Bundeswahlleiter

[Pressemitteilungen]

Pressemitteilung

42/2009

27.07.2009


Bundestagswahl 2009: Deutsche im Ausland müssen Antrag stellen

WIESBADEN – Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, können im Ausland lebende Deutsche an der Bundestagswahl am 27. September 2009 teilnehmen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für Wahlberechtigte erfüllen und einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben. Deutsche, die noch mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind, müssen lediglich Briefwahlunterlagen beantragen. Beide Anträge können bereits jetzt bei den Gemeindebehörden gestellt werden. Zum Teil bieten die Botschaften und Konsulate der Bundesrepublik Deutschland an, die Beförderung der Briefwahlunterlagen zu übernehmen. Nähere Informationen erhalten im Ausland lebende Deutsche bei ihrer zuständigen Auslandsvertretung. 1
Der noch bei den letzten Bundestagswahlen geltende Ausschluss vom Wahlrecht für Deutsche, die außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats lebten und bei denen seit ihrem Fortzug aus Deutschland mehr als 25 Jahre vergangen waren, ist inzwischen gestrichen. 2
Deutsche, die im Ausland leben und bei der Bundestagswahl 2009 in Deutschland ihre Stimme abgeben wollen, müssen bestimmte Voraussetzungen beachten. Diese richten sich danach, ob sie noch mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind. 3
1. Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, aber an der Bundestagswahl 2009 in Deutschland teilnehmen wollen, müssen schriftlich mit einem besonderen Formular ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland beantragen. Der Antrag muss bis zum 6. September 2009 bei der Gemeindebehörde eingehen, sollte also so frühzeitig wie möglich gestellt werden. Das Antragsformular für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 2009 ist als PDF-Datei zum Download auf der Internetseite des Bundeswahlleiters erhältlich unter:
www.bundeswahlleiter.de --> Bundestagswahl 2009, --> "Service für Deutsche im Ausland",

sowie als Vordruck
  • bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland,
  • beim Bundeswahlleiter unter der Anschrift:
    Datenerfassung für den Bundeswahlleiter,
    Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn,
    Postfach 17 03 77, 53029 Bonn
    Telefon: 49(0)611/75 85 18
    Telefax: 49(0)611/75 89 88
    Kontakt: www.destatis.de/kontakt
    oder
  • bei allen Kreis- und Stadtwahlleitern in Deutschland.
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Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können sich für ihre Mitarbeiter im Ausland die Antragsvordrucke in der erforderlichen Stückzahl zusenden lassen. 5
Nach Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Deutsche im Ausland ohne weitere Anforderung – frühestens einen Monat vor dem Wahltag – die für die Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl). Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, dem 27. September 2009, bis zum Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag voradressierten Stelle eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. 6
2. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland Deutsche, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, aber weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und können per Briefwahl an der Bundestagswahl 2009 teilnehmen. Sie können bereits jetzt bei ihrer Gemeindebehörde schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) oder mündlich die Erteilung eines Wahlscheins beantragen. Der Antrag kann allerdings nicht telefonisch gestellt werden. Der Antrag für die Briefwahl kann auch durch Ausfüllen des Wahlscheinantrags, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, gestellt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. 7
Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: (0611) 75-2317,
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
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eingetragen von Matthias Cantow