
Vitalij (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 27. September 2007 - 19:25 Uhr: | |
Sehr geehrte Politikinteressierte, ich habe leider keine große Ahnung von Politik und dem deutschen Wahlsystem. Mich würde allerdings sehr interessieren, wie Kandidaten ( z.B. der SPD) auf eine sog. Landesliste des Landes NRW für eine Landtags-bzw. Bundestagswahl aufgestellt werden können ( d.h., wie man überhaupt auf dieser Liste gelistet wird ) und wie diese auf der Liste aufgeführten Personen dann in den Landtag bzw. Bundestag einziehen können ? Hat dies etwas mit der Zweitstimme und den Überhangmandaten zu tun ? Kann man in etwa sagen, bis zu welchem Listenplatz eine Chance für den Einzug ins Parlament besteht ? Im Voraus schon einmal vielen Dank für Informationen zu diesem Thema. Freundliche Grüße, Vitalij |