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Nimreem
| Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Dezember 2004 - 14:35 Uhr: | |
Welche Bedingungen gibt es bei der Landtagswahl in NRW 2005, dass eine Partei landesweit gewählt werden kann? Laut Punkt 9 des Runderlasses vom 3.9.2004 des Landesinnenministeriums finde ich vor allem, dass die Partei der Satzung nach handlungsfähig sein muss, der Vorstand demokratisch gewählt worden sein muss etc. und die Partei mindestens 1000 Unterstützungsunterschriften haben muss. Das ist klar. Direktkandidaten der Partei benötigen 100 Unterstützungsunterschriften, müssen über 18 Jahre und Deutscher sein sowie (in der Regel) seit 3 Monaten in NRW leben. Jetzt die Frage: wenn der erste Absatz (ohne die Frage) erfüllt ist, die Partei aber in einem Wahlbezirk keinen Direktkandidaten aufgestellt hat, kann die Partei dann in diesem Wahlbezirk auch gewählt werden? Oder kann eine Partei nur dort gewählt werden, wo sie auch einen Direktkandidaten hat? Dankbar wäre ich auch über einen Link, in dem ich die Antwort genau finde. In dem Runderlass habe ich die Antwort nicht gefunden. Was natürlich auch eine Antwort sein sollte (nämlich, dass theoretisch eine Partei auch völlig ohne Direktkandidaten landesweit antreten könnte, wenn sie alle anderen Anforderungen erfüllt hat). Ist dem so? Natürlich schon mal vielen Dank für alle Antworten und Bemühungen. |

Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Dezember 2004 - 14:54 Uhr: | |
In NRW gilt ein Einstimmenwahlrecht. Man muß Direktkandidaten aufstellen und kann nur dort gewählt werden. Jeder Wahlkreiskandidat benötigt 100 Unterschriften. http://www.wahlrecht.de/landtage/nordrhein-westfalen.htm |
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