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Landtagswahl NRW - Lücke im Wahlgeset...

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David
Veröffentlicht am Montag, 11. Oktober 2004 - 13:49 Uhr:   

Das Landeswahlgesetz NRW schreibt unter §18 (1) "Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benaant werden, wer in einer Mitgliederversammlung oder in einer Vertreterversammlung des Wahlkreises hierzu gewählt worden ist" und unter §18 (4) "In Kreisen und kreisfreien Städten, die mehrere Wahlkreise umfassen, können die Bewerber für diejenigen Wahlkreise, deren Gebiet die Grenze des Kreises oder kreisfreien Stadt nicht durchschneiden, in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählt werden."
Die Frage stellt sich mir jetzt am Beispiel der CDU Köln. Die CDU Köln hat vor, in einer gemeinsamen Versammlung aller Vertreter die Bewerber aufzustellen. Vorgesehen ist, daß jeder Vertreter (auch die nicht aus dem wahlkreisstammenden Vertreter) mitabstimmt über die Wahlkreisbewerber. Das Landeswahlgesetz interpretiere ich jetzt allerdings so: abstimmen in den einzelnen Wahlkreisen dürfen nur die von dort stammenden Vertreter (§18/1), die Versammlung darf aber gemeinsam stattfinden (§18/4)! Wer weiß mehr?
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Kai
Veröffentlicht am Montag, 11. Oktober 2004 - 14:55 Uhr:   

Nein, § 18 Abs. 4 ermöglicht explizit einen gemeinsamen Kreisparteitag, in dem nicht aufwändig sortiert werden muss zwischen den Delegierten der einzelnen Wahlkreise; er ist damit eine Ausnahmevorschrift von Abs. 1. Hintergrund ist, dass in manchen Kreisen die Wahlkreisgrenzen nicht mit den Grenzen der Partei-Untergliederungen übereinstimmen (so etwa die Wahlkreise Mettmann I, II und IV im Bereich der Städte Hilden und Mettmann). Es wäre daher mit enormem Aufwand verbunden, wenn die Ortsverbände schon zu verschiedenen Mitgliederversammlungen einladen müssten, um die diversen Wahlkreiselegierten zu wählen. Entsprechend kann auch der Kreisparteitag der Kölner CDU alle 7 Landtagskandidaten durch die Gesamtheit der Kölner Delegierten wählen lassen.
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Fragender
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 06. Februar 2012 - 21:01 Uhr:   

Warum lässt man überhaupt die direktkandidaten durch Delegierte und nicht - wie z.B. in Hamburg - durch eine Mitgliederversammlung wählen. Das wäre doch viel demokratischer.

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