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Sascha Walther
| Veröffentlicht am Montag, 21. Juni 2004 - 13:05 Uhr: | |
Die CDU hat mit einem Zweitstimmen-Anteil von 45 % die absolute Mehrheit der Mandate in Thüringen errungen! Wie kam dieser Bias zu Stande? Ist ja eigentlich unlogisch. Es müsste etwas mit in Repräsentativsystemen eigentlich seltenen Disproportionalitäten zu tun haben. Liege ich damit richtig, oder ist es ein anderes Phänomen? Wenn es eine Disproportionalität ist, dann ist sie mit 5 % ziemlich hoch. Gab es so eine hohe Disproportionalität schon einmal in Deutschland? Ich freue mich über jede Antwort und danke! Sascha |

Wilko Zicht
| Veröffentlicht am Montag, 21. Juni 2004 - 13:16 Uhr: | |
Ganz einfach: 16,5 % der Stimmen blieben wegen der Fünfprozenthürde unberücksichtigt. Die CDU hat mit 43,0 % (!) also über 51 % der zu berücksichtigenden Stimmen erhalten und dementsprechend auch eine absolute Mandatsmehrheit. |

Bernhard Nowak
| Veröffentlicht am Montag, 21. Juni 2004 - 22:46 Uhr: | |
Wobei über 8% der sogenannten "Sonstigen" die Hälfte dieser Stimmen ausmachen. Demokratietheoretisch ist es natürlich durchaus bedenklich, dass 16,5% der Wählerstimmen nicht im Parlament vertreten sind. Dies spricht aber für extrem volatiles Wahlverhalten in den neuen Bundesländern, wo der Anteil der Stammwähler sehr gering und der der Wechsel- und der der Protestwähler sehr hoch ist, wie es ja auch 1998 am Erfolg der DVU in Sachsen-Anhalt deutlich wurde. Dies zeigt sich nun auch deutlich in Thüringen. Denn generell ist es natürlich nicht unproblematisch, dass eine Partei mit 43,0% der Stimmen, die damit 8% (!!!) gegenüber ihrem vorherigen Ergebnis verloren hat, die absolute Mehrheit der Mandate erhält. |

Florian
| Veröffentlicht am Dienstag, 22. Juni 2004 - 11:08 Uhr: | |
Ist das "demokratietheoretisch" wirklich so bedenklich? In England ist es zum Beispiel doch auch gang und gäbe, dass eine Partei nur von einer Minderheit gewählt wird und trotzdem eine (teilweise sehr deutliche) Parlamentsmehrheit bekommt. |

J.A.L.
| Veröffentlicht am Dienstag, 22. Juni 2004 - 13:08 Uhr: | |
Wenn man behauptet, ein Verhältniswahlrecht zu haben, ist es schon bedenklich. Bei einem Mehrheitswahlrecht ist es quasi "part of the deal". |

Wilko Zicht
| Veröffentlicht am Dienstag, 22. Juni 2004 - 13:17 Uhr: | |
Diese "Logik", auf die ja auch das Bundesverfassungsgericht und die herrschende Staatsrechtslehre abfährt, werde ich wohl nie begreifen. In Thüringen gilt ein Verhältniswahlrecht mit Fünfprozenthürde. Systemimmanentes Merkmal dieses Wahlsystems ist, daß man auch mit deutlich unter 50% der Stimmen die absolute Mehrheit erreichen kann, wenn Wahlvorschläge an der Sperrklausel scheitern. Warum um alles in der Welt sollte dies bei dem Thüringer Wahlsystem im Gegensatz zum Westminster-Verfahren nicht "part of the deal" sein? |

Schlumpf Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Juli 2008 - 00:06 Uhr: | |
Fünfmal regierten Bundesregierungen ohne 50%-Mehrheit: 1949: CDUCSU,FDP, DP (46,9%) 1969: SPD, FDP (48,5%) 1994: CDUCSU, FDP (48,3%) 1998: SPD, Grüne (47,6%) 2002: SPD, Grüne (47,1%) |

PhilippG Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Oktober 2009 - 19:18 Uhr: | |
Und voraussichtlich 2009: CDUCSU, FDP (48,36 %) |
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