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Johannes Resch
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 24. Oktober 2009 - 17:52 Uhr:   

@ mma vom 13.Okt.:
Das Problem von Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Jugendlichen ließe sich entschärfen, indem Jugendlichen ab 16 (oder schon ab 14) das Recht eingeräumt würde, auf Antrag selbst wählen zu können. Wer das nicht will, wird meist auch nichts gegen die Stellvertretung durch die Eltern haben.
@ Jens Franzen vom 13. Okt:
Da kann ich im Wesentlichen nur zustimmen.
@ Ratinger Linke:
Wenn du bei Wahlen die Interessen anderer genauso berücksichtigst wie die deinen, dann gehörst du zur Minderheit der Idealisten, die leider nicht wahlentscheidend ist.
Ich behaupte auch nicht, das Eltern häufiger idealistisch sind. Aber sie werden in der Regel auch bei Wahlen mehr an ihre Kinder denken als andere Wähler.
@ Jens Franzen vom 14. Okt:
Das trifft den Nagel auf den Kopf.
@ Ratinger Linke vom 14. Okt:
"Am zahlenmäßigen Gewicht kann es nicht liegen, dass die Interessen von Eltern minderjähriger Kinder angeblich kaum berücksichtigt werden, die von Rentnern dagegen sehr stark. "
Woran liegt es denn sonst?
"Falls es tatsächlich um die Kinder gehen sollte, reicht übrigens ein höheres Stimmengewicht nicht aus. Viele Eltern von Deutschen unter 18 Jahren sind momentan nämlich gar nicht wahlberechtigt."
Ausländische Eltern deutscher Kinder haben doch auch das Sorgerecht für ihre Kinder. Warum sollen sie dann nicht auch für ihre Kinder wählen dürfen? Sie wählen ja für ihre (deutschen) Kinder, nicht für sich selbst.
@ Ratinger Linke vom 16. Okt.:
"Ein Wahlrecht für Kinder, das von den Eltern oder sonstwem verwaltet wird, ist aber deutlich verschieden von einem erhöhten Stimmengewicht für Eltern und hat eine etwas anders gelagerte Problematik."
Das ist richtig! Deshalb sollte wohl besser nicht von "Familienwahlrecht" oder "Elternwahlrecht" gesprochen werden, sondern von "Kinderwahlrecht", das stellvertretend von den Sorgeberechtigten ausgeübt wird.
@ Ratinger Linke vom 17. Okt:
"Insbesondere die entscheidende Frage, wie sich Kinder gegen einen Missbrauch ihres Wahlrechts durch die Sorgeberechtigten wehren können, wird völlig ignoriert."
Kannst du mir verraten, wie sich beim heutigen Wahlrecht die Kinder dagegen wehren können, dass über ihr Schicksal überwiegend Wähler entscheiden, die ihre Interessen weit weniger kennen als ihre Eltern?
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 24. Oktober 2009 - 18:50 Uhr:   

Praktisch alle Wähler wählen auch aus idealistischen Motiven, nur die Gewichtung ist individuell unterschiedlich. Andernfalls könnten Minderheiten in einem demokratischen System nicht den Status erreichen, den sie faktisch haben.

Im Prinzip gilt das auch für Kinder. Zwar könnte man argumentieren, dass jeder (außer ganz Alten) aus Gründen seiner Alterssicherung an guten Bedingungen für Kinder ein eigenes Interesse hat, aber auch damit führt man ein durch Interessenvertretung motiviertes Kinderwahlrecht ad Absurdum.

Niemand kann sich dagegen wehren, dass nahezu ausschließlich die Anderen über sein Schicksal entscheiden, soweit es vom Staat bestimmt wird (und auch darüber hinaus), außer im Rahmen der normalen Rechtsstaatlichkeit (und die gilt auch für Kinder).

Es geht um das persönliche Wahlrecht (und dass es vom Prinzip her personengebunden ist, wird ja von den meisten Befürwortern eines stellvertretenden Kinderwahlrechts in der Argumentation geradezu postuliert). Wenn es eine Treuhänderschaft gibt, die nicht nur ein reiner Vorwand ist, muss es auch die Möglichkeit geben, gegen Missbrauch vorzugehen (sowohl zivilrechtlich, da ja vorgeblich die materiellen Interessen des Kindes vertreten werden sollen, als auch strafrechtlich wie bei anderen Fällen von Wahlfälschung).
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Jens Franzen
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 24. Oktober 2009 - 20:33 Uhr:   

@Ratinger Linke: Danke nochmals auch für diesen höchst interessanten Link des Plenarprotokolls des Bundestages vom 18.6.2009.

Von besonderem Intersse fand ich hier diese Anmerkung von dem Bundestagsabgeordneten Steffen Reiche: "Auch ich selber war vor zehn Jahren kritisch und hielt das Ganze für absurd. Aber dann habe ich nachgedacht." (Seite 25249) - Er ist heute für das Wahlrecht von Geburt an und vertritt diese Meinung im Bundestag.

So wie dieser Bundestagsabgeordnete, wünsche ich mir, dass sich viele Menschen über dies Thema informieren werden und eine entsprechende Meinung zu dem Thema annehmen.

Interessant ist auch, dass Renate Schmidt ankündigt (Seite 25248), dass Katharina Landgraf, Steffen Reiche, Hermann Otto Solms sowie weitere diesen Antrag in der nächsten Legislaturperiode (also die derzeit am 24.10.2009 aktuelle) wieder auf die Tagesordnung setzen werden. Soweit wir hier unter wahlrecht.de über dies Thema diskutieren, können wir also auch parallel jeweils die entsprechenden Diskussionen im Bundestag verfolgen.

@Ratinger Linke: Sobald Dir weitere Links usw. hierzu dann bekannt sind wäre es sehr hilfreich sie an dieser Stelle dann auch vorzufinden. Mir ist derzeit noch nicht bekannt, wie ich die Information erhalte, wann ein entsprechender Antrag im Bundestag gestellt wird oder wurde oder wann eine Plenarsitzung dies Thema behandelt oder behandelte.
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 24. Oktober 2009 - 22:22 Uhr:   

@Jens Franzen
[...] diesen Antrag in der nächsten Legislaturperiode (also die derzeit am 24.10.2009 aktuelle) wieder auf die Tagesordnung setzen werden.

Die angesprochene nächste Wahlperiode beginnt erst am nächsten Dienstag, den 27. Oktober 2009.

Mir ist derzeit noch nicht bekannt, wie ich die Information erhalte, wann ein entsprechender Antrag im Bundestag gestellt wird oder wurde oder wann eine Plenarsitzung dies Thema behandelt oder behandelte.

Das ist recht einfach: www.bundestag.de > Dokumente & Recherche > Dokumentations- und Informationssystem (DIP) > Eingabe eines Suchworts bei Inhaltliche Suche (direkt oder über die Auswahl aus der Listen, etwa „Wahlrecht“ oder „Bundeswahlgesetz“) und auf den Suchen-Button klicken, dann die Ergebnisliste durchsehen.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 25. Oktober 2009 - 00:39 Uhr:   

Jenachdem, woher man kommt, muss man zwischendurch meist noch auf "Beratungsabläufe" klicken.

Wenn dich die genaueren Beratungen interessieren, ist der 15. Bundestag ergiebiger. Damals ist zweimal im Plenum debattiert worden, außerdem in den Ausschüssen. Die Dokumente sind unter http://dip.bundestag.de/ zu finden, dort das alte DIP, "Parlamentarische Vorgänge", dann am einfachsten Suche mit Drucksachennummer (15/1544), Ergebnis auswählen, "Langform" anklicken. Außerdem hat es ein öffentliches Fachexpertengespräch gegeben.

Wenn du aktuell zum Thema informiert sein willst, kannst du dir auf http://news.google.de/?scoring=n&q=wahlrecht+geburt eine E-Mail-Benachrichtigung einrichten lassen (wobei etliche Ergebnisse irrelevant sein werden).

Vor 2011 wird im Bundestag wahrscheinlich nicht viel passieren, außer die Antragssteller in Spe versprechen sich Vorteile davon, die ohnehin laufende Wahlrechtsdebatte zu nutzen (aber auch da wird realistischerweise vor 2011 nicht viel passieren).
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 25. Oktober 2009 - 02:45 Uhr:   

Nebenbei gefragt: Was sind eigentlich die Interessen eines Kindes?

Einerseits könnten damit die jeweils aktuellen Interessen gemeint sein. In ideeller Hinsicht decken sie sich bis zu einem gewissen Alter tatsächlich weitgehend mit denen ihrer Eltern. Aber gemeint sind ja eher die materiellen Interessen. Relativ klar ist noch, dass Kinder an einer guten finanziellen Ausstattung ihrer Eltern durchaus interessiert sind. Aber in anderer Hinsicht sind die Interessen absolut konträr zu denen ihrer Eltern. Insbesondere beeinträchtigt die weit überdurchschnittliche Mobilität der Elterngeneration die der Kinder ganz massiv. Ganztagesschulen nach hierzulande üblichem Muster, die keinem pädagogischen Konzept folgen, sondern allein Betreuung bieten, dienen nur den Interessen der Eltern und ignorieren die der Kinder. Ein hohes Leistungsniveau an Schulen, das sich an der späteren wirtschaftlichen Verwertbarkeit orientiert, liegt jedenfalls auch nicht im unmittelbaren Interesse der Kinder.

Andererseits könnte gemeint sein, was die ehemaligen Kinder Jahrzehnte später rückblickend als ihre Interessen identifizieren. Aber wer will da eine Vorhersage treffen? Aus den Kindern der 68er, deren Eltern in der Nazizeit aufgewachsen sind, ist eine absolut angepasste und leistungsbereite Generation geworden. Die optimistische Nachkriegsgeneration hat als Kinder die No-Future-Generation gehabt, deren Kinder jetzt allmählich erwachsen werden. Niemand weiß, wie jetzige kleinere Kinder später einmal ihre Situation als Kinder beurteilen werden. Entscheiden tun es auf jeden Fall andere, die Frage ist nur, ob ihre Eltern überproportional daran beteiligt sind oder nicht.
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Johannes Resch
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 25. Oktober 2009 - 18:02 Uhr:   

@ Ratinger Linke vom 24.10.
"Praktisch alle Wähler wählen auch aus idealistischen Motiven."
Das mag ja ein frommer Wunsch sein, hat aber mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Die Missachtung der Erziehungsleistung in unserem Sozialrecht und die sich daraus ergebende Benachteilgung von Eltern und Kindern ist ja gerade ein Beweis, dass deine Behauptung nicht stimmt.
"Wenn es eine Treuhänderschaft gibt, die nicht nur ein reiner Vorwand ist, muss es auch die Möglichkeit geben, gegen Missbrauch vorzugehen."
Die gibt es ja bei Missbrauch des Sorgerechts durch die Eltern auch, denn dann kommt das Jugendamt oder der Kadi. Beim stellvertretend ausgeübten Wahlrecht wäre aber gar kein Missbrauch im rechtlichen Sinne möglich, da ja nur Parteien gewählt werden können, die verfassungsrechtlich zugelassen sind.
@ Ratinger Linke vom 25.10.
"Nebenbei gefragt: Was sind eigentlich die Interessen eines Kindes?"
Du schreibst ja selbst, dass im materiellen Bereich die Interessen von Eltern und Kindern weitgehend übereinstimmen. Das sind aber die Interessen, über die auf politischer Ebene vor allem entschieden wird. - Sicher hast du auch recht, dass eine hohe Mobilität der Eltern nicht im Interesse der Kinder liegt. Aber die liegt auch nicht im Interesse der Eltern, sondern ist oft eine pure Notwendigkeit, die daraus resultiert, dass die Erziehungsaufgabe nicht geachtet wird. Denn deshalb sind heute Eltern zunehmend genötigt, beide voll erwerbstätig zu sein, was erst eine besonders hohe Mobilität erfordert, die sich dann oft zum Nachteil der Kinder auswirkt.
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Jens Franzen
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 25. Oktober 2009 - 18:42 Uhr:   

@Matthias Cantow und Ratinger Linke: Vielen Dank für die Infos und Links.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 25. Oktober 2009 - 19:26 Uhr:   

@Johannes Resch
""Praktisch alle Wähler wählen auch aus idealistischen Motiven."
Das mag ja ein frommer Wunsch sein, hat aber mit der Wirklichkeit nichts zu tun."
Ratinger Linke liegt richtig. Bereits das Wählen an sich tut man doch nicht rein rational. Jeder weiß, daß es auf seine Stimme nicht ankommt.


"Du schreibst ja selbst, dass im materiellen Bereich die Interessen von Eltern und Kindern weitgehend übereinstimmen."
Nein, die Interessen von Eltern und Kindern stimmen gerade beim Thema Rente NICHT überein.


"Aber die liegt auch nicht im Interesse der Eltern, sondern ist oft eine pure Notwendigkeit, die daraus resultiert, dass die Erziehungsaufgabe nicht geachtet wird. Denn deshalb sind heute Eltern zunehmend genötigt, beide voll erwerbstätig zu sein, was erst eine besonders hohe Mobilität erfordert, die sich dann oft zum Nachteil der Kinder auswirkt."
Es ist keineswegs so, daß Kinder aus klassischen "Hausfrauenehen" oder von Sozialleistungsbeziehern durchschnittlich glücklicher wären oder es sonst besser hätten als Kinder mit zwei voll berufstätigen Elternteilen, die ja oft auch beide voll oder wenigstens Teilzeit arbeiten WOLLEN. Nebenbei liefe die "Anerkennung der Erziehungsleistung" in der Praxis auf eine Bevorzugung gewisser Migrantenkreise hinaus. Ist es etwa im Interesse voll berufstätiger Eltern, wenn sie die "Erziehungsleistung" einer nicht erwerbstätigen türkischen Mutter mit kaum vorhandenen Deutschkenntnissen in einer schlecht integrierten Familie mitbezahlen sollen?
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 25. Oktober 2009 - 20:19 Uhr:   

@Johannes Resch:

Was hat die Anerkennung der Erziehungsleistung der Eltern speziell mit den Interessen der Kinder zu tun? Das ist zunächst ein originäres eigenes Interesse der Eltern, aber in gewissem Sinn auch der (inländischen) Gesellschaft insgesamt, ohne dass man dazu idealistische Motive bemühen müsste (und es ist ja nicht so, dass sich da in den letzten Jahrzehnten nichts getan hätte).

Soweit unmittelbar verfügbare finanzielle Mittel gemeint sind (Kindergeld und dergleichen kann man allerdings wohl kaum unter "Anerkennung der Erziehungsleistung" einordnen), liegt das im Interesse der Kinder, aber jenseits des tatsächlichen Bedarfs der Kinder (der allenfalls im untersten Bereich nicht angemessen gedeckt ist) und der Vermeidung von Abtreibungen aus finanziellen Gründen gibt es zumindest für mich keine ideellen Motive, Eltern besserzustellen. Die wirklichen Defizite liegen bei der Bildung sowie in eher immateriellen Bereichen. Die Geburtenraten sind zwar eher niedrig, liegen aber (im Gegensatz zu Ländern wie Frankreich) im wünschenswerten Bereich.

Wenn es um die Anerkennung der Erziehungsleistung geht, geht es letztlich doch nicht um ein Kinderwahlrecht, sondern um ein erhöhtes Stimmengewicht für Eltern. Und wenn jede mögliche Wahlentscheidung (inklusiv Nichtwahl?) für das Kind akzeptabel sein soll, gilt entweder das Gleiche, oder es besteht eben keine Notwendigkeit für ein Kinderwahlrecht. Das Argument, dass der Fokus der Parteien im Wettbewerb dadurch stärker in die beabsichtigte Richtung gelenkt wird, ist zwar richtig, aber auch hier geht es wieder um die tatsächlichen Wähler, nämlich die Eltern, und gerade nicht um die Kinder.

Dass sich Eltern heute zunehmend genötigt fühlen, beide voll erwerbstätig zu sein, ist im Wesentlichen Resultat gesellschaftlicher Veränderungen, die von der Politik ziemlich unabhängig sind. Von den harten Fakten her war die gute alte Zeit längst nicht so gemütlich, wie man es sich heute manchmal vorstellt.
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 26. Oktober 2009 - 16:36 Uhr:   

"Von den harten Fakten her war die gute alte Zeit längst nicht so gemütlich, wie man es sich heute manchmal vorstellt."

Ganz genau.
Beginnend schon damit, dass vor 100 oder 200 Jahren selbstverständlich nur derjenige eine Familie gründen konnte, der es sich leisten konnte.

Und das war nur ein kleiner Teil der Bevölkerung:
Der älteste Sohn des Bauern bekam den Hof und konnte heiraten (und bekam dann auch viele Kinder).
Die jüngeren Söhne wurden Knecht und konnten sich das Heiraten schlicht nicht leisten.

Auch noch im frühen 20. Jahrhundert war für die vielen Dienstboten, Knechte, Mägde, Handwerkergesellen etc. eine Heirat und Familiengründung wirtschaftlich kaum darstellbar.

Dass man das aus der Rückschau anders wahrnimmt, ist eben der selection bias:
Die tatäschlich dann gegründeten Familien waren eben schon einmal auf der sozialen Gewinnerseite.
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Dr. Ohnemoos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. Oktober 2009 - 11:54 Uhr:   

@Thomas Frings
"Wenn man einmal damit anfängt, mit dem gleichen Wahlrecht rumzuspielen, wird das jede politische Kraft in ihrem Sinne zu nutzen versuchen. Dazu kann es nur ein kompromißloses Nein geben."

Das heutige Wahlrecht begünstigt gewisse politische Kräfte. Wie Sie selbst zugeben, gibt es Argumente für ein Zensuswahlrecht. Die Lage ist gewiß kompliziert, aber ich vermag nicht einzusehen, warum

- jedem das Wahlrecht überhaupt leistungslos zufallen soll

- jemand, der immer nur nimmt, die gleiche Stimme haben soll wie jemand der im Leben mehrere Hunterttausend Euro in die Sozialsysteme einzahlen muss

- jemand, der vom Staat beschäftigt wird, überhaupt Wahlrecht genießen soll - es sprechen schwerwiegende Gründe dafür, Staatsbedienstete vom Wahlrecht auszuschließen

Natürlich lassen sich auch Gründe für das bisherige Wahlrecht finden, mir fallen aber keine ein.

Familienwahlrecht würde dazu führen, dass die Eltern die Kosten für ihre Kinder noch stärker als heute schon auf andere, an Zeugung und Aufzucht der Kinder völlig unbeteiligte Personen abschieben werden. Ist das wünschenswert ?


"Abgesehen davon, und weiter oben schon einmal ausgeführt, haben Eltern recht heterogene Interessen. Das gutverdiende, voll berufstätige Ehepaar mit zwei Kindern im Rhein-Main-Gebiet hat völlig andere Interessen als eine türkischstämmige Großfamilie in Neukölln."

Wobei letztere unter Umständen auch ohne Arbeit unterm Strich mehr haben kann als das gut verdienende Ehepaar.... Ach, was verbreite ich hier wieder bööööööse Voruteile....

Viele Grüße

Dr. O.
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Johannes Resch
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 13. November 2009 - 21:23 Uhr:   

@ Thomas Frings vom 25. 10
"Nein, die Interessen von Eltern und Kindern stimmen gerade beim Thema Rente NICHT überein."

Bei unserer Gesetzlichen Rentenversicherung werden die künftigen Renten ausschließlich von den heutigen Kindern bezahlt. So werden auch die Renten der Kinderlosen allein von den Eltern erarbeitet. Da sie für diese Arbeit nicht bezahlt werden, aber Kinderlose sie nicht leisten müssen, müssen heute Familien, d.h. Eltern und Kinder, gegenüber Kinderlosen verarmen. Darin liegt die gemeinsame Benachteiligung und damit auch das gemeinsame Interesse von Eltern und Kindern im Rentenrecht. Hätten Familien bei Wahlen das Gewicht, das ihrem Bevölkerungsanteil entspricht (ein Mensch - eine Stimme), wäre diese massive Benachteiligung im Sozialsystem vermutlich nicht möglich geworden.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 14. November 2009 - 12:42 Uhr:   

"Hätten Familien bei Wahlen das Gewicht, das ihrem Bevölkerungsanteil entspricht (ein Mensch - eine Stimme), wäre diese massive Benachteiligung im Sozialsystem vermutlich nicht möglich geworden."
Das ist so falsch, wurde weiter oben auch schon diskutiert. Als die Umlagerente eingeführt wurde 1957, waren Kinderlose eine kleine Minderheit und sie sind es selbst heute noch in der Minderheit unter den Wählern. Aber selbst wenn man hier Deiner Argumentation folgt, läßt sich daraus nicht zwingend gemeinsames Interesse ableiten, denn auch diejenigen, die keine Kinder haben und auch nicht kriegen wollen und können, haben natürlich Eltern. Dagegen, Elternschaft quasi als Beruf zu betrachten, hätte ich ja einiges einzuwenden, aber das führte völlig vom Thema Wahlrecht weg.

Unabhängig von der Kinderzahl haben Eltern und ihre Kinder in vielen Punkten gerade beim Thema Rente nicht die gleichen Interessen, z.B. bei Möglichkeiten zu Frühverrentung oder Altersteilzeit oder bei der noch von der großen Koalition beschlossenen "Rentengarantie".
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Johannes Resch
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 27. November 2009 - 23:47 Uhr:   

@Thomas Frings vom 13.11.
Einige Anmerkungen:
1. Sicher waren Kinderlose 1957 eine Minderheit. Das war aber schon damals kein Grund, sie gegenüber den Eltern zu privilegieren. Allerdings dürfte ihre Privilegierung wesentlich dazu beigetragen haben, dass sie heute keine "kleine Minderheit" mehr sind."
2. Kinderlose sind heute die Mehrheit der Wähler. Dazu sind ja alle zu zählen, die aktuell keine Verantwortung für minderjährige Kinder haben, also auch Jugendliche und die meisten Rentner.
3. Sicher haben auch Kinderlose Eltern und haben sich daher an der Finanzierung der Renten der Elterngeneration zu beteiligen. Daraus ist aber kein Recht ableitbar, später selbst von den heutigen Kindern eine Rente zu erhalten, es sei denn, sie hätten sich entsprechend an der Finanzierung der Kindererziehung beteiligt.
4. Kindererziehung war seit Menschengedenken ein "Beruf" im eigentlichen Sinn des Wortes, nämlich als "Berufung" zu einer Aufgabe. Es war lediglich kein Erwerbsberuf, da der "Ertrag" innerhalb der Familie verblieb.
5. Wenn der "Ertrag" der Kindererziehung enteignet wird, wie es durch die Rentenreform 1957 geschehen ist, haben Eltern einen Anspruch auf Bezahlung der Erziehungsleistung. Damit wird allerdings die Kindererziehung auch zu einem Erwerbsberuf.
6. Wer gute Gründe zu haben glaubt, diese Konsequenz abzulehnen, sollte fairerweise auch den Rentenanspruch Kinderloser im Umlageverfahren ablehnen. Das wäre dann eine in sich schlüssge Haltung.
7. Bei Frühverrentung, Altersteilzeit und Rentengarantie besteht ein Interessengegensatz zwischen Jung und Alt, aber weniger zwischen Kindern und Eltern, da die durch Kindererziehung benachteiligten Eltern von Frühverrentung, Altersteilzeit und Rentengarantie weit weniger (z.T. gar nichts) profitieren als Kinderlose. So hat z. B. eine Mutter, die vier vor 1992 geborene Kinder erzogen hat und deshalb nicht erwerbstätig war, von Altersteilzeit, Frühverrentung und Rentengarantie keinen Cent Vorteil, da sie gar keine Rente erhält.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 24. September 2010 - 04:14 Uhr:   

Die konsequente Erweiterung des Elternwahlrechts zur Abwehr der Interessen von Alten fordert jetzt Peter Hajek: Ende des Wahlrechts 10 Jahre nach Pensionierung.

http://derstandard.at/1285199071993/
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mmaneu
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 24. September 2010 - 14:59 Uhr:   

@Ratinger Linke

Tolle Idee, um die politisch interessierten Bürger für die Heraufsetzung des Rentenalters zu gewinnen. "Kämpf mit gegen die Rente mit 67!" - "Quatsch, bist du etwa wahlmüde?!"

Und auch eine Verjüngung der Bundesversammlung ließe sich so erzielen.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 27. Februar 2011 - 08:56 Uhr:   

Zu den Überlegungen in Ungarn, ein Elternwahlrecht in der Verfassung zu verankern, ist wohl hier (rechts) der Fragenkatalog verlinkt, der den Wahlberechtigten unverbindlich vorgelegt wird. Mein Ungarisch erschöpft sich in 3-4 Wörtern und null Grammtik, aber nach genauerer Analyse diverser Googleübersetzungen von Teilsätzen und Einzelwörtern ist eine halbwegs korrekte deutsche Übersetzung des entscheidenden Teils wohl die:

Es gibt Forderungen, dass Eltern, die minderjährige Kinder aufziehen, laut neuer ungarischer Verfassung in irgendeiner Weise die Stimmrechte ihrer Kinder wahrnehmen sollten. Was meinen Sie?

1: Laut neuer ungarischer Verfassung nehmen Eltern mit minderjährigen Kindern zusätzliche Stimmrechte entsprechend der Zahl ihrer Kinder wahr.

2: Laut neuer ungarischer Verfassung bekommen Eltern mit minderjährigen Kindern unabhängig von der Zahl der Kinder in der Familie eine zusätzliche Stimme.

3: Laut neuer ungarischer Verfassung nehmen Eltern oder Familien mit minderjährigen Kindern keine zusätzlichen Stimmrechte wahr.

4: Ich kann das nicht beurteilen.


Die Übersetzung "Wahrnehmung von Rechten" wird so in EU-Vertragstexten verwendet (wobei ich nicht weiß, ob der grammatische Kontext wirklich vergleichbar ist). Ob der Text unterstellt, dass Kinder ein Wahlrecht besitzen, kann ich nicht beurteilen. Ob Punkt 3 tatsächlich einen expliziten Ausschluss eine Elternwahlrechts in der Verfassung bedeuten soll, weiß ich auch nicht. Dass es um richtige zusätzliche Stimmen geht und nicht um irgendein Treuhänderkonstrukt, scheint mir aber klar zu sein.
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Sonntag, 27. Februar 2011 - 10:11 Uhr:   

Im Verfassungsblog sind die Fragen auf Englisch verlinkt.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 27. Februar 2011 - 10:29 Uhr:   

Das ist aber sicher keine Übersetzung, sondern nur eine grobe inhaltliche Wiedergabe.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 02. April 2011 - 21:25 Uhr:   

Im Verfassungsentwurf steht momentan (übersetzt):

"A cardinal Act may grant the right to vote referred to in Paragraph (1) to minors as well. This right of the minor shall be exercised – as determined in a cardinal Act – by his or her mother or other lawful representative and in such a way that the latter can have at most one vote in addition to his or her own."

Soll aber (vorerst) gestrichen werden, nachdem es von den Befragten deutlich abgelehnt wird (richtige Resultate hab ich noch keine gefunden, aber es sollen 83% sein).

budapester.hu
Regierung (übersetzt)
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 17. April 2011 - 19:13 Uhr:   

Das Ergebnis der Befragung war:

Beteiligung (insgesamt): 11,3 % (da sind wohl auch unzustellbare Fragebögen dabei; ohne die 11,6 %)
Ungültige Antworten bei der Wahlrechtsfrage: 4,1 %
Gültige Antworten (mit und ohne "weiß nicht"):
Antwort 1 (1 zusätzliche Stimme pro Kind): 7,7 % (8,0 %)
Antwort 2 (1 zusätzliche Stimme pauschal): 15,3 % (15,9 %)
Antwort 3 (keine Zusatzstimmen): 73,5 % (76,1 %)
Antwort 4 (weiß nicht): 3,4 % (-)

Bei den anderen Fragen hat es überwiegend überwältigende Mehrheiten für die Position der Regierung gegeben.

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