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Bayernwahl: 1.- & 2.-Stimme - wie bit...

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Landtagswahlen in Deutschland » Bayernwahl: 1.- & 2.-Stimme - wie bitte? « Zurück Weiter »

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08/15-Wähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 07:46 Uhr:   

Hallo, ich habe ein paar Fragen. Am kommenden Sonntag ist Landtagswahl in Bayern, ich möchte auch wählen gehen, wohne im Wahlkreis 222 (München West/Mitte).
Für mich persönlich wichtig: der CSU unter 50% bescheren.

1. Man hat zwei Stimmen, die eine bestimmt die Partei im Landtag, die andere den Wahlkreis-Vertreter im Bundestag. Stimmt das?

2. Als Anhänger der Grünen möchte ich ihnen eine starke Fraktion im bayerischen Landtag ermöglichen - ist das nun die 1.- oder 2.-Stimme?

3. Außerdem wird ja auch noch eine Person zur Wahl gestellt. Hier möchte ich SPD und nicht grün wählen, da deren Kandidat wohl mehr Chancen hat - stimmt das überhaupt?

4. So weit ich weiß vertritt der Uhl von der CSU meinen Stimmbezirk, oder? Wenn ich mich richtig erinnere, dann wäre dem nicht so, hätten alle Wähler der Grünen personenbezogenen lieber SPD gewählt, stimmt das?

Vielen Dank für Eure Mühe!
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Mitleser
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 07:59 Uhr:   

2. Als Anhänger der Grünen möchte ich ihnen eine starke Fraktion im bayerischen Landtag ermöglichen - ist das nun die 1.- oder 2.-Stimme?

Die 1. und die 2. Stimme, kann man unter Besonderheiten im bayerischen Wahlrecht nachlesen.
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 08:38 Uhr:   

"1. Man hat zwei Stimmen, die eine bestimmt die Partei im Landtag, die andere den Wahlkreis-Vertreter im Bundestag."

Das letzte Wort ist doch ein Flüchtigkeitsfehler und sollte durch "Landtag" ersetzt werden?
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08/15-Wähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 08:57 Uhr:   

Ups - leider nein, das war generell ein böser Schnitzer. Natürlich muss es sich um Landtag halten, hast Du völlig richtig erkannt, tg.

Deshalb ist auch die Benennung vom Uhl falsch, denn der wurde von meinem Wahlkreis ja in der Bundestagswahl in den Bundestag gewählt. Mein Wahlkreis müsste demnach stattdessen wohl eher der Bezirk Oberbayern sein, stimmt das?

Ansonsten bleiben meine Fragen jedoch bestehen...

@Mitleser - klar sind beide Stimmen für den Landtag wichtig, bloß welche steht für was? Welche für die Partei allgemein, welche für einen bestimmten Kanditaten? Sei ned bös aber ich will mich jetzt weder durch Überhangsmandatsgeschichten noch das Hare/Niemeier-Verfahren wälzen - sondern Hilfe von einem der das bereits gemacht hat...

Oder ganz easy: meine Absichten sind oben ja beschrieben, wie wähle ich also am geschicktesten?
2xgrün
oder
1xgrün & 1xrot
(wenn letzteres, welche Stimme für welche Partei?)
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Mitleser
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 09:20 Uhr:   

Um die Chancen des SPD-Kandidaten in Deinem Stimmkreis zu beurteilen, musst Du uns sagen, in welchem Münchener Stimmkreis (nicht Bundestagswahlkreis) Du wohnst. Die Stimmkreise sind im Landeswahlgesetz zu finden.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 09:42 Uhr:   

@ 08/15-Wähler

Bayern ist das einzige Bundesland, in dem die Bürger 2 Stimmen haben, die über die Parteistärke im Landtag entscheiden. Wähle also mit beiden Stimmen "Grüne", dann zählen beide Stimmen für diese Partei.

Details dazu findet man unter http://www.wahlrecht.de/landtage/bayern.htm
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 09:45 Uhr:   

[da war Werner Fischer schneller, daher gelöscht]
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08/15-Wähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 10:17 Uhr:   

@Mitleser
Laut Wahlbenachrichtitgung bin ich im Stimmbezirk "0929"
Irreführender Weise steht allerdings an anderer Stelle in der Benachrichtigung auch "104 München-Milbertshofen"
Was nun relevant ist weiß ich nicht...

@Werner Fischer
Also sind beide Stimmen identisch in ihrer Bedeutung? Wozu dann zwei?

P.S. Danke für Eure Mühe!
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Mitleser
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 10:29 Uhr:   

"0929" ist der Stimmbezirk und "104 München-Milbertshofen" der Stimmkreis. In 104 München-Milbertshofen hat Franz Maget (SPD) eine gute Chance auf den Stimmkreisgewinn. Man kann als Grüne-Wähler überlegen, ob einem der symbolische Erfolg Magets eine (der zwei) Stimme wert ist, die den Grünen dann im Landtag fehlen. Maget wird es aber auch ohne Stimmkreiserfolg schaffen, oder was sagen die Wahlexperten hier?
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08/15-Wähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 10:41 Uhr:   

Danke @Mitleser!

Was ist der Unterschied zwischen Bezirk und Kreis?

Wenn ich das also richtig verstehe, hat diese Stimmenteilung eigentlich nur bei BT-Wahlen Sinn, bei der LT-Wahl aber ist das egal - stimmt das wirklich?
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Mitleser
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 11:10 Uhr:   

Ein Stimmbezirk ist das Gebiet, dessen Wahlberechtigte in einem Wahllokal wählen. Zur Frage der Auswirkung des Stimmensplittings habe ich auf dieser Internetseite eine Anleitung aus dem Jahr 2003 gefunden, deren Erklärungen aber noch gelten.
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08/15-Wähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 11:16 Uhr:   

SUPER !!!

Jetzt hab ich zwar einiges zu lesen, dafür aber offenbar genau das richtige, vielen lieben Dank das mir das rausgesucht hast!!!
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 12:17 Uhr:   

Habe jezt auch noch eine Ergänzungsfrage:

Im Link von Mitleser heißt es u.a.:
Wenn Ihnen die Personen egal sind, können Sie einfach eine Liste insgesamt kennzeichnen, auch wenn dafür kein ausdrückliches Feld vorgesehen ist.

Es stimmt, es ist kein ausdrückliches Feld vorgesehen.
Was schon mal dämlich ist, denn viele Leute werden doch sicher lieber einfach eine Partei wählen wollen als einen Listenkandidaten, von dem sie wenig wissen (denn per Definition steht auf ihrer Liste ja schon mal kein Direktkandidat aus ihrer Region).

Nun meine Frage:
Wie kreuzt man eigentlich korrekt eine Liste an, wenn dafür kein Feld vorgesehen ist?
Muss ich ein Mammut-Kreuz über die ganze Liste ziehen? (Oder wird das dann nicht womöglich so interpretiert, dass ich diese Partei "streiche", also eben gerade nicht wählen will?).
Oder ein kleines Kreuz irgendwo auf der Liste? (Aber wird das dann nicht dem Listenkandidaten zugeschlagen, dessen Feld sich zufällig dort befindet wo das Kreuz ist?).
Oder ein kleines Kreuz ganz oben?
Oder ganz unten?
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 12:17 Uhr:   

@Mitleser
Maget ist tatsächlich sicher auch dann im Landtag, wenn er den Stimmkreis nicht gewinnen sollte. Die Münchner Stimmkreisbewerber haben durch die relativ vielen Erststimmen einen großen Vorsprung, den ein Stimmkreisbewerber in Diaspora-Wahlkreisen wie Altötting oder Mühldorf kaum aufholen kann, Bewerber ohne Stimmkreis schon gar nicht. Wer bei der SPD einen Stimmkreis in München hat, ist damit fast schon gewählt. Magethat zusätzlich noch den Vorteil, erster auf der Liste zu sein.
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08/15-Wähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 12:26 Uhr:   

@Florian

Das Problem ist vorhanden, finde ich auch doof. Die Mammutkreuzvariante geht aber 100pro nicht, da ist der Zettel ungültig denke ich...
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 12:57 Uhr:   

@Florian
Wenn man sich das Stimmzettel-Muster mal ansieht, dann wäre es doch naheliegend, einfach ein Kreuz oben in das Feld zu setzten, wo die Parteibezeichnung drinsteht. Dann ist der Wählerwille jedenfalls klar erkennbar.
http://www.statistik.bayern.de/wahlen/lw/lwo_anl14.pdf
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Gast
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 13:24 Uhr:   

Wenn es als Kreuz erkennbar ist, müsste auch ein Mammutkreuz über mehrere Ankreuzkreise einer Liste auf einem Stimmzettel gelten. Darauf jedenfalls werden die Wahlhelfer in ihren Schulungsunterlagen (S. 10) hingewiesen. Man muss dann aber darauf hoffen, dass das alle Wahlhelfer wissen.
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 17:03 Uhr:   

@ Thomas:
Das bedeutet dann aber praktisch, dass man z.B. den Schriftzug "CSU" durchstreichen muss, wenn man die CSU wählen will.
Das erscheint mir nicht gerade intuitiv zu sein.
Bei vielen Wahlen bedeutet das durchstreichen eines Namens ja gerade das Gegenteil, nämlich "der nicht".
So z.B. auch in Bayern bei den Kommunalwahlen.

Und außerdem scheint mir dies auch eine ziemliche Geheiminformation zu sein. Klar kommuniziert wird das nämlich nirgendwo.

Es will mir auch nicht so recht einleuchten, warum man nicht einfach in der Kopfzeile neben "CSU" einen Kreis druckt.
(Mit einem Hinweis: "Sie haben eine Stimme. Sie können entweder eine Liste ankreuzen ODER einen Kandidaten auf der Liste auswählen". oder so ähnlich).
Dann weiß jeder, wo er sein Kreuz machen muss, wen er ganz allgmeine CSU wählen will.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 18:07 Uhr:   

@ Florian
Das bayerische Wahlgesetz sieht eben nur vor, dass der Wähler Personen wählen kann, keine (anonymen) Listen.

Wie die Schulungsunterlagen zeigen, wird der strenge Grundsatz in der Praxis zugunsten der Listen allerdings nicht durchgehalten.

Listen können wiederum nur von Parteien bzw. Wählergruppen aufgestellt werden; Einzelbewerber gibt es in Bayern nicht.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 19:34 Uhr:   

@Werner Fischer
Das Wahlgesetz sieht durchaus die Möglichkeit vor, nur eine Partei, aber keinen bestimmten Bewerber zu wählen, da gibt es keine Differenz zwischen Gesetz und Praxis. Nur gibt es eben kein eigenes Feld dafür.

Artikel 40 Abs. 2:
"Wird auf dem Stimmzettel für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten ohne Kennzeichnung einer besonderen sich bewerbenden Person nur eine bestimmte Partei oder Wählergruppe angekreuzt oder werden innerhalb einer Wahlkreisliste mehrere sich bewerbende Personen angekreuzt, so ist die Stimme der Wahlkreisliste der betreffenden Partei oder Wählergruppe zuzurechnen."

Alternativ kann man natürlich auch einfach mehr als einen Bewerber derselben (!!!) Liste ankreuzen, das regt das Gesetz ja geradezu an. Solange man Kreuze nur bei einer Partei macht, kann man eigentlich nichts verkehrt machen.

(Beitrag nachträglich am 25., September. 2008 von frings editiert)

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