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Nikolaus
Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Februar 2012 - 14:05 Uhr: | |
Kann mir jemand helfen? Ich weiß nicht, wie die Zuteilung der 41 Wahlkreis-Mandate im Saarland abläuft! Zum einen: Welcher der drei Wahlkreise bekommt wieviel Sitze? Ist das schon vorab festgelegt oder richtet sich das nach der Wahleteiligung? Zum anderen: Werden diese Wahlkreismandate in jedem Wahlkreis getrennt zugeteilt oder gibt es eine Unterzuteilung nach Oberzuteilung der 41 Sitze auf die Parteien? Das detaillierte Wahlergebnis von 2009 auf der Website der Landeswahlleiterin ist nicht verfügbar und der Wortlaut des Landeswahlgesetzes enthält dazu keine eindeutige Aussage |

Ratinger Linke
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| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Februar 2012 - 14:59 Uhr: | |
http://www.wahlrecht.de/landtage/saarland.htm Sämtliche Kreiswahlvorschläge (nach Sperrklausel) treten landesweit gegeneinander an; wie viele Sitze ein Wahlkreis bekommt, ist deshalb Zufall, wobei die kleineren wegen vielfachem D'Hondt stark benachteiligt werden. Der Server mit den Wahlergebnissen ist momentan down, aber die Seiten sind im Internetarchiv. |

Nikolaus Krause
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| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Februar 2012 - 15:48 Uhr: | |
D.h. dass 2009 15 Kreiswahlvorschläge (3x5) ohne Zwischenschritte nach Höchstzahlen ausgewertet worden sind? |

Ratinger Linke
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| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Februar 2012 - 16:23 Uhr: | |
Ja, das ist seit 1960 so (nachdem die zuvor vollständig getrennten Wahlkreise zumindest mit der damaligen Sitzverteilung für verfassungswidrig erklärt worden sind). Abgesehn von D'Hondt ist das System auch nicht so schlecht (zumindest das beste in Deutschland, solang man auf die leicht ergänzbare Personalisierung keinen Wert legt). Die resultierenden Unterverteilungen sind (bei Ersetzung von D'Hondt durch Sainte-Laguë) sowohl in den Wahlkreisen als auch innerhalb der Parteien erfolgswertsmäßig optimal. Dafür hat man keine optimalen Gesamtsitzzahlen in den Wahlkreisen (aber dafür optimale Erwartungswerte, was eventuell sogar vorzugswürdig ist). Die ebenfalls nicht optimalen Gesamtsitzzahlen der Parteien werden durch die Landeslisten ausgeglichen (wobei ungeregelter Überhang nicht auszuschließen ist). |

Thomas Frings
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| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Februar 2012 - 17:44 Uhr: | |
"wobei ungeregelter Überhang nicht auszuschließen ist" Mit ganz arg konstruierten Beispielen kriegt man einen Überhang hin. Das ist eine rein theoretische Möglichkeit. |

Ratinger Linke
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| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Februar 2012 - 18:00 Uhr: | |
Das liegt aber primär an D'Hondt (und der geringen Zahl an Parteien). Mit Sainte-Laguë und noch mehr Hare/Niemeyer (wie es schonmal gegolten hat und aktuell kurz vor der Einführung war) ist Überhang aber schon eine realistische Möglichkeit, wenn auch eher die Ausnahme. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Februar 2012 - 20:15 Uhr: | |
Beispiel mit Hare-Niemeyer und grob mit 2009 vergleichbarem Ergebnis (zusammen 4'100 Stimmen):
WK1 WK2 WK3 Gesamt Sitze A 420 420 420 1260 12 16 B 315 415 415 1145 11 14 C 220 320 320 860 8 11 D 220 120 120 460 4 6 E 125 125 125 375 6 4
Macht 2 Überhangmandate für E, und da ist noch viel Luft für Variation, bis überhaupt eins davon wegfällt, geschweigedenn das zweite. Bei Sainte-Laguë kann man Überhang deutlich unwahrscheinlicher machen, wenn man auf die Wahlkreislisten automatisch mit der Harequote als Divisor verteilt. Es gibt gar keinen vernünftigen Grund, gerade die 41 Sitze mit Gewalt zu erzwingen; wenn man sie in den Wahlkreisen nicht sinnvoll los wird, ist es besser, den Überschuss den Landeslisten zu geben. |