Christlich Demokratische Union |
[Dokumente] |
In den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvC 6/04 u.a. (Wahlprüfungen wegen der Überhangmandate der Bundestagswahl 2002) hatte die CDU (kritisch) Stellung genommen.
III. Überhangmandate rechtlich bedenklich und aus demokratischer Sicht nicht wünschenswert
...
Aus den Ergebnissen der letzten drei Bundestagswahlen
muss daher der Schluss gezogen werden, dass die Existenz der Überhangmandate sich von einer
rudimentären Ausprägung des personalisierten Verhältniswahlrechts zu einem
wahlentscheidenen Faktor entwickelt hat. Dies erscheint sowohl verfassungsrechtlich im
Blick auf Art. 38 GG, als auch wahlrechtlich und wahlpolitisch im Blick auf Art. 20 Abs. 2
GG bedenklich, sowie aus demokratischer Sicht keineswegs wünschenswert.
...
(Volker Kauder)
Stellungnahme der CDU vom 13. Juni 2005 (PDF-Datei · 0,55 MB)