Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Wenn Erststimme und Zweitstimme an di...

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Sonstiges (noch nicht einsortierte Themen) » Wenn Erststimme und Zweitstimme an die selbe Partei gehen... UNGÜLTIG ? « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Patricia
Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 19:14 Uhr:   

Hallöchen,

hätte eine kleine Lastminute-Bundestagswahlfrage, weil mich ein Spot der CSU total irritiert hat...

Ich dachte bisher immer, daß der Stimmzettel ungültig ist, wenn man beide Stimmen der selben Partei gibt Bzw. die Erststimme an jemanden geht, der in derselben Partei ist, welcher man die Zweitstimme gegeben hat....

Hab ich da bisher falsch gedacht? Oder wurde das Wahlrecht geändert die letzten Jahre?

Grund meiner Irritation ist folgender : Gestern kam ein Spot in der ARD von der CSU, in der Stoiber sagt : "deshalb stimmen Sie mit beiden Stimmen für die CDU/CSU" oder so ähnlich....

Hat Stoiber keine Ahnung von unserem Wahlrecht oder bin ich irgendwie hinterher?

Bitte um dringende Antwort. Zumindest vor Sonntag :)
Auch wenn es im Moment nur die Entscheidung zwischen dem anscheinend geringeren Übel gibt, möchte ich trotzdem einen gültigen Wahlzettel abgeben... weil man in dieser Demokratie sonst ja nie was gefragt wird :)

Grüße,
Patricia
 Link zu diesem Beitrag

Wilko Zicht
Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 19:29 Uhr:   

Ich hab ja schon einige Forschungsarbeiten zu den Motiven für Stimmensplitting gelesen - dieser Grund wurde m.W. bislang nicht entdeckt. :-)

Natürlich kann man beide Stimmen auch der selben Partei geben.
 Link zu diesem Beitrag

ABC
Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 20:04 Uhr:   

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand weiter helfen. Gehe am sonntag das erste mal wählen und möchte dabei auch nix falsch machen. Wieviele wahlzettel gibt es denn nun und was ist darin alles gegeben? kann ich auch einen wahlzettel gar nicht ausfüllen also ungültig machen? Ich möchte dann doch lieber nur eine partei wählen und den rest ungültig machen, ist das möglich? wäre echt nett wenn ich noch vor dem wahltag eine antwort bekäme.
danke schon im voraus!!!!!
 Link zu diesem Beitrag

Wilko Zicht
Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 20:12 Uhr:   

Es gibt EINEN Stimmzettel, auf dem aber ZWEI Spalten sind: Links für die Erststimme (Wahlkreiskandidaten), rechts für die Zweitstimme (Parteien). Wenn du nur die Zweitstimme abgeben willst, dann machst du halt nur ein Kreuzchen in der rechten Spalte und läßt die linke frei, womit deine Erststimme ungültig wäre.
 Link zu diesem Beitrag

Uduh
Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 20:21 Uhr:   

Hallo Patricia!

Natürlich ist ein Stimmzettel, der jeweils ein "Kreuzchen" für die Erst- und Zweitstimme enthält, ein gültiger Stimmzettel!

Welchen Hintergrund/Sinn sollte es haben, wenn dem nicht so wäre?

Wichtig ist
- mit der Erststimme wählt man EINE PERSON, von der man z.B. meint, dass sie die eigenen Interessen
am Besten im Bundestag vertreten wird und
- mit der Zweitstimme wählt man EINE PARTEI und bestimmt damit das
"Gewicht" der Partei im Parlament.
(Deshalb ist die Antwort von Wilko so nicht ganz korrekt, wie Du sicherlich schon bemerkt haben wirst)

Also:
Viel Vergnügen beim Wählen-Gehen am Sonntag!
 Link zu diesem Beitrag

Patricia
Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 22:29 Uhr:   

Vielen Dank euch allen...

Wusste zwar, dass die erste für ne Person ist und die zweite für die Partei, aber keine Ahnung woher mein vermeintliches Wissen kam, dass ich nicht Direktmandats und Zweitstimme den gleichen geben kann. Dacht iwie damit es nicht zu viel Überhang gibt oder so...k.A...

sicher dass das niee so wahr? war wirklich der festen Überzeugung..hehe.. auch nicht vor langer, langer zeit? wo ich das dann nur her hab...tsts...ts..

Danke für die Aufklärung :)
 Link zu diesem Beitrag

björn
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. September 2005 - 01:17 Uhr:   

ist der zettel eigentlich auch gültig, wenn man nur ein kreuz macht? wo ist sowas geregelt?
 Link zu diesem Beitrag

Daniel Remmel (Dave)
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. September 2005 - 04:18 Uhr:   

>>ist der zettel eigentlich auch gültig, wenn man nur ein kreuz macht?

Ja, in dem Fall wird denn entsprechend nur die Erst- oder nur die Zweitstimme gewertet.

Gruß, Dave
 Link zu diesem Beitrag

Andi
Veröffentlicht am Montag, 10. Oktober 2005 - 16:12 Uhr:   

Wie ist das mit drei Kreuzen?

Wenn eine Spalte davon 2 hat, ist sie ungültig.

Wenn die andere Spalte genau ein Kreuz hat, ist das dann gültig oder ist dann der gesamte Stimmzettel ungültig?
 Link zu diesem Beitrag

Jürgen - Piratenpartei
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 22:56 Uhr:   

Bei 3 Kreuzen bei 2 Stimmen ist die Stimme mit einem Kreuz gültig, die andere nicht. Im Prinzip geht es darum, den Willen des Wählers klar erkennen zu können.
 Link zu diesem Beitrag

Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Januar 2010 - 14:29 Uhr:   

@Patricia
"Wusste zwar, dass die erste für ne Person ist und die zweite für die Partei, aber keine Ahnung woher mein vermeintliches Wissen kam, dass ich nicht Direktmandats und Zweitstimme den gleichen geben kann. Dacht iwie damit es nicht zu viel Überhang gibt oder so...k.A..."

Ich meine mal gehört zu haben, dass dem auch so ist. Wenn man nämlich einen unabhängigen Kandidaten in den BT schickt, ist die Zweitstimme, die man abgegeben hat, automatisch ungültig.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Januar 2010 - 19:56 Uhr:   

Ungültig ist sie nicht, aber sie wird für die Sitzverteilung nicht gezählt, falls der Kandidat erfolgreich war. Aber Einzelbewerbern kann man eh keine Zweitstimme geben.

Bezüglich Überhang wird eigentlich eher angenommen, dass Stimmensplitting dessen Wahrscheinlichkeit erhöht. Tatsächlich kann allerdings auch das Gegenteil der Fall sein, wenn sich die Wähler dabei unsinnig verhalten (was ein Splittinggebot vielleicht unterstützen könnte).
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Januar 2010 - 20:03 Uhr:   

Bei genauer Betrachtung wäre die Einführung eines Splittinggebots (ohne dass schon Erfahrungswerte dazu vorliegen; mit bisherigem Bundestagswahlrecht) eine äußerst interessante wahltaktische Herausforderung.
 Link zu diesem Beitrag

Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Januar 2010 - 15:09 Uhr:   

@Ratinger Linke
"Ungültig ist sie nicht, aber sie wird für die Sitzverteilung nicht gezählt, falls der Kandidat erfolgreich war. Aber Einzelbewerbern kann man eh keine Zweitstimme geben."

Das ist zumindest eine gute Erklärung zur Entstehung dieses Irrtums, finde ich.

Was eine mögliche Wahlrechtsänderung angeht, so wäre es meines Erachtens interessant, diese Regelung zu generalisieren (um das Splitinggebot durchzusetzen). Sprich:
Zu Erst werden die Erststimmen gezählt. Die relative Mehrheit dieser Stimmen bestimmt den Direktkandidaten des Wahlkreises.
Nun kommen die Zweistimmen an die Reihe. Hier werden nur die Stimmen gezählt, die den Direktkandidat nicht gewählt haben. Alle anderen haben ihre "Wahlmöglichkeit" bereits verwirklichen können.

Mit dieser Regelung wird sowohl ein Splitinggebot eingeführt als auch ein Anklang des Präferenzenwahlrechts gemacht. Zumindest als Versuch wäre das interessant. Vielleicht für eine Landtagswahl oder sowas?
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Januar 2010 - 15:51 Uhr:   

@RL
"Ungültig ist sie nicht, aber sie wird für die Sitzverteilung nicht gezählt, falls der Kandidat erfolgreich war. Aber Einzelbewerbern kann man eh keine Zweitstimme geben."
Für die Sitzverteilung als solche zählen sie in der Tat nicht. Für die 5%-Hürde zählen diese Stimmen aber mit, denn die bezieht sich auf alle gültigen Stimmen. Es ist also nicht möglich, daß eine Partei wegen eines erfolgreichen Einzelbewerbers bzw. eines Bewerbers einer Partei ohne Landesliste unter 5% fällt.

Ein Splittingverbot würde natürlich umgangen, so könnte z.B. die CSU mit Direktkandidaten antreten, während die CDU nur eine Landesliste aufstellt. Welchen Sinn ein Splittingverbot haben sollte, leuchtet mir ohnehin nicht ein.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Januar 2010 - 21:37 Uhr:   

@Interessierter:

Wenn ohnehin nur eine der beiden Stimmen zählt, wäre ein Splittinggebot aber Schwachsinn (vor allem, wenn es irgendwas mit einem Präferenzwahlrecht zu tun haben soll). Damit würden die Verliererstimmen im Wahlkreis doppelt bestraft, während es für die Gewinner egal ist, weil da die Zweitstimme eh nicht zählt.

Wenn ich also unterstelle, dass man beide Stimmen der gleichen Partei geben kann und auch insofern analog zu Einzelkandidaten vorgeht, als die erfolgreichen Erststimmen aus dem Proporz genommen werden, hat man praktisch ein etwas komplexeres Grabenwahlrecht. Die führende Partei würde (lokal) auf 50% fixiert, egal ob sie real 20% oder 80% hat. Damit wird die Hochburgenstruktur relevant und die Wahlkreiseinteilung kritisch. Wahltaktisch ist das auch recht anspruchsvoll. In sicheren Wahlkreisen müsste man mit der Erststimme ungültig wählen, um sich vor faktischem Stimmenverlust zu schützen.

Wenn man schon was präferenzwahlartiges im momentanen Bundeswahlsystemschema haben will, kann man statt der Erststimme gleich per STV in Einerwahlkreisen wählen und die Zweitstimme jeweils mit der verbleibenden Resterststimme gewichten. Mit passender Quote geht das natürlich auch in Mehrerwahlkreisen.
 Link zu diesem Beitrag

Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 29. Januar 2010 - 11:41 Uhr:   

@Ratinger Linke
"Wenn ich also unterstelle, dass man beide Stimmen der gleichen Partei geben kann und auch insofern analog zu Einzelkandidaten vorgeht, als die erfolgreichen Erststimmen aus dem Proporz genommen werden, hat man praktisch ein etwas komplexeres Grabenwahlrecht. Die führende Partei würde (lokal) auf 50% fixiert, egal ob sie real 20% oder 80% hat. Damit wird die Hochburgenstruktur relevant und die Wahlkreiseinteilung kritisch. Wahltaktisch ist das auch recht anspruchsvoll. In sicheren Wahlkreisen müsste man mit der Erststimme ungültig wählen, um sich vor faktischem Stimmenverlust zu schützen."

Die Unterstellung ist korregt. Ein formalles Splitinggebot wäre völlig unnötig, da schon aus taktischen Gründen gesplitet würde.
 Link zu diesem Beitrag

Hülsmann
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. April 2012 - 17:05 Uhr:   

Frage: Kann man auch nur EIN Kreuz machen? (zB bei Zweitstimme und auf Erststimme verzichten)Oder wird der Schein dann ungültig?
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. April 2012 - 18:48 Uhr:   

"Frage: Kann man auch nur EIN Kreuz machen?"
Ja.

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite