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MartinL (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Dienstag, 16. Mai 2006 - 09:49 Uhr: | |
Hat jemand eine Ahnung, ob sich bezüglich des Wahleinspruchs gegen die letzte Bundestagswahl wegen der Verwendung von Wahlcomputern (http://www.wahlrecht.de/news/2005/37.htm) etwas getan hat bzw. sich etwas tun wird? Hab' per Google und auf den Seiten des Bundeswahlausschusses und des BVGs nichts gefunden. MfG Martin |

Matthias Cantow
| Veröffentlicht am Dienstag, 16. Mai 2006 - 10:13 Uhr: | |
Diese mindestens drei Einsprüche (WP 108/05, WP 145/05, WP 182/05 - siehe die Wahlrecht.de-Meldung) sind noch immer beim Deutschen Bundestag anhängig, also in Bearbeitung durch den Wahlprüfungsausschuss. Eine ablehnende Entscheidung durch den Bundestag ist durchaus noch vor der Sommerpause möglich, dann suchen die Einspruchsführer Unterstützer (für die zwingend erforderlichen Unterstützungsunterschiften gemäß § 48 BVerfGG). Bei Interesse kann man sich auf wahlrecht.de eintragen und wird dann benachrichtigt. Dagegen wurden inzwischen bereits andere Wahleinsprüche zurückgewiesen, darunter auch ein Wahleinspruch gegen die porporzverzerrende Wirkung von Überhangmandaten. Auch hier bittet der Beschwerdeführer (meine Wenigkeit) um Unterstützung. |

(Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Juni 2006 - 09:22 Uhr: | |
Das Innenministerium hat im Mai Stellung zu den Wahleinsrpüchen genommen. Mit einer Enscheidung des Wahlprüfungsausschusses vor der Sommerpause ist aber inzwischen nicht mehr zu rechnen. |

Fragender (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Montag, 17. Juli 2006 - 01:15 Uhr: | |
Warum ist es dem Landtag in Rheinland-Pfalz möglich, schon jetzt Einsprüche wegen des Einsatzes von Wahlgeräten gegen die Wahl im März zu bescheiden, dem Bundestag bezüglich der Wahl im letzten Jahr jedoch nicht? |

Matthias Cantow
| Veröffentlicht am Montag, 17. Juli 2006 - 01:39 Uhr: | |
In Rheinland-Pfalz ist die erste Instanz des Wahlprüfungsverfahrens der Wahlprüfungsausschuss selbst, das erlaubt scheinbar eine dem Verfahren angemessene Bearbeitungszeit (welche Qualität die Begründungen der Ausschussbeschlüsse in RP aufweisen, kann ich allerdings nicht sagen, da die Beschlüsse nicht veröffentlicht werden – was angesichts allgemeinen Interesses und des Transparenzgebotes der Wahl unverständlich ist). Auf Bundesebene wie auch in der Mehrzahl der Länder entscheidet das Plenum. Hinzu kommt die lange Bearbeitungszeit beim Bundesverfassungsgericht, da bleibt schon mal eine Beschwerde zehn Monate liegen, bevor sie überhaupt ein Aktenzeichen erhält (sprich: angefasst wird). |

Jens Müller (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Freitag, 26. Januar 2007 - 11:23 Uhr: | |
Wieviele Unterschriften für die Wahlprüfungsbeschwerde sind denn schon zusammen? |

Jens Müller Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 13:00 Uhr: | |
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, den 28. Oktober 2008, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe über die Wahlprüfungsbeschwerden von zwei Wählern, die sich gegen den Einsatz von rechnergesteuerten Wahlgeräten („Wahlcomputern“) der Bauarten Nedap ESD 1 und ESD 2 bei der Bundestagswahl 2005 (16. Deutscher Bundestag) in verschiedenen Wahlbezirken der Bundesländer Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt wenden. |

Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 03. März 2009 - 11:28 Uhr: | |
Und das Verfahren ist zu Gunsten der Kläger entschieden: http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,610962,00.html Sehr gutes Urteil. Die fragwürdigen Maschinen werden aus dem Verkehr gezogen, die BTW bleibt gültig - und es bleibt möglich, mit nachgewiesen sicheren Maschinen zu arbeiten. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 03. März 2009 - 13:02 Uhr: | |
Ich halte das Urteil auch für völlig richtig - auch in seiner Begründung. |

Wahlrecht.de-Administrator
Forum-Administrator
| Veröffentlicht am Dienstag, 03. März 2009 - 13:21 Uhr: | |
Für die zahlreich hier Lesenden der Link auf die zentrale Seite mit Links zum Urteil und der Pressemitteilung des Gerichts. |