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Hamburger Wahlrecht

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Archiv bis 17. Juni 2004c0728 17.06.04, 16:43h 
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Juni 2004 - 18:22 Uhr:   

>> Zur Hare-Quota: die Wahlkreissitze werden nach St-Lague verteilt. >> Das heißt, im Extremfall braucht man nicht mal eine halbe
>> Hare-Quota für einen Sitz.

> Das ist aber nicht anders, wenn komplett nach landesweitem
> Verhältnis verteilt wird.

Da würde man den Effekt nur einmal ausnutzen können, und könnte
nicht sicher sein, ob ab- oder aufgerundet wird.

> Richtig ist allerdings, dass der Bereich zwischen einer halben
> und einer ganzen Quote bei dieser Wahlkreisgröße recht gut
> abzuschätzen und damit gezielt ausnutzbar wär.

Und das mehrmals.

>> Zur Kumulationshöhe: Ich will da den Effekt vermeiden, dass nur
>> der Spitzenkandidat gewählt wird.

> Wer das tut, haut sich ja nur selber ins Knie. Wenn man schon
> da die Wähler vor sich selber schützen muss, dann hat eine
> Personenwahl wenig Sinn.

Die meisten Parteien werben eben hauptsächlich mit ihrem
Spitzenkandidaten, und sehen deren Stimmenzahl als Barometer
an. Auch wenn das absolute Stimmenverschwendung an einen
einzigen Kandidaten ist. Da nachzuhelfen, indem einzelne
Kandidaten nur gerade die Hälfte der Stimmen erhalten können,
ist meiner Ansicht nach nur hilfreich. (Wenn man nicht
panaschieren will, gibt es die Möglichkeiten, die übrigen
Stimmen einem oder mehreren anderen Kandidaten zu geben, oder
einfach der ganzen Liste)

Bei SPD und Union könnte man empfehlen, dem Spitzenkandidaten EINE
der fünf Stimmen zu geben und die anderen nach Lust und Laune, und
der Spitzenkandidat würde immer noch ganz oben stehen (außer es
wird ein Überraschungskandidat nach vorn gewählt, dann ist er
'nur' Zweiter - von etwa 20 die über die Landesliste reinkommen -
wenn er nicht ohnehin schon im Wahlkreis gewählt wurde)
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c07
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Juni 2004 - 19:18 Uhr:   

Frank:
> Da würde man den Effekt nur einmal ausnutzen können, und könnte
> nicht sicher sein, ob ab- oder aufgerundet wird.

Vorausgesetzt, dass die Wahlkreislisten miteinander verrechenbar sind. Selbst wenn sie das prinzipiell sind, werden sich aber Tarnlisten formal natürlich so präsentieren, dass sie eigenständig sind. "Echte" Wahlkreislisten sind sowieso nicht miteinander verrechenbar.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Freitag, 18. Juni 2004 - 11:48 Uhr:   

@ Frank:
Also so ganz verstehe ich auch nicht, was du willst. Du sagst: Personalisierung ist gut, aber Personalisierung in Bezug auf den SPitzenkandidaten ist von großem Übel.
Das ist schon ein Widerspruch. Personalisierung, wenn sie denn unbedingt besser ist (wie schon mal gesagt, für einige ist das wohl Axiom), ist ja nicht erst dann gegeben, wenn eine Liste möglichst stark geändert wurde.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Freitag, 18. Juni 2004 - 15:27 Uhr:   

JAL:
Alle Stimmen dem Spitzenkandidaten zu geben, ist nicht direkt von Übel, aber auch nicht hilfreich.

Es wäre natürlich am Besten, wenn die Wähler über die Möglichkeiten des neuen Wahlrechts gut aufgeklärt würden.
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Jürgen Stienecke
Veröffentlicht am Samstag, 10. Juli 2004 - 18:15 Uhr:   

Irgendwie habe ich diese Änderung gar nicht mitbekommen.
Verstehe ich das richtig: Über die Verteilung der Sitze auf die Parteien entscheiden nur die 5 Landeslistenstimmen.
Mit meinen 5 Wahlkreislistenstimmen kann ich also auch die Zusammensetzung der Fraktionen anderer als der von mir favorisierten Partei mitbestimmen, ohne dadurch der von mir favorisierten Partei zu schaden ?
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c07
Veröffentlicht am Samstag, 10. Juli 2004 - 20:04 Uhr:   

Im Prinzip ja. Das funktioniert ähnlich wie bei der Bundestags-Erststimme, aber Überhang, der dadurch u.U. verursacht wird, wird sogar ausgeglichen (die überhängende Liste bekommt dabei allerdings einen minimalen Rundungsvorteil).

Ein bisschen anders ist die Lage, wenn du mit den Wahlkreisstimmen eine reine Wahlkreisliste (ohne zugehörige Landesliste) wählst. Deren Sitze gehn auf Kosten der anderen Listen. Nachdem das alle Listen proportional zu ihrem Ergebnis betrifft, ist es genau dann vorteilhaft, wenn die Liste besser als das von dir erwartete Wahlergebnis ist. Dabei kann sie durchaus deutlich schlechter als die von dir präferierte Partei sein.

In seltenen Fällen kann es sinnvoll sein, die absolute Zahl der Mandate einer Partei zu maximieren (z.B. für Leute, die selber kandidieren und ihre Chancen vergrößern wollen). Dann muss man reine Wahlkreislisten meiden und für möglichst viel Überhang sorgen.

Normalerweise ist es also eher nachteilig, der präferierten Partei Wahlkreisstimmen zu geben, außer wenn dir die personelle Zusammensetzung gerade dieser Partei sehr wichtig ist.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Montag, 12. Juli 2004 - 01:00 Uhr:   

Man könnte die Defizite des Wahlrechts schon wesentlich abmildern, wenn man für die Verteilung der Mandate auf Landesebene Wahlkreis- und Landeslistenstimmen zusammenzählen würde. Tarnlisten wären de facto ausgeschlossen und auch im Hinblick auf die Wahlgleichheit wäre das Gesetz dann viel weniger kritisch.
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Sole
Veröffentlicht am Montag, 12. Juli 2004 - 10:19 Uhr:   

Sehe ich das richtig: die Bezirke werden erst 2009 neu gewählt?
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c07
Veröffentlicht am Montag, 12. Juli 2004 - 11:42 Uhr:   

Ich würd erwarten, dass da noch eine explizite Übergangsregelung beschlossen wird. Nachträglich die Legislaturperiode zu verlängern, wär aber auf jeden Fall problematisch.
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Montag, 12. Juli 2004 - 12:15 Uhr:   

@Sole

Da derzeit in Hamburg eine Verwaltungsreform geplant ist (14-15 Bürgerämter statt 7 Bezirke mit nochmal 15 Ortsämtern), kann es sein, daß die kommunalen Wahlen bereits 2006 stattfinden, falls bis dahin die neue Struktur steht.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Montag, 19. Juli 2004 - 23:12 Uhr:   

@Thomas

Klar. Alle Stimmen zu zählen wäre die Lösung.
Überhangmnadate wären dann praktisch nicht mehr möglich.

Allerdings wären dann kleine/neue Parteien gezwungen auch in allen Wahlkreisen anzutreten.
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 20. Juli 2004 - 10:32 Uhr:   

Martin:
> Überhangmnadate wären dann praktisch nicht mehr möglich.

Sie wären sicher unwahrscheinlicher, aber bei so vielen so kleinen Wahlkreisen trotzdem noch ziemlich realistisch. Insbesondere kann eine Partei mit relativ gleichmäßigen 15 Prozent systematisch aufgerundet werden.

Aber die Überhangmandate sind ja hier nicht das Hauptproblem, sondern die Zusatzstimmen, die Wähler haben, wenn sie in den Wahlkreisen eine Liste ohne zugehörige Landesliste wählen. Und das lässt sich sehr wohl vermeiden, wenn alle Stimmen für das Verhältnis zählen. Idealerweise müsste die Wertung im Verhältnis der Sitzzahlen, also 71:50, sein, aber auch, wenn die Wahlkreisstimmen nur 50% zählen, hat ein Wähler, der eine Tarnliste o.Ä. wählt, schon ein so großes Risiko, dass diese Strategie meistens nicht mehr lohnend sein wird.

> Allerdings wären dann kleine/neue Parteien gezwungen
> auch in allen Wahlkreisen anzutreten.

Das ist in der Tat ein Problem, wenn auch wesentlich weniger schwerwiegend. Um es zu lösen, könnte man die Zulassungsvoraussetzungen für Wahlkreislisten der Länge null lockern (bzw. sie überhaupt erst zulassen, falls man ein Verbot für solche Konstrukte aus dem Wahlgesetz rausliest).

Allerdings verschärft das dann wieder die Überhangproblematik, weil Sitzansprüche aus erschöpften Listen momentan an die anderen Listen im Wahlkreis übertragen werden. Stattdessen könnte man aus der Landesliste besetzen, was aber die Parteien dazu verleiten könnte, grundsätzlich mit leeren Wahlkreislisten anzutreten.

Um das zu verhindern, könnte man nicht besetzbare Sitze auf die anderen Wahlkreise umlegen. Wer eine zu kurze Liste wählt, hätte dann das deutlichere Risiko, seinen eigenen Wahlkreis zu schwächen. Im Detail wären dabei verschiedene Regelungen denkbar.

Z.B. könnte man die Verteilung der Sitze auf die Wahlkreise erst nach der Wahl aufgrund der Zahl der gültigen Wahlkreisstimmen ermitteln und dabei Stimmen an unbesetzbare Sitze ausnehmen. Dank Sainte-Laguë ist das in einem iterativen Verfahren möglich, wobei aber zu klären wär, welcher der möglichen Divisoren verwendet wird, um zu ermitteln, wie viele Stimmen auf unbesetzbare Sitze entfallen (bei nichtleeren erschöpften Listen).

Wenn man die Überhangmandate möglichst stark minimieren will, müsste man allerdings bei der Umverteilung innerhalb der gleichen Partei bleiben.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Dienstag, 20. Juli 2004 - 20:35 Uhr:   

@c07
Damit Überhangmandate entstehen müßten schon alle Wahlkreissitze knapp
gewonnen werden und kaum Landeslistenstimmen abgegeben werden. Aber selbst in solch einem Szenario hielten sich Überhangmandate in Grenzen.

Die Wahlkreislisten ohne zugehörige Landeslisten sind ja auch nur anders behandelte Überhangmandate, die nun nicht mehr (oder nur marginal) überhängen würden.
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 20. Juli 2004 - 23:06 Uhr:   

Martin:

Wie gesagt ist es nicht sehr wahrscheinlich, aber eine Partei mit 10% insgesamt kann durchaus in fast allen Wahlkreisen einen Sitz bekommen, was eine ganz beträchtliche Zahl an Überhangmandaten zur Folge hätte. Erstens gibt es ja deutlich mehr Wahlkreis- als Landeslistensitze. Deshalb ist die Grenze zum Überhang schon erreicht, wenn überall ein Idealanspruch von ungefähr 0,6 aufgerundet wird, völlig ohne Rundungseffekte bei der Wahlkreiseinteilung und unterschiedliche Wahlbeteiligung, sondern allein durch fehlende Gewichtung der Stimmen.

Zweitens muss man damit rechnen, dass auch noch ein deutlich kleinerer Idealanspruch regelmäßig aufgerundet wird, wenn mehrere Parteien knapp die 5%-Hürde schaffen. Die werden nämlich in den allermeisten Wahlkreisen keine Chance auf einen Sitz haben, aber die Hürde für den Rest senken. Ganz analog sind ja die Überhangmandate bei den Bundestagswahlen vor 2002 in Ostdeutschland zu einem guten Teil durch die Existenz der PDS als nennenswerter, aber in den meisten Wahlkreisen chancenloser Konkurrentin verursacht worden.

> Die Wahlkreislisten ohne zugehörige Landeslisten sind ja auch nur
> anders behandelte Überhangmandate, die nun nicht mehr (oder nur
> marginal) überhängen würden.

Ja, was diese Betrachtung anbelangt. Bezogen auf die Verteilung, die für die restlichen Parteien gilt, hängen sie aber nach wie vor über, weil der Anspruch jeder anderen Partei mit gleichem Ergebnis null ist (auf 5% werden sie ja in der Praxis niemals kommen).
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Karsten (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Mai 2006 - 22:02 Uhr:   

Also ich finde eine Personalisierung der Volksvertreter für sehr wichtig. Dadurch sind die Gewählten ihren Wählern gegenüber mehr verantwortlich. Und die Kandidaten müssen die Wähler auch wirklich überzeugen. Dann ist endlich Schluss mit diesen nichtssagenden Wahlplakaten "Wählt Ole" oder "Mit Partei XY geht's wieder bergauf".

Schließlich wollte ich noch auf den

Wikipedia-Artikel zum Hamburger Wahlrecht

hinweisen.
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Fragender (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. April 2007 - 18:21 Uhr:   

@c07
Mit 10% landesweit müssten die Stimmen schon sehr optimal verteilt sein, damit es zu Überhangmandaten kommt. In den sieben Wahlkreisen, in denen 5 Abgeordnete zu wählen sind, braucht man die 10% schon, um einen Sitz erlangen zu können, in den 6 4-Personen-Wahlkreisen muß man schon bei etwa 12,5% liegen und in den 4 3-Personen-Wahlkreisen bei knapp 17%. Wenn es hoch kommt und die Verteilung glücklich ist, kommt eine Partei also mit 10% auf vielleicht 10 Direktmandate. Aber selbst wenn alle Wahlvorschläge am Verhältnisausgleich teilnehmen würden, stünden ihr schon 12 Abgeordnete zu.

@Karsten
Ich gehen fest davon aus, daß 90% der Wähler auch die Direktkandidaten strikt nach ihren Parteipräferenzen wählen. Es wird ganz selten Direktkandidaten (wie Ströbele in Berlin) geben, die dieses Schema durchbrechen.

Aber davon ab: Seit gestern verhalndelt ja das Hamburgische Verfassungsgericht über die Klagen von SPD, GAL und Initiative. Mir scheint nach den Äußerungen von Rapp (OLG- und Verfassungsgerichtspräsident) ziemlich sicher zu sein, daß die Hürde von 1/3 der für ein Mandat notwendigen Stimmen, um in der Wahlkreisliste hochgehäufelt werden zu können, fällt. Die 5%-Hürde bei den Bezirksversammlungswahlen hält das Gericht hingegen anscheinend für überhaupt nicht problematisch.
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Mitdenker
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 12:51 Uhr:   

Anmerkungen zur 1. Anwendung:

Bei der Bürgerschaftswahl gibt es 41 % der Wahlkreisstimmen für die Personenstimmen. Besonders die Wähler der GAL hatten davon gebraucht gemacht.

Es wurde durchaus die Reihenfolge auf den Wahlkreislisten beachten, was sich in 4 Jahren deutlich abschwächen dürfte.

Die skrupellosen Wahlrechtsänderungen, die von auf Antrag der CDU Bürgerschafts-Fraktion, mit ihrer eigenen Parlamentsmehrheit, beschlossen wurden, haben bei der Sitzverteilung gnadenlos zugeschlagen.

Tarnlisten hat es nicht gegeben. Tarnlisten sollten vom Landeswahlleiter gleich nach der Antragsprüfung unterbunden werden.

Das neueste System für die Bergedorfer Bezirksversammlung ist ein schlechter Witz, da es nur 1 Wahlkreis gibt. Es wird, auf der anderen Seite, zum einem "Bremerhaven-Effekt" für die kleinen Parteien kommen. Die FDP Bergedorf hatte über ein Wahlkreismandat den Einzug in die Bezirksversammlung geschafft.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 17:26 Uhr:   

"Bei der Bürgerschaftswahl gibt es 41 % der Wahlkreisstimmen für die Personenstimmen. Besonders die Wähler der GAL hatten davon gebraucht gemacht."

Naja, so sehr unterscheiden sich die Parteien da nicht, nur die CDU fällt aus dem Rahmen. Anteil der Kandidatenstimmen nach Parteien:

CDU 34,2
SPD 43,9
GAL 48,3
FDP 48,5
LINKE 42,8

Bei der GAL wären 9 der 11 gewählten Wahlkreiskandidaten auch nur nach Präferenzstimmen gewählt gewesen.


"Tarnlisten hat es nicht gegeben. Tarnlisten sollten vom Landeswahlleiter gleich nach der Antragsprüfung unterbunden werden."

Nein, das wäre glatter Rechtsbruch. Das Wahlgesetz zählt abschließend auf, wann kein gültiger Wahlvorschlag vorliegt (und da steht steht nichts, was "Tarnlisten" ausschließen würde). Alle übrigen Wahlvorschlägen MÜSSEN zugelassen werden. Wo kämen wir den hin, wenn sich Wahlorgane nach Gutdünken über das Recht hinwegsetzen könnten? Eine Nichtzulassung einer "Tarnliste" würde mit 100%iger Sicherheit zu einer Wahlanfechtung und letztlich zur Wiederholung der Wahl im Wahlkreis führen.
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Mitdenker
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 17:30 Uhr:   

Thomas Frings,

eine "Tarnliste" sollte vom Landeswahlleiter als eine solche gekennzeichnet werden und mit der Hauptliste verrechnet werden.


Fiktives Beispiel:

Liste der Freiheit (Anmerkung: Offene Bürgerplattform der FDP im Wahlkreis 1 Mitte)
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 23. Januar 2009 - 17:04 Uhr:   

In der Hansestadt hängen jetzt Plakate mit der sinngemäßen Forderung: "Wir wollen unser Wahlrecht zurück!"
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 13. Juni 2009 - 16:49 Uhr:   

Der Kompromiß zwischen Initiative und Bürgerschaftsparteien ist jetzt in erster Lesung durch die Bürgerschaft. Was mich bedenklich stimmt ist, daß es mir nunmehr verwehr ist, im Wahlkreis einfach die Wahlkreisliste einer Partei zu wählen(z.B. weil ich mit der Reihenfolge einverstanden bin). Ich muß also einzelne Kandidaten wählen, obwohl ich lieber die Liste insgesamt wählen würde. Das halte ich für undemokratisch und bevormundend. Aber Herr Brandt von der Initiative hat oft genug auf öffentlichen Veranstaltungen erklärt, er halte es für einen Wert an sich, wenn Personen gewählt werden, die weiter hinten auf der Liste stehen (offenbar unabhängig davon, ob die Wähler das wirklich wollen).
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Hamburger
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 13. Juni 2009 - 17:05 Uhr:   

@Norddeutscher
Was mich bedenklich stimmt ist, daß es mir nunmehr verwehr ist, im Wahlkreis einfach die Wahlkreisliste einer Partei zu wählen(z.B. weil ich mit der Reihenfolge einverstanden bin).

Es ist immer noch möglich: Einfach die Stimmen der Person auf Listenplatz 1 geben (oder bei größeren Parteien ggf. zusätzlich auch an Listenplatz 2 und 3 verteilen). Wer das undemokratisch findet, kann sich an das Hamburgische Verfassungsgericht wenden.

Aber Herr Brandt von der Initiative hat oft genug auf öffentlichen Veranstaltungen erklärt, er halte es für einen Wert an sich, wenn Personen gewählt werden, die weiter hinten auf der Liste stehen (offenbar unabhängig davon, ob die Wähler das wirklich wollen).

Niemand schreibt diesen Wählern vor, die auf der Liste hinten stehenden Personen anzukreuzen.
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 13. Juni 2009 - 17:10 Uhr:   

@Norddeutscher: Hättest du es besser gefunden, den Kompromiss für die Landesliste (Bremer Regelung) auf die Wahlkreislisten zu übertragen? Dann wäre für die Wahlkreislisten, die nur einen Sitz erringen, das Personenstimmenergebnis komplett unter den Tisch gefallen, sobald die Mehrheit ihre Kreuzchen oben bei der Liste macht.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 13. Juni 2009 - 17:13 Uhr:   

@ Hamburger

1) Mit der Stimme für Platz 1 lege ich nur diesen Platz festigen, mit Stimmen für hintere Plätze auch nur jene festigen. Gebe ich zwei Kandidaten gleichviele Stimmen sorge ich auch nicht für eine Stabilisierung der Liste. Ich möchte shclöicht statt eines Kandidaten die Parteiliste wählen können, mit der Folge, daß diese zieht, statt der Personalisierung.

2) Ich kann als Wähler gegen das Gesetz vor der Wahl nicht vorgehen, da das lediglich ein viertel der Bürgerschaft kann.

3) Ich will ja durch meine Stimme gerade verhindern, daß Leute nach vorne gehäufelt werden, z.B. indem in Fällen, in denen 60% der Wähler (wie bei der CDU geschehen) die Wahlkreisliste statt einzelner Kandidaten wählen eben auch diese statt der Einzelstimmenreihenfolge zieht. Diese Möglichkeit wird mir aber durch das Gesetz genommen. Das halte ich für undemokratisch.
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Hamburger
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 13. Juni 2009 - 17:40 Uhr:   

1) Mit der Stimme für Platz 1 lege ich nur diesen Platz festigen, mit Stimmen für hintere Plätze auch nur jene festigen. Gebe ich zwei Kandidaten gleichviele Stimmen sorge ich auch nicht für eine Stabilisierung der Liste.

Doch (mit der Einschränkung, dass man bei fünf Stimmen nicht die Stimmen gleich auf zwei Kandidaten verteilen kann), mit genau dem gleichen Einfluss, den die Wähler der hinteren Kandidaten haben, der ist nun einmal gleich.

3) Ich will ja durch meine Stimme gerade verhindern, daß Leute nach vorne gehäufelt werden, z.B. indem in Fällen, in denen 60% der Wähler (wie bei der CDU geschehen) die Wahlkreisliste statt einzelner Kandidaten wählen eben auch diese statt der Einzelstimmenreihenfolge zieht.

Wenn man will, dass die Wähler, die niemanden der Kandidaten auf der Liste "ihrer Partei" kennen und daher die Liste wählen (müssen), bestimmen, wer den Wahlkreis in der Bürgerschaft vertritt, wird man in der Tat mit dem Kompromiss unzufrieden sein. Es ist aber recht unwahrscheinlich, dass diese Wähler nun vorwiegend die hinten stehenden Kandidaten wählen werden.
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Maik Otter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. Dezember 2016 - 13:02 Uhr:   

Die Vertreter der CDU und der SPD wollen das Bürgerschaftswahlrecht erneut ändern! Die Präsidentin Carola Veit geht voran.

Bei der CDU ist man für jeweils eine Wahlkreislistenstimmen und eine Landeslistenstimme.

Bei der SPD ist man für fünf Wahlkreislistenstimmen und eine Landeslistenstimme.

Am 13.06.2004 stimmte ich für den Vorschlag der Volksinitiative. Dieses Wahlrecht kam nie zur Anwendung! Im Zeitraum 1957 bis 2001 war fast gar nicht geändert worden. Seit dem Jahr 2004 kann es den Poliitikern nicht genug Änderungen und Eindämmung des Wählereinflusses geben!

Es wurden in Folge eine Einbürgerungskampagne des Hamburger Senates 30 620 (früher) ausländische Staatsbürger eingebürgert! Dies dürfte der SPD am meisten helfen!



Quellen

Jens Meyer-Wellmanns Artikel in der elektronischen Ausgabe des Hamburger Abendblattes vom 27.12.2016
http://www.abendblatt.de/hamburg/article209096139/Neuer-Volksentscheid-ueber-das-Hamburger-Wahlrecht.html

http://www.mopo.de/hamburg/politik/stimmenvergabe-zu-kompliziert-neues-wahlrecht-fuer-hamburg--25382056

http://www.mopo.de/hamburg/politik/einbuergerungen-in-hamburg-30-720-auslaender-wurden-deutsche-25369456

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