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Mitdenker
| Veröffentlicht am Montag, 02. Juni 2008 - 10:45 Uhr: | |
Welche Aufstellungsrichtlinien gelten zur Landtagswahl in Bayern? |

Mitdenker
| Veröffentlicht am Montag, 02. Juni 2008 - 11:55 Uhr: | |
Ich habe nun doch die Stellen im Landeswahlgesetz (LWG) gefunden. Die Vertreterversammlungen dürfen ab 37 Monaten nach der Landtagswahl abgehalten werden (Art. 28, Abs 2 LWG). Seit Sonnabend, 21. Oktober 2006 dürfen solche Versammlungen stattfinden. Die Aufstellungen Stimmkreisbewerber (= in etwa Landkreisebene) dürfen nach 46 Monaten nach der Landtagswahl beginnen (Art. 28, Abs. 2 LWG). Seit Sonnabend, 21. Juli 2007 dürfen Stimmkreisbewerber aufgestellt werden. Am 90. Tag vor der Landtagswahl um 18:00 Uhr ist der Anmeldeschluss für die Beteiligungsanzeige (Art. 24 LWG). Das ist dieses Mal Montag, 22. Juni 2008. Der Landeswahlausschuss prüft am 79. Tag vor der Wahl die Wahlvorschläge auf Mängel. Die Ablehnung muss mit 2/3 der Stimmen erfolgen (Art. 25 LWG). Dieses Mal liegt dieser Termin am Freitag, 4. Juli 2008. Die Wahlkreisvorschläge (= Bezirksebene) müssen bis zum 73. Tag vor der Wahl eingereicht werden (Art. 26 LWG). Der Termin ist dieses Mal Donnerstag, 10. Juli 2008. Die Wahlkreisausschüsse entscheiden am 59. Tag vor der Landtagswahl über die Zulassung der Wahlkreisliste (Art. 34, Abs. 1 LWG). Dieses fällt dieser Termin auf Donnerstag, 24. Juli 2008. Gegen eine Nichtzulassung kann bis zum 55. Tag vor der Wahl, um 18:00 Uhr Klage erhoben werden (Art. 34, Abs 2 LWG). Der Termin ist dieses Mal Montag, 28. Juli 2008. Die Wahlkreisleiter machen am 37. Tag vor der Wahl die Wahlkreisbewerber bekannt (Art. 35 LWG). Der Termin ist dieses Mal Freitag, 15. August 2008. |
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