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Rechte der Berliner Abgeordneten bis ...

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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Januar 2006 - 17:35 Uhr:   

Waren die am Tag der Bundestagswahl vom Abgeordntenhaus gewählten Berliner Vertreter im BT MdB i.S.d. Abgeordnetengesetzes - mit der Folge derselben Amtsentschädigungsansprüche usw.?

Die Beliner Abgeordneten hatten kein Stimmrecht, aber Teilnahmerecht (inkl. Rederecht, Fragerecht etc.) an sämtlichen innerparlamentarischen Gremiensitzungen. Durften sie denn Gesetzentwürfe einbringen und sonstige Anträge stellen?
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juwie
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Januar 2006 - 18:00 Uhr:   

Die Berliner Abgeordneten waren zunächst einmal Abgeordnete mit allen Rechten und Pflichten. Im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum GG fand sich allerdings der Passus "Berlin must not be govern by the Federal Republic."

Diese Vorschrift wurde vom Bundestag folgendermaßen umgesetzt:

- volles Stimmrecht der Berliner bei allen internen Angelegenheiten des BT (Wahl des Präsidenten, Tagesordnung, Geschäftsordung)

- kein "echtes" Stimmrecht, wenn rechtliche Folgen über den BT hinaus bestanden. Bei namentlichen Abstimmungen und geheimen Wahlen wurden die Stimmen aber separat erfasst und ausgewiesen. Lediglich beim Hammelsprung übten die Berliner Abgeordneten ihr Stimmrecht nicht aus und blieben einfach sitzen.

Zur Kurzinformation:

Schindler, Peter, Datenhandbuch Deutsche Bundestag 1949-1999, S. 1973-1975.

Interessant war die Situation 1972 als die SPD-FDP-Koalition durch ihre Berliner Abgeordneten zwar über eine "Geschäftsordnungsmehrheit", aber nicht mehr über eine "Gesetzgebungsmehrheit" verfügte.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Januar 2006 - 19:43 Uhr:   

Was ist ein sog. Hammelsprung?

"Interessant war die Situation 1972 als die SPD-FDP-Koalition durch ihre Berliner Abgeordneten zwar über eine "Geschäftsordnungsmehrheit", aber nicht mehr über eine "Gesetzgebungsmehrheit" verfügte."

Das verstehe ich nun gar nicht. Die SPD erzielte 1972 das beste BT-Wahlergebnis in ihrer Geschichte. Die sozialliberale Koalition hatte also eine satte Mehrheit!
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ja (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Januar 2006 - 19:49 Uhr:   

"Was ist ein sog. Hammelsprung?"
Wenn das Ergebnis einer Abstimmung durch Handaufheben nicht eindeutig festgestellt werden kann, verlassen alle Abgeordneten den Saal, um durch fest definierte Türen (für "ja", "nein" "Enthaltung" ) diesen wieder zu betreten und dabei gezählt zu werden.

"Das verstehe ich nun gar nicht. Die SPD erzielte 1972 das beste BT-Wahlergebnis in ihrer Geschichte. Die sozialliberale Koalition hatte also eine satte Mehrheit!
Im November 1972! Vorher gab es ein Patt (weshalb ja der Bundestag aufgelöst wurde).

Nach meiner Erinnerung war Hans-Jochen Vogel von 1983-87 als Berliner Abgeordneter im Parlament und gleichzeitig Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion.
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The Joker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 23. Januar 2006 - 00:00 Uhr:   

Ergänzung zu 1972:
Ohne die "Berliner" gab es ein Patt (248:248), mit ihnen eine knappe SPD/FDP-Mehrheit (260:258).
Also Geschäftsordnungsmehrheit (letzteres), aber keine Gesetzgebungsmehrheit (ersteres).

@ja
"Nach meiner Erinnerung war Hans-Jochen Vogel von 1983-87 als Berliner Abgeordneter im Parlament und gleichzeitig Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion"

Soviel ich weiß, wäre Vogel damit (bei einem SPD-Wahlsieg 1983) der erste Kanzler gewesen, der sich NICHT selbst wählen konnte (bei der Kanzlerwahl wurden die Berliner Stimmen ja nicht berücksichtigt).
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ja (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 23. Januar 2006 - 10:16 Uhr:   

Also, das Deutsche Historische Museum erinnert sich genauso wie ich ;-) - http://www.dhm.de/lemo/html/biografien/VogelHansJochen/ unter 1982/83:

Vogel kehrt als Berliner Abgeordneter in den Bundestag zurück und wird auf Vorschlag Herbert Wehners dessen Nachfolger als SPD-Fraktionsvorsitzender.
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sebu
Veröffentlicht am Montag, 23. Januar 2006 - 11:56 Uhr:   

Hans-Jochen Vogel war sogar bis 1991 Fraktionsvorsitzender
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 23. Januar 2006 - 12:10 Uhr:   

"Soviel ich weiß, wäre Vogel damit (bei einem SPD-Wahlsieg 1983) der erste Kanzler gewesen, der sich NICHT selbst wählen konnte (bei der Kanzlerwahl wurden die Berliner Stimmen ja nicht berücksichtigt)."

Gab es auch davor schon.
Kiesinger hat sich auch nicht selbst wählen können (weil er kein Abgeordneter war sondern baden-württembergischer Ministerpräsident).
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 08. Juli 2007 - 12:05 Uhr:   

Welche Rechte hatten die 3 Berliner Abgeordneten im Europaparlament?
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juli 2007 - 22:22 Uhr:   

Meines Wissens hatten die die vollen Rechte von Abgeordneten, anders als die im Bundestag.

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