Christlich Demokratische Union

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Stellungnahme der CDU zu Wahlprüfungsbeschwerden (Überhangmandate)

In den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvC 6/04 u.a. (Wahlprüfungen wegen der Überhangmandate der Bundestagswahl 2002) hatte die CDU (kritisch) Stellung genommen.

Zitat

III. Überhangmandate rechtlich bedenklich und aus demokratischer Sicht nicht wünschenswert
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Aus den Ergebnissen der letzten drei Bundestagswahlen muss daher der Schluss gezogen werden, dass die Existenz der Überhangmandate sich von einer rudimentären Ausprägung des personalisierten Verhältniswahlrechts zu einem wahlentscheidenen Faktor entwickelt hat. Dies erscheint sowohl verfassungsrechtlich im Blick auf Art. 38 GG, als auch wahlrechtlich und wahlpolitisch im Blick auf Art. 20 Abs. 2 GG bedenklich, sowie aus demokratischer Sicht keineswegs wünschenswert.
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(Volker Kauder)

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Stellungnahme der CDU vom 13. Juni 2005 (PDF-Datei · 0,55 MB)


Martin Fehndrich (21.06.2011)