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| Veröffentlicht am Sonntag, 12. September 2010 - 01:44 Uhr: | |
Sachsen-Anhalt hat bisher die treffendsten Bezeichnungen für Erst- und Zweitstimme gehabt, nämlich Personenstimme und Parteienstimme, aber das ist inzwischen (schon letztes Jahr) in die nichtssagende bis irreführende Begrifflichkeit der Bundestagswahlen geändert worden. Im Plenum des Landtags hat es keine Debatte dazu gegeben; bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs (von CDU, SPD und FDP) in der ersten Lesung ist diese Änderung mit keinem Wort erwähnt worden, außer dass der Einbringer (SPD) wie selbstverständlich von "Zweitstimmen" geredet hat. Offenbar war die Linke im Ausschuss dagegen (vermutlich eher wegen dem eingeführten Kandidaturverbot für Mitglieder fremder Parteien oder der geänderten Wahlkreiseinteilung), hat aber letztlich "zögerlich" zugestimmt (1 Enthaltung hat es gegeben). Begründung: "Im deutschen Wahlrecht ist es allgemein üblich von der Zweitstimme für die Landesliste zu sprechen und nicht wie es im Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bestimmt ist, von Parteienstimmen zu sprechen. Ebenso wird für die „Personenstimme“ im Wahlrecht das Wort „Erststimme“ verwendet. Deshalb werden in dem gesamten Gesetz der Begriff „Parteienstimme“ durch den Begriff „Zweitstimme“ ersetzt; das betrifft [...]. Gleiches trifft für das Ersetzen des Wortes „Personenstimme“ durch das Wort „Erststimme“ zu." http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/landtag3/ltpapier/drs/5/d2207tge_5.pdf Andererseits liegt in Berlin ein Gesetzentwurf der FDP vor, der Erst- und Zweitstimme in Kandidatenstimme und Parteistimme umbenennen will (Letztere wie im Entwurf des Volksbegehrens). Wobei die Parteistimme allerdings 5 Parteistimmen sein sollen, die optional auch an konkrete Kandidaten vergeben werden können (mit Unterverteilung zwischen Listen- und Personenwähler nach niedersächsischem System). [Nachdem der Gesetzentwurf des Volksbegehrens zum Wahlrecht in Berlin inzwischen noch besser versteckt worden ist als bisher, verlink ich ihn hier.] In Sachsen heißen die Stimmen Direktstimme und Listenstimme, in Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen Wahlkreisstimme und Landesstimme, in Hamburg ebenso aber je 5 (früher haben die Landesstimmen Parteistimmen geheißen und zwischendurch war die Begrifflichkeit konfus). In Bayern haben die Stimmen keine offiziellen Namen und funktionieren auch anders; Erst- und Zweitstimme sind aber trotzdem gebräuchlich, daneben auch Stimmkreisstimme und Wahlkreisstimme. Nachdem es in Baden-Württemberg, Bremen und im Saarland kein Zweistimmensystem (oder Vergleichbares) gibt, bleiben nicht allzu viele Länder, bei denen die Stimmen tatsächlich Erst- und Zweitstimme heißen (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, plus jetzt Sachsen-Anhalt). |