38 Parteien können an der Bundestagswahl 2013 teilnehmen |
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WIESBADEN/BERLIN – Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 4. und 5. Juli 2013 in Berlin für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, dass 9 Parteien im Deutschen Bundestag oder einem Landtag ausreichend vertreten sind und an der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 teilnehmen können, ohne Unterstützungsunterschriften einreichen zu müssen. Außerdem hat der Bundeswahlausschuss 29 politische Vereinigungen als Parteien für die Bundestagswahl 2013 anerkannt. Diese Parteien können noch bis zum 15. Juli 2013 Wahlvorschläge einreichen, müssen hierzu allerdings Unterstützungsunterschriften beibringen. | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||
Folgende 9 Parteien sind im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten (§ 18 Abs. 4 Nr. 1 Bundeswahlgesetz – BWG) und müssen deshalb bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl 2013 keine Unterstützungsunterschriften beibringen: | 2 | |||||||||||||||||||||||||||||
Im 17. Deutschen Bundestag vertretene Parteien:
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Zusätzlich in mindestens einem Landtag vertretene Parteien:
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Folgende 29 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss für die Wahl des 18. Deutschen Bundestages als Parteien anerkannt (Reihenfolge nach Eingang der Beteiligungsanzeigen; Kurzbezeichnung in Klammern):
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Diese vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2013 anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Für einen Kreiswahlvorschlag sind die Unterschriften von mindestens 200 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises und für einen Landeslistenvorschlag die Unterschriften von mindestens 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des jeweiligen Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch von höchstens 2 000 Wahlberechtigten, erforderlich. | 6 | |||||||||||||||||||||||||||||
Die Kreiswahlvorschläge müssen bei den Kreiswahlleitern sowie die Landeslisten bei den Landeswahlleitern bis spätestens 15. Juli 2013, 18.00 Uhr, eingegangen sein. Über deren Zulassung entscheiden die Kreiswahlausschüsse beziehungsweise Landeswahlausschüsse am 26. Juli 2013. | 7 | |||||||||||||||||||||||||||||
Die Feststellungen des Bundeswahlausschusses können innerhalb von vier Tagen nach Bekanntgabe mit Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht angefochten werden. | 8 | |||||||||||||||||||||||||||||
Bildmaterial in druckfähriger Auflösung zur Sitzung des Bundeswahlausschusses steht unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung: http://www.eventbildservice.de/galerie/271/ . | 9 | |||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Auskünfte gibt: Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863 E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de | 10 |