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cyx Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Samstag, 20. August 2011 - 21:30 Uhr: | |
Hallo zusammen, ich suche eine Datenquelle, in der für jede Wahlperiode in Deutschland(in der Nachkriegszeit) in jedem Bundesland aufgelistet ist, wie viele Sitze das jeweilige Landesparlament planmäßig haben sollte(d.h. ohne Überhangmandate). Alternativ wäre es natürlich auch möglich, die Anzahl der Überhangmandate zu wissen. Auch hierfür habe ich noch keine Datenquelle gefunden, die alle Wahlen umfasst. Vielen Dank schon mal. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Sonntag, 21. August 2011 - 16:30 Uhr: | |
"Alternativ wäre es natürlich auch möglich, die Anzahl der Überhangmandate zu wissen." Reicht nicht. Es kann ja auch Ausgleichsmandate geben. Hier die Regelgrößen für alle Landtage, die jemals Überhangmandate hatten: Schleswig-Holstein 1947: 70, ab 1950: 69, ab 1967: 73, ab 1983: 74, ab 1992: 75, ab 2005: 69 1950 war kein Überhang möglich. Niedersachsen ab 1947: 149, ab 1974: 155, ab 2008: 135 1947 und 1951 war 158 Sitze die Maximalgröße. NRW ab 1947: 200, ab 1980: 201, ab 2005: 181 Hessen 1946: 90, 1950: 80, ab 1954: 96, ab 1970: 110 1946 gab es keine Einerwahlkreise, 1950 war kein Überhang möglich. Baden-Württemberg immer 120 Bayern 1946: 180, ab 1950: 204, ab 2003: 180 1946 war kein Überhang möglich. 1950 gingen Überhangmandate auf Kosten der anderen Parteien, die Landtagsgröße änderte sich durch sie nicht. 1954, 1958 und 1962 wurden Überhangmandate nicht zugeteilt. Die Stimmkreissieger des überhängenden Wahlvorschlags mit den geringsten Gesamtstimmenzahlen erhielten keinen Sitz. Berlin (ganz) 1946: 130, 1990: 200, 1995: 160, ab 1999: 130 West-Berlin 1948: 98, 1950+1954: 127, 1958: 133, 1963+1967: 134, 1971+1975: 133, 1979+1981: 125, 1985+1989: 119 Vor 1958 gab es keine Einerwahlkreise. Brandenburg immer 88 Sachsen-Anhalt 1990: 98, ab 1994: 99, ab 2006: 91 Thüringen immer 88 Sachsen 1990: 160, ab 1994: 120 (Beitrag nachträglich am 21., August. 2011 von frings editiert) |

cyx Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 22. August 2011 - 10:53 Uhr: | |
Vielen Dank für diese Informationen, Sie haben mir sehr weitergeholfen. Stimmt natürlich, dass es auch Ausgleichsmandate geben kann, ich meinte genau gesagt alle zusätzlichen(nicht geplanten) Mandate, also Ausgleichsmandate und Überhangmandate. Hab mich ungenau ausgedrückt. |
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