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Kommunalwahlrecht, Listen

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yeahgo
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 07. März 2009 - 11:54 Uhr:   

Ich habe das Kommunalwahlrecht (in Rheinland-Pfalz) noch nicht ganz durchschaut.

Angenommen, niemand kreuzt eine Liste an (sondern nur direkt die Personennamen). Bei Partei A kreuzt kein einziger Wähler die Person, die auf Platz 1 der Parteiliste steht, an. Dann kommt diese Person auch nicht in den Gemeinderat?

Anders gefragt: Würde es einen Unterschied machen, ob alle Kandidaten aller Parteien einfach mit ihrem Namen da stehen würden ohne ihre Parteizuordnung dastehen würden? Wird am Ende eine Rangfolge erstellt, wer hat die meisten Kreuze, wer die zweitmeisten usw. und diese kommen in den Gemeinderat?

Wie setzen sich dann aber die in der Zeitung oder im Internet veröffentlichten Prozentzahlen zusammen?
Was bedeutet es, wenn Partei A 33 Prozent hat, und Partei B 23 Prozent? Man wählt ja doch nämlich keine Partei, sondern die Personen! Denn man kann ja panaschieren.
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Eifelaner
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Juni 2009 - 11:11 Uhr:   

"Bei Partei A kreuzt kein einziger Wähler die Person, die auf Platz 1 der Parteiliste steht, an. Dann kommt diese Person auch nicht in den Gemeinderat"

Genau so ist es!

Im Kommunalwahlrecht RLP wird in der Regel folgendermaßen gewählt:

Es können Parteilisten oder Freie Wählerlisten aufgestellt werden.

Die auf dem Wahlzettel aufgeführten Listen dürfen maximal soviele Bewerber haben, wie Mandate zu vergeben sind.

Einzelne Bewerber dürfen bis zu 3 mal in der Liste genannt werden (Mehrfachbenennung).
Jedem Bewerber dürfen bis zu 3 Stimmen (Kreuzchen) gegeben werden (kumulieren).

Der Wähler hat soviele Stimmen (Kreuzchen), wie Mandate zu vergeben sind.

Wird eine Liste angekreuzt und keine Einzelstimmen vergeben, wird jedem Bewerber von oben nach unten jeweils eine Stimme zugeteilt. Sind mehr Stimmen zu vergeben, wie Bewerber auf der Liste stehen, wird oben wieder angefangen, bis alle Stimmen vergeben sind. Wobei zu beachten ist, das ein Bewerber maximal 3 Stimmen erhalten darf.

Wird eine Liste angekreuzt und sind Einzelstimmen vergeben worden (diese können auf alle im Wahlschein aufgeführten Bewerber vergeben werden, (panaschieren), werden die restlichen Stimmen wie oben beschrieben auf die gewählte Liste verteilt.

Wird keine Liste gewählt und nur Einzelstimmen vergeben, kann es passieren, dass Stimmen verschenkt werden (zuwenig Kreuze) oder das der Wahlschein ungültig wird (zuviele Kreuze).

Bei der Zuteilung der Mandate kommt es dann auf die Zahl der Stimmen (Kreuze) an, die eine Liste insgesamt erhalten hat (Summe aller Stimmen der Bewerber). Die Mandate werden entsprechnd dem Verhältnis der Stimmenzahl verteilt.

Innerhalb der Liste erhält derjenige Bewerber mit den meisten Stimmen den 1. Sitz, der mit den zweit meisten Stimmen den 2. Sitz usw.
Es kommt hier also nicht mehr auf den ursprünglichen Listenplatz an.
So kann ein Bewerber innerhalb der Liste, z.Bsp. von Platz 1 auf Platz 10 rutschen oder umgekehrt.


"Wie setzen sich dann aber die in der Zeitung oder im Internet veröffentlichten Prozentzahlen zusammen?"
Es werden ganz einfach die auf die Einzelpersonen einer Liste abgegebenen Stimmen addiert und ins Verhältnis zu der Summe der insgesamt abgegebenen Stimmen gesetzt.

Ich hoffe, ich habe das verständlich erklärt!
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Jens Müller
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. Juni 2009 - 18:00 Uhr:   

"Genau so ist es! "

Nicht notwendigerweise, oder?
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Eifelaner
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. Juni 2009 - 19:15 Uhr:   

Wenn die Nr. 1 der Liste keine Stimmen bekommt, kann sie nicht in den Gemeinderat kommen.

1. Die Liste braucht Stimmen, damit sie ein oder mehrere Mandate bekommen kann.

2. Ohne Stimmen wird man auf der Liste nach unten durchgereicht.

Folglich: Ohne eigene Stimmen ist ein Gemeinderatssitz nicht zu erreichen!
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Bernhard Sellheim
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 12. Juni 2009 - 22:13 Uhr:   

"Wenn die Nr. 1 der Liste keine Stimmen bekommt, kann sie nicht in den Gemeinderat kommen."

Doch, das kann sie. Wenn die betrachtete Liste durch Stimmen für die übrigen Listenmitglieder so viele Stimmen erhält, dass sämtliche zu vergebenden Mandate auf sie entfallen, dann ziehen zwangsläufig alle Bewerber der Liste in den Gemeinderat ein, auch die stimmlose Nr. 1.
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Eifelaner
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 12. Juni 2009 - 23:11 Uhr:   

"Doch, das kann sie. Wenn die betrachtete Liste durch Stimmen für die übrigen Listenmitglieder so viele Stimmen erhält, dass sämtliche zu vergebenden Mandate auf sie entfallen, dann ziehen zwangsläufig alle Bewerber der Liste in den Gemeinderat ein, auch die stimmlose Nr. 1."


Ja richtig, das ist dann der äußerst unwahrscheinliche aber theoretisch mögliche Fall!

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