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Luis Alberto Fernández Vidaud
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 25. März 2011 - 13:57 Uhr:   

Wahlfälschung durch das Wahlergebnis der Wahlen zum 6. Landtag Sachsen-Anhalts

Nach Angaben des Landtags Sachsen-Anhalts unter http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/ lag die Wahlbeteiligung am 20.03.2011 zur Wahl des 6. Landtages bei 51,2 %, also eine Erhöhung der Wahlbeteiligung bei den Wahlen zum 5. Landtag im Jahre 2006, welche damals 44,4 % betrug. Die groben Ergebnisse wurden vom Statistischen Landesamt unter http://www.stala.sachsen-anhalt.de/wahlen/lt11/index.html dokumentiert. Die Zwietstimmen, worauf es bei der Sitzverteilung ankommt, sind nach Mächtigkeit wie folgt zu erfassen:

CDU 32,5
Die Linke 23,7
SPD 21,5
Grüne 7,1
NPD 4,6
FDP 3,8
Freie Wähler 2,8
TS-Partei 1,6
Piraten 1,4
alle anderen 1,0

Das bedeutet, daß 15 % der Wähler entrechtet wurden, indem sie im Parlament nicht vertreten werden. Die Zahl ist m.E. einer demokratischen Staatsordnung zu hoch. Die Sperrklausel ist geeignet, die Wahlergebnisse zu verfälschen sowie auch die freie Äußerung der Meinung des Volks zu beeinträchtigen.

Dieser Umstand liegt aber nicht ausschließlich aqn der Befürchtung, daß die Staatssicherheit bzw. die Funktionsfähigkeit des Parlaments erheblich gefährdet bzw. erschwert wird. Er liegt auch daran, daß sich die Wahlberechtigten nicht mehr – wie dies früher der Fall war – so leicht „gleichschalten“ läßt.

Denn die Sperrklausel ist ein Hinweis an das Volk, wie dies im Evangelium „den Säuen keine Perlen zu werfen“. Die „Säue“ sind an dieser Stelle die politischen Minderheiten, denen man seine Stimme nicht abgeben darf, und die „Perlen“ sind die Wahlzettel. Trotz dieses Hinweises werfen die Wahlbnerechtigten den „Säuen“ ihre „Perlen“ und achten nicht mehr auf den bisherigen hoheitlichen Hinweis, der geeignet ist, das Volk zu „disziplinieren“, anstatt es walten zu lassen, damit sein Wille – und eben nicht der Wille der staatlichen Obrigkeit – geschehe. Diese Form von „disziplinierter Demokratie“ – sei sie nach burmesischer oder nach deutscher Art – hat in einer bürgerlichen und parlamentarischen Demokratie nichts zu suchen, so wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten angestrebt wird. Denn schließlich gelten das Wahlrecht sowie das Recht, legitim demokratisch regiert zu werden, als Grundrechte.

Vielmehr ist es geboten, dem Volk Vertrauen auszusprechen, es in die Lage zu versetzen, damit es gut und weise regieren kann. Dies ist ein ureigenes Gebot des Volkssouveränitätsprinzips.

Durch die jüngsten Wahlergebnisse in Sachsen-Anhalt ist die freie Äußerung der Meinung des Volkes nicht gewährleistet. Vielmehr wird das Volk durch die Sperrklausel genötigt, sich selbst gleichzuschalten.


Luis Fernández Vidaud
Berlin, den 25.03.2011

(Beitrag nachträglich am 25., März. 2011 von psychonaut editiert)
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 25. März 2011 - 20:24 Uhr:   

Übrigens liegt inzwischen das endgültige Ergebnis für Halle IV vor. Danach hat sich der Vorsprung der CDU gegenüber der Linken sogar noch auf 60 Stimmen erhöht. Also bleibt es wohl dabei, dass ein nicht zugeteiltes Ausgleichsmandat, das selbst für einen Mindestausgleich nötig ist, zulasten der SPD geht.

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