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Bremer Wahlrecht

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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Dienstag, 14. Dezember 2004 - 00:09 Uhr:   

Ist der Vorschlag zum neuen Bremer Wahlrecht schon irgendwo nachzulesen? Und wie sieht es mit der Aufteilung in Wahlkreise aus? Ich habe beim Bremer Landeswahlleiter eine Zusammenfassung der Stadtteile in 5 Gruppen gefunden. Umgerechnet in Sitze, ergäbe sich folgendes:

Bremen-Ost: 26 Sitze
(Bremerhaven: 16 Sitze)
Bremen-West: 15 Sitze
Bremen-Nord: 13 Sitze
Bremen-Nordmitte: 11 Sitze
Bremen-Mitte: 2 Sitze

Da würde sich eine Aufteilung in 4 oder 5 (Ost in 2 Teilen) Wahlkreisen doch anbieten. Nach dem, was ich bis jetzt gelesen habe, sind wohl kleinere Wahlkreise geplant, und darüber gibt es Streit, weil Bremer angeblich mehr an die Stadt als an den Stadtteil denken.

Allerdings würden durch bremenweit mehr Sitze(67) verteilt als in Oberbayern(57), was einmal die Frage aufwirft, wer die ganzen Kandidaten - vor allem von SPD und CDU - kennt, und das Problem des innerparteilichen Kumulierens schlägt zu: es gibt einige Kandidaten, die stark abschneiden, und viele, die schwach abschneiden.

Taktisches Wählen wird enorm wichtig, da die Wählergruppen in der Partei, die einen Kandidaten besonders stark unterstützen und übrige Stimmen aufsplitten, am Ende eben nur durch diesen einen repräsentiert werden, weil den anderen Stimmen zum Sitz fehlten.

Findet die Wahl dagegen in etwa 13-Sitz-Wahlkreisen statt, ist es wahrscheinlicher, dass die Kandidaten besser bekannt sind und Konzentration und Aufsplitterung der Stimmen geringer sind; außerdem sind die Wahlkreise von vornherein proportional durch Abgeordnete vertreten.
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Lars Tietjen
Veröffentlicht am Dienstag, 14. Dezember 2004 - 11:04 Uhr:   

Der Vorschlag von Mehr Demokratie fürs Bremer Wahlrecht findet sich hier:
http://www.mehr-demokratie.de/bremen/wahlrecht/w-startseite.html
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 17. Dezember 2004 - 13:10 Uhr:   

Die Kritikpunkte sind dieselben wie beim Hamburger Gesetz. Nur ist es in Bremen und vor allem in Bremerhaven wahrscheinlicher, daß Tarnlisten erfolgreich eingesetzt werden. Speziell der DVU wäre so etwas zuzutrauen. Wenn es für sie gut läuft, könnte sie mit 11 oder 12% der Stimmen vier der 16 Sitze in Bremerhaven bekommen. Das Potential ist für so einen Stimmenanteil ausreichend. Bei den letzten fünf Bürgerschaftswahlen war sie dort nur einmal knapp unter 5%, 1991 hatte die DVU 10,1% (und REP 1,8%), 2003 bekam sie 7,1% (und Schill 4,8%). Zwar gibt es im Gegensatz zum Hamburger Gesetz ein Verbot von Tarnlisten. Es ist aber sehr fraglich, ob §8 Abs. 2 des Gesetzentwurfs wasserdicht ist, die Münchner Stadtratswahl 1990 unseligen Angedenkens. In der Realität wird nicht immer sauber zu trennen sein zwischen Tarnliste und normaler Wahlkreisliste. Das wäre z.B. der Fall, wenn die DVU zusammen mit anderen Rechtsaußenparteien wie NPD oder DP eine Wählervereinigung hochziehen würde. Zumindest aber besteht die Gefahr, daß der Wahlausschuß den Fall anders beurteilt als hinterher die Richter, was wie in München die Nichtigkeit der Fall zur Folge haben kann. Dabei geht der Wahlausschuß aber ein höheres Risiko ein , wenn er eine Liste als tatsächliche oder vermeintliche Tarnliste nicht zuläßt als wenn er eine eventuell rechtswidrige Kandidatur akzeptiert. Denn beurteilen die Richter die Kandidatur im Gegensatz zum Wahlausschuß als zulässig, ist die Nichtigkeit der Wahl nahezu zwingend, wird hingegen eine Gruppierung nach Auffassung der Richter rechtswidrig zugelassen, ist das nicht unbedingt der Fall, insbesondere natürlich, wenn eine rechtswidrig zugelassene Wahlkreisliste kein Mandat bekommen hat.
Es ist aber generell nicht, wünschenswert, wenn Wahlen vor Gericht entschieden werden, spätestens mit dem amtlichen Endergebnis sollte die Sitzverteilung feststehen. Und möglicherweise jahrelange Unsicherheit läßt sich auch leicht vermeiden, indem man für die Sitzverteilung auf Wahlbereichsebene Stadt- und Wahlkreisstimmen zusammenzählt. Das würde wohl auch der Intention der Initiatoren nicht zuwiderlaufen. Eine solche Regelung würde natürlich kleineren Gruppierungen eine erfolgreiche Kandidatur erschweren, da sie dann auch faktisch überall Wahlkreislisten aufstellen müssten. Man könnte aber im Gegenzug das Unterschriftenquorum so abmildern, daß die Unterstützungsunterschriften für die Wahlkreislisten auf die Stadtliste angerechnet werden.
Es stellt sich auch die Frage, ob man in Bremen überhaupt Wahlkreise braucht. Die örtlichen Gegebenheiten kann ich persönlich nicht beurteilen, aber die Stadt Bremen hat ca. 70% weniger Einwohner als Hamburg und Bremerhaven hat nur knapp 120000 Einwohner.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Freitag, 17. Dezember 2004 - 16:55 Uhr:   

@Thomas

Die Punkte wurden in einer ersten Diskussion wenigstens angesprochen:
http://www.wahlrecht.de/news/2004/29.htm

Mit dem Tarnlisten Paragraph hatte auch Kirchhof seine Schwierigkeiten. Gegen eine offen auftretenden Wahlkreis-WASG und eine Landes-PDS (oder analog zwei Rechtspartein) würde das auch nichts helfen. Hier wurde in der Diskussion der Punkt Zusammenzählen aller Stimmen gebracht. Auch die Notwendigkeit von Wahlkreisen wurde in Frage gestellt.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Freitag, 17. Dezember 2004 - 20:51 Uhr:   

@Martin Fehndrich

Gegenvorschlag: (was dort über Parteien steht, gilt auch für Wählervereinigungen)

1) Wahlkreise:
Bremen ist in 6 Wahlkreise eingeteilt, Bremerhaven in 2 (die selben wie im Vorschlag von "Mehr Demokratie")

2) Listenaufstellung:
In jedem Wahlkreis stellt eine Partei eine offene Wahlkreisliste auf. Wahlkreisabteilungen der Parteien können beschliessen, eine gemeinsame Wahlkreisliste aufzustellen (aber nicht Bremen und Bremerhaven gemeinsam). Egal ob eine Wahlkreisliste in einem oder mehreren Wahlkreisen antritt, kann sie maximal 12 Kandidaten umfassen.

3) Wahl:
In jedem Wahlkreis stehen nur Wahlkreislisten dieses Wahlkreises zur Wahl. (Beispiel Bremen-Nord: SPD HB-Nord, CDU HB-Nord, Grüne HB-Nord+HB-Häfen, FDP-ganzHB, etc)
JedeR BürgerIn hat 6 Stimmen. Er/sie kann kumulieren und panaschieren.

4) Sitzverteilung:
In Bremen und Bremerhaven werden die Sitze separat jeweils nach Sainte-Lague/Schepers mit 5%-Hürde verteilt. Ausnahme: erhält eine Partei unter 5% in einem Wahlkreis einen vollen Sitz (in Bremen 1/67 der gültigen Stimmen), erhält sie diesen Sitz (hier zählen NUR die Stimmen im einzelnen Wahlkreis, auch wenn die Liste eine gemeinsame mit anderen Wahlkreisen ist).
Bei den Parteien über 5% werden die Sitze nach Sainte-Lague/Schepers auf die Wahlkreislisten verteilt. Die Sitze für die Wahlkreislisten gehen an die Kandidaten, die die meisten Stimmen erhielten (wobei Wahlkreisgrenzen bei gemeinsamen Listen keine Rolle spielen; nur in dem Spezialfall eines vollen Wahlkreissitzes einer Partei unter 5% zählen NUR die Stimmen in diesem Wahlkreis).


Zu den möglichen Problemen:

a) "Tarnlisten"
Anders als im Vorschlag von "Mehr Demokratie" kann man durch getrenntes Antreten sich keine zusätzlichen Sitze erschleichen. Parteien unter 5% können (wenn überhaupt) nur volle Wahlkreissitze erhalten, also gibt es auch den Effekt einer 'günstigen' Sainte-Lague-Verteilung - bei der 2 Parteien getrennt einen Sitz mehr erhalten als wenn sie zusammen angetreten wären - nur, wenn beide über 5% liegen. Und dann kann es auch den umgekehrten Fall einer ungünstigen Verteilung geben.

b) "Braucht man Wahlkreise überhaupt?"
Für kleine Parteien im Bereich von 5% bis 10% nicht. In Bremerhaven vielleicht für SPD und CDU. In Bremen werden sie vor allem für SPD und CDU gebraucht, in geringerem Umfang für die Grünen. Es sind einfach in den Parteien zu viele Sitze zu verteilen, und man kann sich vor allem bei den großen Parteien nicht über alle Kandidaten im ganzen Stadtgebiet gut informieren.
Innerhalb einer Liste ist die Verteilung der Stimmen üblicherweise so, dass sich viele Stimmen auf den Spitzenkandidaten konzentrieren, ein paar weitere mit deutlich weniger Stimmen folgen, und der grosse Rest wenige Stimmen erhält. Erhält eine Wahlkreisliste 3 bis 5 Sitze, wird sich die Zufälligkeit der Reihenfolge noch in Grenzen halten, bei 15, 20 oder 30 Sitzen schlägt sie voll zu.

c) "Gibt es NUR Wahlkreislisten, werden Kandidaten (kleiner Parteien) in Wahlkreise gedrängt, in denen die Partei gut abschneidet, damit sie eine Chance haben"
Dazu sieht dieser Vorschlag die Möglichkeit gemeinamer Wahlkreislisten in mehreren oder allen Wahlkreisen Bremens (bzw Bremerhavens vor). Statt mehreren Einzellisten mit 0 bis 2 Sitzen hat man dann eine gemeinsame Liste mit 3 bis 5 Sitzen.

d) "Wozu gibt es die Möglichkeit voller Wahlkreissitze für Parteien unter 5%?"
Um lokal starken Parteien oder lokalen Wählervereinigungen die Chance zu geben, einen Sitz zu erhalten. Dies ist ähnlich im Vorschlag von "Mehr Demokratie" geregelt, wo die Hälfte der Sitze (34 in Bremen) in den Wahlkreisen vergeben wird, da dies aber nach Sainte-Lague geschieht, kann eine Partei mit etwa 0,5 Sitzen Idealanspruch im Wahlkreis einen Sitz erhalten. Diese etwa 0,5 Sitze Idealanspruch entsprechen etwa 0,5/34 der Stimmen, also etwa 1/68 in ganz Bremen.
Bei diesem Vorschlag ist ein voller Sitz nötig, also in Bremen 1/67, aber anders als im Vorschlag von "Mehr Demokratie" gibt es nicht das Risiko von Tarnlisten (siehe Punkt a).
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Freitag, 17. Dezember 2004 - 21:31 Uhr:   

@Frank
Das mit den Wahlkreisverbänden gefällt mir, da es die Frage, wie groß ein Wahlkreis vernünftigerweise sein sollte, etwas allgemeiner löst (ähnlich dem niederländischen System).

Beim Kumulieren würde mich mal interessieren, ob es empirische Daten gibt, wieviele Stimmen (in Sitzansprüchen) die letzten gewählten/nicht gewählten Kandidaten in solchen System erhalten.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Samstag, 18. Dezember 2004 - 00:08 Uhr:   

@Martin
Ich habe einiges gefunden, aber leider nicht über dieses System.

Im vielfach in Deutschland angewendeten System hat man so viele Stimmen wie Sitze, und kann maximal 3 Stimmen auf einen Kandidaten kumulieren.

Dies zwingt kleine Parteien dazu, ihre Kandidatenzahl bei mindestens einem Drittel der Sitzzahl zu halten, um von ihren Wählern auch alle Stimmen erhalten zu können, und Wähler, ihre Stimmen auf viele Kandidaten zu verteilen. Das Ergebnis ist eine sanft abfallende Stimmenzahl.

Ein mancherorts in den USA verwendetes System ist "Cumulative Voting". Dabei kann man kumulieren und panaschieren, es ist aber ein Mehrheitswahlsystem: die Kandidaten mit den meisten Stimmen gewinnen, unabhängig von der Parteizugehörigkeit. Durch taktisches Wählen kann das Ergebnis ähnlich aussehen wie bei einer Verhältniswahl.

Dies zwingt kleine Parteien dazu, nur so viele Kandidaten aufzustellen, wie sie Sitze erhoffen, um eine Zersplitterung zu verhindern, und Wähler, bei ihrer Stimmabgabe zu bedenken, wie viele Sitze ihre Partei zu erwarten hat, und ihre Stimmen nicht mehr als nötig aufzuteilen. Ergebnis auch hier eine sanft abfallende Stimmenzahl.

Andere Systeme, die ich gefunden habe, erlauben vermutlich nur Abgabe einer Stimme. Ergebnis hier: sehr viele Stimmen für einen Kandidaten und dann eine steil abfallende Stimmenzahl.

Ich vermute, die sanft abfallenden Stimmenzahlen in der deutschen 3-Stimmen-Kumulation und im amerikanischen "Cumulative Voting" sind jeweils systembedingt, das eine durch Gesetz und das andere durch taktisches Wählen.

Ich befürchte, das Ergebnis bei voller Kumulation (wie in Hamburg eingeführt) wird zu großen Stimmenzahlen für den Spitzenkandidaten führen, und viel weniger für die jeweils nächsten.

Deswegen bin ich für ein System, in dem eine Wahlkreisliste weniger Sitze erhält, als ein einzelner Bürger Stimmen hat; dadurch hoffe ich, dass die Stimmenzahl zwischen den Kandidaten weniger extrem abfällt.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Donnerstag, 23. Dezember 2004 - 21:40 Uhr:   

Ich habe nochmal ausdrücklich nach Kommunalwahlergebnissen in Niedersachsen gesucht (wo man 3 Stimmen abgibt und alle dem selben Kandidaten geben könnte), und die Ergebnisse waren sehr unterschiedlich.

Als Extreme gab es Spitzenkandidaten, die die mehr Stimmen für ihre Parteien holten als die anderen zusammen, und Fälle, in denen der beste gewählte Kandidat und der beste nicht gewählte Kandidat noch recht ähnliche Stimmenzahlen hatten. Dabei fallen die Stimmenverteilungen innerhalb verschiedener Listen im selben Gebiet oft verschieden aus; und es ist auch so, dass Listen der selben Partei in verschiedenen Gebieten sehr unterschiedliche Stimmenverteilungen haben. Ursache sind wohl verschiedene Wahlkampfstile: ganz auf den Spitzenkandidaten zugeschnitten, oder für alle Kandidaten werbend.

Im allgemeinen gibt es eine Spitzengruppe von 1 bis 4 Kandidaten, die manchmal deutlich, manchmal nur knapp getrennt sind, gefolgt von einer Gruppe von Kandidaten, in denen die Abstände zwischen zwei aufeinander folgenden Kandidaten eher klein sind. In ungünstigen Fällen kann man 1 bis 3 Sitze einigermaßen gerecht verteilen, in günstigen Fällen auch mal bis zu 10.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Samstag, 08. Januar 2005 - 19:51 Uhr:   

Wird eigentlich jemand von wahlrecht.de zum Treffen von "Mehr Demokratie" in Bremen am 17.1. kommen?
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 11. Januar 2005 - 03:12 Uhr:   

Ja, das habe ich vor, werde aber wohl erst später nachkommen.
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Lars Tietjen (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. Dezember 2005 - 18:10 Uhr:   

Der Ausschuss der Bremischen Bürgerschaft zur Wahlrechtsreform hat nun seinen Abschlussbericht vorgelegt:

Drs. 16/815 - Bericht des nichtständigen Ausschusses "Überprüfung einer Wahlrechtsnovellierung im Land Bremen" (382 kb)
http://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/Drs_f68.pdf

Näheres auch beim Verein Mehr Demokratie: ehttp://www.mehr-demokratie.de/bremen/wahlrecht/
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Dirk Schumacher (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Januar 2006 - 14:14 Uhr:   

Zur Bremer Wahlrechtsreform ein
Veranstaltungshinweis:
=====================
EINLADUNG
Podiumsdiskussion:
Mehr Bürgerbeteiligung im Bremer Wahlrecht?
17.Januar 2006, 20.00 Uhr Arbeitnehmerkammer,Kultursaal Violenstraße/Bürgerstraße

Es diskutieren:
Dr.Magnus Buhlert, FDP
Dr.Matthias Güldner, MdBB,B90/Grüne
Heiko Strohmann, MdBB CDU
Björn Tschöpe, MdBB SPD
Paul Tiefenbach, Mehr Demokratie e.V.
Moderation: Peter Bauer, stellv. Chefredakteur
Weser-Kurier

2004 gab es einen Vorschlag des Vereins Mehr
Demokratie e.V. auf Veränderung des Bremer
Wahlrechts. Wahlkreise sollten eingerichtet werden und Wähler/innen sollten 5 Stimmen auf mehrere
Parteien und Kandidaten/innen frei verteilen
können (Kumulieren und Panaschieren). Auf Anregung von Bürgerschaftspräsident Christian Weber gab es einen nichtständigen Ausschuss der Bremischen
Bürgerschaft, der den Vorschlag von Mehr
Demokratie e.V. intensiv beraten und u.a Gutachten der Professoren Fisahn und Pottschmidt eingeholt
hat.
Ende 2005 hat der Ausschuss seinen Bericht
vorgelegt, in dem mit Mehrheit Änderungen
abgelehnt wurden. Entsprechend hat die Bremische
Bürgerschaft im Dezember 2005 beschlossen.
Die Bremer Initiative Aktive Bürgerstadt ist der
Meinung, dass das Thema Bürgerbeteiligung
im politischen Leben unserer Stadt und unseres
Landes mehr Beachtung erfordert und dass dabei das Wahlrecht nicht ausgespart werden sollte. Die
Gründe liegen einmal in der Notwendigkeit,Demokratie weiterzuentwickeln. Es gibt aber ganz
spezielle Gründe: Zum Beispiel, sich etwas
einfallen zu lassen, wie die nachlassende
Wahlbeteiligung oder die besorgniserregende
Parteienverdrossenheit überwunden werden können.Die Veranstaltung soll hierzu Beiträge erbringen.
====================
Viele Grüße aus Oldenburg,
Dirk Schumacher
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The Joker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 23. Januar 2006 - 00:06 Uhr:   

Veranstaltungsbericht wäre schön.

Ach ja:
Bremerhaven als Bestandteil von "Bremen OST" ist schon putzig: Hat mal jemand auf die Landkarte geblickt? :-D
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 23. Januar 2006 - 09:35 Uhr:   

Das war so als Vergleich von Bremerhaven mit den Bremer Bezirken gemeint, und weil Bremerhaven nicht in der Stadt Bremen liegt, war es in Klammern.
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Lars Tietjen
Veröffentlicht am Montag, 23. Januar 2006 - 18:02 Uhr:   

Hier findet sich der Bericht aus der taz zur Veranstaltung:

http://www.taz.de/pt/2006/01/19/a0296.1/textdruck
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 17. Dezember 2006 - 13:50 Uhr:   

Das neue Bremer Wahlrecht wird im Jahr 2011 in Kraft treten. Es bringt einige Änderungen mit sich. Der Anteil der Personenstimmen wird darüber entscheiden, wie groß die Veränderungen des Selbstverständnisses der Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft sein werden.

Im Gegensatz zu Hamburg, ist es ist in Bremen, auch parlamentarisch, gelungen ein neues Wahlrecht einzuführen. Ich denke die Bremer werden ihr Wahlrecht von Wahl zu Wahl mehr zu schätzen wissen.

Ich habe auch eine negative Anmerkung zu machen. Ich kann nicht verstehen, warum zuerst die Listensitze und erst dann die Personensitze vergeben werden? Der Effekt der Personalisierung ist so nicht deutlich genug sichtbar.

2003 bekamen die SPD 40 (34/6), die CDU 29 (23/6), die Grünen 12 (10/2), die FDP 1 (0/1) und die DVU 1 (0/1) Sitze. Alle Sitze wurden im Verhältniswahlverfahren mit starren Listen durchgeführt.

Ich habe die Umfragewerte hier auf dieser Seite gesehen und sie umgerechnet. Ich habe außerdem, einen vorsichtigen Wert von 1/3 Personenstimmen angenommen. Daraus ergibt sich folgendes:

Stadt Bremen: SPD 29 (D 10, L 19), CDU 22 (7/15), Grüne 12 (4/8), FDP 5 (2/3) => gesamt: 68 (23/45)

Bremerhaven: SPD 7 (2/5), CDU 5 (2/3), Grüne 2 (1/1), FDP 1 (0/1) => gesamt: 15 (5/10)

Land Bremen: SPD 36 (12/24), CDU 27 (9/18), Grüne 14 (5/9), FDP 6 (2/4) => gesamt: 83 (28/55).

Was denkt Ihr über das neue Bremer Wahlrecht?
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Sonntag, 17. Dezember 2006 - 16:12 Uhr:   

"Ich habe auch eine negative Anmerkung zu machen. Ich kann nicht verstehen, warum zuerst die Listensitze und erst dann die Personensitze vergeben werden? Der Effekt der Personalisierung ist so nicht deutlich genug sichtbar."

Es ist umgekehrt: Die Seite, die ihre Sitze *zuletzt* bekommt, ist stärker.

Einfachstes Beispiel: 2 Sitze sind für eine Partei zu vergeben, einer nach Stimmen, einer nach Liste. Die Liste sei A, B, C, D usw. A erhielt 8 Stimmen, B keine, C 7, Rest jeweils weniger als 7.

Würde zuerst der Sitz nach Stimmen verteilt, erhielte A ihn. Dann würde der Sitz nach Liste verteilt, den B erhält (ohne Stimmen bekommen zu haben).

Würde dagegen zuerst nach Liste verteilt, erhält wieder A den ersten Sitz. Beim folgenden Verteilen nach Stimmen erhält C den Sitz. Die Personalisierung ist hier stärker.

Dieser Effekt tritt immer dann auf, wenn in der ersten Verteilung Kandidaten gibt, die es auch im jeweils anderen Verfahren geschafft hätten, wie es hier für Kandidat A der Fall ist.
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 11. April 2010 - 12:52 Uhr:   

Zu der Frage ob die Verteilungsreihenfolge Listensitze dann Personensitze zulässig ist hat sich nun der Bremer Staatsgerichtshof geäußert:

http://www.staatsgerichtshof.bremen.de/sixcms/media.php/13/St3.09-URTEIL-Endf-anonym.pdf

Er bestätigt die Zulässigkeit der Regelung.

Siehe zum Thema auch Bremische Bürgerschaft Drucksache 17/934:

http://www.bremische-buergerschaft.de/volltext.php?area=1&np=8,48,79,0,0,0,0,0&navi=informationsdienste5&buergerschaftart=1&dn=D17L0934.DAT&lp=17&format=pdf&edatum=2009-09-23

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