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Bundesrat

817. Sitzung

Plenarprotokoll 817, 383

Berlin, Freitag, den 25. November 2005


Im Kontext stehende Meldung: Bundesratsinitiative zu Nachrückpraxis und Nachwahlen – Überprüfung des Bundeswahlgesetzes angeregt (12.02.2006)

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Präsident Peter Harry Carstensen:  
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Plenarprotokoll 817, S. 383 Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2:
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Abs. 2 GO BR – (Drucksache 789/05)
(D) 1
Es gibt eine Wortmeldung von Ministerpräsident Beck (Rheinland-Pfalz). Bitte sehr, Herr Beck. 2
Kurt Beck (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Initiative zur Änderung und Weiterentwicklung unseres Wahlrechts gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes eingeleitet. Hintergrund sind die Erfahrungen mit der Nachwahl zur letzten Bundestagswahl in Dresden. 3
Die Regelungen des rheinland-pfälzischen Wahlrechts sind denen des Bundeswahlrechts sehr ähnlich. Da ich es für problematisch hielte, bisher Vergleichbares in Zukunft unterschiedlich zu regeln, sind wir gesetzgeberisch tätig geworden. Natürlich geht es uns auch darum, die Problematik zu klären, die aus dem genannten Anlass zweifelsfrei deutlich geworden ist. 4
Plenarprotokoll 817, S. 384 Schon in der Vergangenheit hat es solche Situationen gegeben. Angesichts der Vielzahl von Kandidatinnen und Kandidaten auf den Listen für die Wahl zum Deutschen Bundestag, aber auch für Landtagswahlen ist es vor allem dem lieben Gott zu verdanken, dass es bisher relativ selten dazu gekommen ist, dass eine Bewerberin oder ein Bewerber vor der Wahl verstorben ist oder aus einem anderen unabweisbaren Grund die Kandidatur nicht annehmen konnte. (A) 5
Wir sollten hier Klarheit schaffen. Wir sehen folgende Lösung vor: Den Parteien wird generell die Möglichkeit eröffnet, für die Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten B-Kandidatinnen oder -kandidaten, Klammerkandidatinnen oder -kandidaten vorzuschlagen, falls durch Tod einer Bewerberin oder eines Bewerbers oder aus einem anderen Grund die Kandidatur nicht durchgehalten werden kann. Die B-Kandidatur kommt dann automatisch zum Tragen. Wir schreiben den Parteien nicht vor, diesen Weg zu gehen, machen aber deutlich: Wer auf eine Klammerkandidatur verzichtet, nimmt in einem solchen Ausnahmefall in Kauf, dass eine Wahlkreiskandidatur nicht erfolgen kann. 6
Wir halten eine gründliche Beratung dieses Ansatzes auf der bundespolitischen Ebene für notwendig. Wir wollen nicht vorpreschen, indem wir auf der Bundesebene eine unverrückbare Vorgabe machen, sondern möchten den Anstoß geben, die Diskussion weiterzuführen, und hoffen, dass sie in diesem Hause und im Deutschen Bundestag zu einem guten Ende kommt. 7
Wir bitten Sie darum, die Initiative in die Ausschüsse zu überweisen, und freuen uns auf weitere Vorschläge und Überlegungen, die möglichst bald zu einer gemeinsamen Regelung führen. – Ich bedanke mich. (B) 8
Präsident Peter Harry Carstensen:  
Herr Ministerpräsident Beck, herzlichen Dank! 9
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. 10
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten zu. 11
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eingetragen von Matthias Cantow