Bundeswahlleiter

[Pressemitteilungen]

Pressemitteilung

51/2009

17.08.2009


Bundestagswahl: Am 6. September endet Antragsfrist für Deutsche im Ausland

WIESBADEN – Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass am 6. September 2009 die Frist für Deutsche im Ausland endet, die bei der Bundestagswahl am 27. September 2009 wählen wollen und dafür ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen müssen. In einigen Ländern bietet das Auswärtige Amt den wahlberechtigten Deutschen an, für die Rücksendung der Wahlbriefe den amtlichen Kurierweg zwischen bestimmten Auslandsvertretungen und dem Auswärtigen Amt in Berlin mitzubenutzen. Eine Liste der betreffenden Auslandsvertretungen steht auf der Internetseite des Bundeswahlleiters zur Verfügung. 1
Deutsche, die im Ausland leben und bei der Bundestagswahl 2009 wählen wollen, müssen so schnell wie möglich einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde stellen, in der sie vor ihrem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren. Der Antrag muss bis zum 6. September 2009 bei der Gemeinde eingehen. Auch Deutsche im Ausland, die bereits bei der Europawahl 2009 oder bei der letzten Bundestagswahl 2005 auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen waren, müssen zur Bundestagswahl 2009 erneut einen Antrag auf Eintragung stellen. Nähere Informationen und das Antragsformular erhalten Deutsche im Ausland bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland oder im Internetseite des Bundeswahlleiters. 2
Der noch bei den letzten Bundestagswahlen geltende Ausschluss vom Wahlrecht für Deutsche, die außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats lebten und bei denen seit ihrem Fortzug aus Deutschland mehr als 25 Jahre vergangen waren, ist inzwischen gestrichen. 3
Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, aber weiterhin hier gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und können per Briefwahl an der Bundestagswahl 2009 teilnehmen. Sie können bereits jetzt bei ihrer Gemeindebehörde schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) oder mündlich die Erteilung eines Wahlscheins beantragen. Der Antrag kann allerdings nicht telefonisch gestellt werden. Der Antrag für die Briefwahl kann auch durch Ausfüllen des Wahlscheinantrags, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, gestellt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. 4
Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: (0611) 75-2317,
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
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eingetragen von Matthias Cantow