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Seher Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Dienstag, 04. November 2008 - 09:03 Uhr: | |
Die hessische Verfassung sieht im Falle einer Auflösung des Landtags Neuwahlen binnen 60 Tagen vor. Wahlvorschläge müssen aber laut LWG spätestens am 66. Tage vor einer Wahl eingereicht sein, was hier ja schlechterdings möglich wäre... Weiß jemand, wie die Regelung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für den hessischen Landtag im Falle einer Neuwahl lautet? Vorab besten Dank für brauchbare Hinweise! |

Gast Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Dienstag, 04. November 2008 - 09:05 Uhr: | |
Die Fristen werden im Fall einer Neuwahl verkürzt, so wie etwa bei der Bundestagswahl 2005. |

mma
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 04. November 2008 - 12:43 Uhr: | |
§ 53 des Landeswahlgesetzes, Abs. 2 Für Wahlen aufgrund einer Auflösung des Landtags werden die Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge (§ 21) auf den vierunddreißigsten Tag vor der Wahl, für die Prüfung und Zulassung der Landeslisten und der Kreiswahlvorschläge (§ 26 Abs. 1 und 2) jeweils auf den dreißigsten Tag vor der Wahl, für die Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Zurückweisung oder die Zulassung eines Kreiswahlvorschlags (§ 26 Abs. 4 Satz 5) auf den vierundzwanzigsten Tag vor der Wahl und für die öffentliche Bekanntmachung (§ 27 Abs. 1) auf den zwanzigsten Tag vor der Wahl verkürzt. |

mma
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 04. November 2008 - 12:50 Uhr: | |
Die nächste Landtagssitzung ist auf den 18.-20. November angesetzt. Würde sofort am 18. aufgelöst, müsste die Wahl dann spätestens am 11. Januar sein. Fiele der Beschluss erst am 19., ginge auch noch der 18. Januar. |

Mitdenker
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 07. November 2008 - 11:57 Uhr: | |
Ich gehe fest vom Wahltermin am 18. Januar 2009 aus. Somit ergibt sich der u. g. Ablaufplan: Beschluss: Mittwoch, 19. November 2008 Einreichung: Montag, 15. Dezember 2008 Zulassung: Freitag, 19. Dezember 2008 Anfechtung: Donnerstag, 24. Dezember 2008 oder am Vortag Bekanntmachung: Montag, 29. Januar 2009 Wahltag: Sonntag, 18. Januar 2009 |

Pirol Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Samstag, 08. November 2008 - 21:11 Uhr: | |
Bzgl. der Zulassung von Landeslisten von Parteien, die noch keine Abgeordneten im Landtag haben, gilt nach §20 Abs. 3 Hess. LWG ja die Erfordernis 1000 Unterstützungsunterschriften beizubringen. Nun hat mir ein Vögelchen gezwitschert, dass eine Landesliste, die zur Wahl 2008 aufgestellt und zugelassen wurde, weiterverwendet werden kann, wenn sie weniger als 1 Jahr alt ist. Ich finde aber im LWG nichts dazu. Hat da jemand eine Idee? |

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Samstag, 08. November 2008 - 22:07 Uhr: | |
@Pirol Würde mich sehr wundern. Würde ggf. hier nachfragen: http://www.wahlen.hessen.de Aber in den Hinweisen vom Landeswahlleiter für die wahrscheinliche Landtagswahl 2009 habe ich keinen entsprechenden Hinweis gesehen. |