Verfassungsgerichtshof
des Landes Berlin

[Pressemitteilungen]

Pressemitteilung

 

19.12.2001


Entscheidungen 2000–heute, Übersicht – Berliner Wahlrecht

Bezirkslistenbewerber wird nicht vorläufig ins Abgeordnetenhaus berufen

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat mit Beschluß vom 14. Dezember 2001 den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung des Herrn Carsten Wilke zurückgewiesen, mit dem dieser erreichen wollte, in das Abgeordnetenhaus von Berlin berufen zu werden. Wie bereits in den Medien berichtet wurde (vgl. Berliner Morgenpost vom 24. November 2001), hatte Carsten Wilke bei der am 21. Oktober 2001 durchgeführten Wahl zum Abgeordnetenhaus auf Platz 2 der Bezirksliste der CDU im Bezirk Treptow-Köpenick kandidiert, aber kein Mandat erhalten, weil nach dem endgültigen Wahlergebnis des Landeswahlausschusses nur ein Listenmandat auf die Bezirksliste entfallen war. Vor dem Verfassungsgerichtshof argumentierte Carsten Wilke, daß ihm nach dem Landeswahlgesetz ein Mandat zustehe. Ihm sei das Mandat zu Unrecht wegen der Verteilung von Überhang- und Ausgleichsmandaten auf Grund der Landeswahlordnung wieder entzogen worden. 1
Der Verfassungsgerichtshof wies den Antrag mit folgender Begründung zurück: Für die Frage, ob eine einstweilige Anordnung ergehen könne, sei eine Güterabwägung vorzunehmen. Diese gehe zum Nachteil des Antragstellers aus. Würde er nämlich vorläufig in das Abgeordnetenhaus berufen, gäbe es entweder einen Sitz zu viel im Abgeordnetenhaus oder es müßte vorübergehend ein anderer Abgeordneter das Abgeordnetenhaus verlassen. Da der Ausgang des zugleich von Carsten Wilke anhängig gemachten Wahlprüfungsverfahrens offen sei, sehe der Verfassungsgerichtshof keinen Anlaß, den Streit um den Listenplatz vorerst zu seinen Gunsten zu entscheiden. Vielmehr habe das auf der Grundlage der Landeswahlordnung ermittelte amtliche Endergebnis Vorrang. 2
Über das Wahlprüfungsverfahren (Aktenzeichen VerfGH 175/01) wird der Verfassungsgerichtshof im Laufe des Jahres 2002 entscheiden. 3
Beschluß des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 13. Dezember 2001
– VerfGH 175 A/01 –

 


eingetragen von Matthias Cantow