personalausweis nach. Der muss gültig sein, alles andere ist Kulanz. Der Thread, den Aras gestartet hat, ist schon absurd genug, da muss man nicht noch einen Tummelplatz der Perso-Skeptiker eröffnen. |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Sonntag, 20. Juli 2014 - 21:49 Uhr: | |
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Sonntag, 20. Juli 2014 - 22:02 Uhr: | |
"Der Führerschein ist kein Dokument zum Nachweis der Identität, sonst müsste auch das Foto regelmäßig erneuert werden." Natürlich sind sie nicht als Identitätsnachweis gedacht. Sie können aber durchaus zu diesem Zweck dienen. Neue Klasse-B-Führerscheine müssen nach 15 Jahren erneuert werden. LKW-Führerscheine müssen schon seit längerem alle 5 Jahre und damit sogar öfter als Personalausweise erneuert werden. "Der muss gültig sein, alles andere ist Kulanz." Es soll auch Reisepässe geben. In Ermangelung einer allgemeinen Ausweispflicht (wofür ich mich hiermit nicht aussprechen will) gibt es keine Regelung, an die man sich anlehnen könnte. Man muss das Ausweisen im Wahllokal m.E. sowieso vom Sinn her begreifen. Zweck der Vorschrift ist, sicherzustellen, dass kein Unbefugter wählt. Wenn jemand zweifelsfrei dokumentieren kann (wie auch immer), dass er die Person ist, die im Wählerverzeichnis steht, dann soll er natürlich wählen dürfen. "Der Thread, den Aras gestartet hat, ist schon absurd genug, da muss man nicht noch einen Tummelplatz der Perso-Skeptiker eröffnen." Was Aras angeht, stimme ich zu. Ich habe nichts gegen Personalausweise und habe einen gültigen. |
Holger81 Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 21. Juli 2014 - 18:30 Uhr: | |
@Thomas Frings: ""Festgestellt" heißt eigentlich bloß, dass es rechtlich den Effekt hat, als ob es richtig wär." Ach so, Juristendeutsch. Das ist plausibel. Ich war mal ein klarer Anhänger von durchgängigen richtigen Identitätskontrollen im Wahllokal, aber ich seh das inzwischen auch eher skeptisch, zumindest solang die Briefwahl die deutlich größere Lücke ist. Wirklich sicher ist auch ein gültiger Personalausweis keineswegs. Und die Bindung des Wahlrechts an die Einhaltung von nachrangigen Gesetzen oder Vorschriften ist ziemlich problematisch. Anderswo muss es völlig ohne Ausweise gehn. Fingereinfärben ist ohnehin effektiver (kollidiert aber auch mit der Briefwahl). Die Briefwahl ist natürlich das größere Problem; trotzdem fände ich auch eine konsequente Identitätskontrolle im Wahllokal sinnvoll. Bei Briefwahlen (und prinzipiell auch im Wahllokal, als Ersatz für einen etwaig fehlenden Ausweis) könnte man die Identität auch relativ zuverlässig über eine Unterschrift sichern (das Meldeamt dürfte zumindest von allen (Ex-)Ausweisbesitzern Unterschriften gespeichert haben). Ein gültiger Personalausweis ist außer bei eineiigen Zwillingen (und den wenigen (demokratisch zweifelhaften) Wahlrechtsentzügen) praktisch sicher. Fingereinfärben allein funktioniert nur bei einem Wahlrecht für alle (inkl. Kindern und Ausländern). Außerdem macht es alle Wähler öffentlich identifizierbar, was man in Deutschland vielleicht positiv bewerten könnte, in Ländern mit (im Wortsinne) militanten Wahlgegnern wie Afghanistan behindert das aber die freie Wahl ganz erheblich. |
Ratinger Linke
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| Veröffentlicht am Montag, 21. Juli 2014 - 19:07 Uhr: | |
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Holger81 Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 21. Juli 2014 - 22:13 Uhr: | |
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nennenswert Leute gibt, die nicht über ihr Passbild identifizierbar sind. Die Schwierigkeit der Beschaffung fremder Personalausweise ist aber in der Tat ein zusätzliches starkes Sicherheitsargument. "Bei 10 Wählern bei der Stadtratswahl in Stendal (wo offenbar die Briefwahl im großen Stil gefälscht worden ist), die im Wahllokal erfahren haben, dass sie bereits per Brief gewählt haben, war der Befund der Unterschriften angeblich unauffällig." Von den 10 "Doppelwählern" wurde laut dem Einspruch bisher nur eine Unterschrift mit der Vollmacht abgeglichen; die anderen 9 haben anscheinend keine Vollmacht erteilt. Der Wahlleiter sieht die "Doppelwahl"-Fälle demnach auch nicht als pauschal verdächtig an; diese Wähler könnten sich ja auch einfach spontan entschieden haben, doch persönlich zu wählen (z.B. aufgrund kurzfristig geänderter Wahlentscheidung). Fälschung im großen Stil liegt aufgrund des verdächtigen Ergebnisses nahe, aber der Wahlleiter spricht im Einspruch nur von "Verfahrensfehlern" wegen des fälschlichen Ausgebens von mehr als 4 Vollmacht-Wahlscheinen an eine Person, und hat später nur wegen einer mutmaßlich gefälschten Briefwahl-Vollmacht Anzeige erstattet. Ein Wahlfälscher müsste aber schon sehr dämlich sein, mit einer gefälschten Unterschrift eine Vollmacht auf seinen richtigen Namen zu beantragen (und dann auch noch mehr als die erlaubten 4 Vollmachten zu übernehmen), während das direkte Fälschen einer Briefwahl-Unterschrift völlig risikofrei ist. Der "Briefwahl-König" Gebhardt allerdings auch, wenn er tatsächlich so dreist gefälscht haben sollte (wobei die 179 Mehrfach-Vollmacht-Wählerstimmen selbst bei jeweils 3 Gebhardt-Stimmen die Differenz zu den Wahllokalen nicht ganz erklären). "Das Zitat war übrigens von mir." Upps, tut mir leid. |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 21. Juli 2014 - 22:52 Uhr: | |
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Sachse Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 21. Juli 2014 - 22:56 Uhr: | |
Naja, dass der OB vorgehäufelt wird, halte ich eher für den Normalfall. Der ist halt regelmäßig der Bekannteste unter den Kommunalpolitikern. |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 21. Juli 2014 - 23:29 Uhr: | |
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Holger81 Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 21. Juli 2014 - 23:53 Uhr: | |
"Dass in Stendal gut 200 Wähler (bzw. 600 Stimmen) gefälscht (oder gekauft) sind, erkennt man auch daran, dass für die extra ein Briefwahlbezirk eingerichtet worden ist." Danke für den Link. Gebhardt hat in Briefwahlbezirk 1 und 2 weit überdurchschnittliche Werte (wenn auch in 2 mit 23% noch weit höher als in 1), in 3 nur leicht erhöht. Ich halte es für zwar unwahrscheinlich, aber nicht für völlig ausgeschlossen, dass Gebhardt tatsächlich legal gezielt bei Briefwählern für sich geworben hat - z.B. durch Wahlkampfbesuche auschließlich in Altenheimen. Interessant wäre, wie oft Gebhardt dort alle 3 Stimmen bekam. "Muss ja nicht alles über Massenvollmacht gelaufen sein, und 4 sind legal und nicht aufgeführt. Einen Zusammenhang zwischen Wahlergebnis und Fremdabholung der Briefwahlunterlagen scheint es aber jedenfalls schon zu geben." Beides ist auffällig, aber ich sehe da noch keinen eindeutigen Zusammenhang. Wenn man schon Wahlen massiv fälschen will, erregt man doch nicht noch zusätzlich Verdacht/Aufsehen durch persönlich nachweisbare unzulässige Massen-Vollmachten (die jetzt den Nachwahl-Beschluss des Rats ausgelöst haben und damit die etwaige Fälschung zunichte gemacht haben). Ist der Stadtrat-Posten so lohnend, um 12 Komplizen zur Kamikaze-Wahlfälschung anzuheuern? Kann ich mir nicht vorstellen. (Und wahrscheinlich hätten Gebhardt halb so viele Stimmen auch gereicht zur Wahl...) "Naja, dass der OB vorgehäufelt wird, halte ich eher für den Normalfall. Der ist halt regelmäßig der Bekannteste unter den Kommunalpolitikern." Definitiv. Allerdings wäre er aufgrund der gleichen Partei auch ein naheliegender Kandidat der Gebhardt-Wähler... |
Ratinger Linke
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| Veröffentlicht am Dienstag, 22. Juli 2014 - 00:44 Uhr: | |
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Ratinger Linke
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| Veröffentlicht am Freitag, 14. November 2014 - 00:33 Uhr: | |
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Ratinger Linke
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| Veröffentlicht am Freitag, 28. November 2014 - 17:02 Uhr: | |
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zigzag
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| Veröffentlicht am Sonntag, 21. Juni 2015 - 18:04 Uhr: | |
Die Wahlwiederholung in Stendal findet heute, parallel zur Bürgermeisterwahl, statt. http://old.landkreis-stendal.de/static/wahlen/app/gw2015stendal.html http://old.landkreis-stendal.de/static/wahlen/app/gw2014std.html http://old.landkreis-stendal.de/static/wahlen/app/bw2015stendal.html |
Ratinger Linke
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| Veröffentlicht am Dienstag, 07. Juni 2016 - 22:33 Uhr: | |
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