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3,03 %-Sperrklausel in Rheinland-Pfalz

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Roland
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. Februar 2003 - 21:32 Uhr:   

Kann mir jemand erklären, warum es in Rheinland-Pfalz bei Kommunalwahlen eine so krumme Sperrklausel von 3,03% gibt?
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c07
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Februar 2003 - 06:07 Uhr:   

Wahrscheinlich weil den Urhebern eine Hürde von 3% vorgeschwebt hat, sie aber den Bruchteil auf die nächste ganze Zahl (33) gerundet haben.

Wie ich aber gerade den Gesetzestext nachgeschlagen hab, ist mir aufgefallen, dass das mit dem 1/33 streng genommen gar nicht stimmt:

"Die Wahlzahl ist die ganze Zahl, die sich ergibt aus der Gesamtzahl der Stimmen aller Parteien und Wählergruppen der Gemeinde geteilt durch 33."

Im Allgemeinen ergibt sich da aber keine ganze Zahl, und nachdem sonst keine Methode angegeben wird, wie sie ermittelt werden soll, muss man wohl den ganzzahligen Anteil des Bruchs nehmen. Dann reicht aber meistens schon weniger als 1/33. In kleineren Gemeinden kann der Unterschied beträchtlich sein. Bei 527 gültigen Stimmen reichen dann mit 15 Stimmen schon 2,8%, wobei die Chancen, auch die natürliche Sperrklausel zu nehmen, noch ziemlich gut sind, wenn der Ort mehr als 1000 Einwohner hat (16 Sitze). Und selbst wenn die Partei bzw. Wählergruppe die natürliche Sperrklausel nicht nimmt, kann sich dadurch die restliche Sitzverteilung verändern.

Bei der Vielzahl von Gemeinderäten ist es eigentlich gar nicht so unwahrscheinlich, dass das wirklich mal passiert. Gibt es da konkrete Erfahrungen bzw. verbindliche Auslegungen?
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c07
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Februar 2003 - 06:11 Uhr:   

Jetzt muss ich das noch ein bisschen relativieren. Der Wähler hat ja nicht nur eine Stimme; damit ist der Unterschied viel kleiner und die Wahrscheinlichkeit, dass es wirklich mal passiert, eher gering.
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Fragender (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 03. April 2007 - 22:00 Uhr:   

@c07
Ist natürlich trotzdem irgendwie ungewöhnlich (man hätte ja auch einfach schreiben können, daß die Wahlzahl 3/100 der Gesamtzahl der Stimmen aller Parteien und Wählergruppen beträgt).
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 12. August 2008 - 14:48 Uhr:   

Der Landtag hat die 3,03 % Hürde gestrichen.
Der Anlass war die Entscheidung für Schleswig-Holstein.

http://www.wahlrecht.de/kommunal/rheinlandpfalz.html
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 26. Januar 2009 - 17:45 Uhr:   

Gilt das Fallen der Hürde schon für die nächste Kommunalwahl am 7. Juni?
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Fragender
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Juni 2009 - 12:20 Uhr:   

Ja. Warum sollte es nicht?

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