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Christian Schmidt (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Mai 2007 - 10:37 Uhr: | |
Hat jemand Informationen ueber das Wahlrecht zur Buergerschaftswahl in Hamburg 1946. Da galt doch eine Art Mehrheitswahlrecht, aber einige Listenmandate gab es wohl schon, und von denen hat die SPD sogar auch noch welche gewonnen. |

sebu
| Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Mai 2007 - 15:39 Uhr: | |
Im Abschnitt Quellen findet sich im entsprechenden Wikipedia-Artikel vielleicht was brauchbares: http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlergebnis_und_Sitzverteilung_in_der_Hamburgischen_Bürgerschaft/1._Wahlperiode |

albert ffm (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Mai 2007 - 19:17 Uhr: | |
Die Wikipedia-Quelle gibt leider das Wahlsystem auch nicht wieder. Ich weiß nur, daß jeder Wähler 4 Stimmen hatte, ein Großteil der Mandate in Viererwahlkreisen vergeben wurde und einige Mandate über eine Ausgleichsliste vergeben wurden. Die Mandate wurden wohl über d'Hondt verteilt. Das erklärt auch das absolute Übergewicht der stärksten Partei (SPD), die mit 43,1% 83 von 110 Mandaten erhielt - das sind ca. 75%! Interessant ist, daß in den frühen Landtagen der britisch besetzten Länder mit mehrheitsbildenden Elementen experimentiert wurde. Genauer nachlesen kann man dies, soweit meine Erinnerung nicht trügt, bei: Eckhard Jesse: Wahlrecht zwischen Kontinuität und Reform. Eine Analyse der Wahlsystemdiskussion und der Wahlrechtsänderungen in der Bundesrepublik Deutschland 1949-1983. Düsseldorf, 1985. |

sebu
| Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Mai 2007 - 19:42 Uhr: | |
Das hatte ich auch gesehen; bei den Quellen ist auf Hamburger Bürgerschaft: Die Hamburger Bürgerschaft 1946–1971. Wiederaufbau und Neubau, dargestellt von Erich Lüth, Verlag Conrad Kayser, Hamburg 1971. verwiesen - darin ließe sich vielleicht etwas finden. Oder in den anderen Quellen, die angegeben sind. |

Thomas Frings
| Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Mai 2007 - 14:03 Uhr: | |
Es gab 21 Wahlkreise mit je 4 Sitzen. Jeder Wähler hatte 4 Stimmen, die Mandate wurden nach relativer Mehrheit vergeben. Die 26 Listenmandate wurden so vergeben: Für jede Partei wurden die Stimmen ihrer Bewerber in der gesamten Stadt zusammengezählt. Bei siegreichen Kandidaten wurden jedoch für die Vergabe der Listensitze aber nur so viele Stimmen berücksichtigt, wie sie Vorsprung gegenüber dem besten nicht gewählten Bewerber im Wahlkreis hatten. Die Mandate wurden ohne Sperrklausel nach d'Hondt vergeben. 1949 und 1953 gab es 72 Einerwahlkreise und 48 Listenmandate. Die Verteilung der Listensitze erfolgte wie 1946, wobei jetzt aber eine 5%-Hürde galt. Der Hamburg-Block (dessen Bildung durch das Wahlrecht bedingt war) führte dann nach seinem Sieg 1953 das im Wesentlichen bis 2004 unveränderte Wahlrecht ein. Ein ähnliches Wahlrecht wie 1949 und 1953 in Hamburg gab es anfangs auch in Schleswig-Holstein: 1947 gab bei 70 Sitzen insgesamt 42 Direktmandate in Einerwahlkreisen, Sperrklausel war hier jedoch ein Direktmandat. Die SPD profitierte erheblich vom Wahlsystem. 1950 gab es 46 Wahlkreise bei 69 Mandaten und 5%-Hürde (außer für dänische Minderheit)für Listensitze. Zusätzlich hatte die SPD, um einen Bürgerblock zu verhindern, noch eine Bestimmung erfunden, daß nur Parteien Listensitze erhalten können, die in allen Wahlkreisen Kandidaten aufgestellt haben. CDU, FDP und DP trafen für die Wahl 1950 trotzdem Wahlabsprachen, so daß in jedem Wahlkreis nur eine dieser Parteien antrat. Die drei Parteien gewannen mit zusammen 36,4% wegen des schlechten Abschneidens der SPD 31 der 46 Wahlkreise und bekamen so auch ohne Listenmandate einen überproportionalen Mandatsanteil. Die neue CDU-geführte Regierung führte dann die Verhältniswahl mit 7,5%-Hürde (ohne Ausnahme für Dänen) ein, diese Sperrklausel wurde aber vom Bundesverfassungsgericht vor der ersten Anwendung kassiert und auf 5% gesenkt. In Hessen galt 1950 mit 48 Direktmandaten bei 80 Sitzen insgesamt das gleiche Wahlsystem wie im gleichen Jahr in Schleswig-Holstein (mit Ausnahme der Minderheitenklausel). Auch hier konnte SPD deutlich profitieren, da es zwischen der damals linken hessischen CDU und der weit rechts angesiedelten FDP keine Zusammenarbeit gab. Wohl aber kooperierten FDP und BHE. Schon 1954 folgte aber die Rückkehr zur Verhältniswahl, wohl weil die SPD Angst hatte, von einem Bürgerblock in die Opposition geschickt zu werden. |

Fragender (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Mai 2007 - 19:48 Uhr: | |
@Thomas Frings: 1949 hatte Hamburg noch keine Sperrklausel, sonst hätte die "Radikal-Soziale Freiheitspartei" nicht mit 2,0% der Stimmen ihren Kandidaten Willi Eberlein durchbringen können. |

Christian Schmidt (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Freitag, 18. Mai 2007 - 15:59 Uhr: | |
Vielen Dank |
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