Zweite Beschlussempfehlungdes Wahlprüfungsausschusses |
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zu 23 gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des sechsten Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen Wahleinsprüchen |
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A. Problem |
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Gemäß § 26 Abs. 2 des Europawahlgesetzes (EuWG) finden für das Wahlprüfungsverfahren zur Europawahl die Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes (WPrüfG) entsprechende Anwendung. Der Deutsche Bundestag hat danach über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland vom 13. Juni 2004 auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses zu entscheiden. |
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Insgesamt waren 46 Wahleinsprüche eingegangen. Die jetzt zur Beschlussfassung vorgelegten Entscheidungen behandeln 23 Einsprüche; über 23 andere Einsprüche hat das Plenum bereits auf der Grundlage der Ersten Beschlussempfehlung (Bundestagsdrucksache 15/4250) entschieden. Weitere Einsprüche stehen nicht zur Beratung an. |
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B. Lösung |
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Zurückweisung von 23 Wahleinsprüchen ohne mündliche Verhandlung wegen offensichtlicher Unbegründetheit oder wegen Unzulässigkeit (§ 26 Abs. 2 EuWG i. V. m. § 6 Abs. 1a Nr. 3 bzw. Nr. 1 und 2 WPrüfG) (vgl. Nummer 1 der Beschlussempfehlung); |
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Offensichtlich unbegründet sind Einsprüche,
a) die einen Sachverhalt vortragen, der einen Fehler bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl nicht erkennen lässt;
b) die die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen behaupten; im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens im Deutschen Bundestag kann eine derartige Feststellung nicht erfolgen (seit der 1. Wahlperiode ständige Praxis des Deutschen Bundestages; diese Kontrolle blieb stets dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten);
c) die mangels ausreichender Angabe von Tatsachen nicht erkennen lassen, auf welchen Tatbestand der Einspruch gestützt wird (BVerfGE 40, 11 <30>);
d) die sich zwar auf nachprüfbare Mängel bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl stützen, wobei diese Mängel jedoch angesichts des Stimmenverhältnisses keinen Einfluss auf die Mandatsverteilung haben können (BVerfGE 4, 370 <372 f.>). |
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In Nummer 2 der Beschlussempfehlung wird die Bundesregierung um Prüfung einiger im Zusammenhang mit der Behandlung von Wahleinsprüchen aufgekommener Fragen gebeten. |
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C. Alternativen |
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Keine hinsichtlich der Ergebnisse der Entscheidungen. |
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Der Wahlprüfungsausschuss ist jedoch entsprechend seinem Selbstverständnis und seiner ständigen Praxis allen behaupteten Wahlmängeln nachgegangen, auch wenn sie keinen Einfluss auf die Mandatsverteilung der deutschen Abgeordneten im sechsten Europäischen Parlament hatten. Diese Art der Behandlung soll dafür Sorge tragen, dass sich festgestellte Wahlmängel bei künftigen Wahlen möglichst nicht wiederholen. |
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D. Kosten |
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Keine |
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Beschlussempfehlung |
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Der Bundestag wolle beschließen,
- die aus den Anlagen 1 bis 22 ersichtlichen Entscheidungen zu treffen.
- die Bundesregierung aufgrund der Erfahrungen in Wahlprüfungsangelegenheiten um Prüfung und Vorlage eines Berichts bis Januar 2006 zu bitten, ob durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden kann,
– dass Hinweise auf der Wahlbenachrichtigungskarte – z. B. der nach dem Muster in Anlage 4 zu § 18 Abs. 2 der Europawahlordnung vorgesehene Hinweis, dass der Wahlscheinantrag bei Postversand in einem frankierten Umschlag abzusenden sei – deutlich lesbar sind;
– dass die Wahlbehörden Obdachlosen rechtlich zutreffende Auskünfte über die Möglichkeit, ihr Wahlrecht auszuüben, erteilen;
– dass sich die Tätigkeit einer Hilfsperson bei der Stimmabgabe behinderter Wähler auf eine technische Hilfestellung bei der Kundgabe des Wählerwillens
beschränkt (§ 50 der Europawahlordnung, § 57 der Bundeswahlordnung). |
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Berlin, den 27. Januar 2005 |
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Der Wahlprüfungsausschuss |
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Erika Simm Vorsitzende und Berichterstatterin
Hermann Bachmaier Berichterstatter
Hans-Joachim Hacker Berichterstatter
Petra-Evelyne Merkel Berichterstatterin
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Berichterstatter
Manfred Grund Berichterstatter
Thomas Strobl (Heilbronn) Berichterstatter
Jerzy Montag Berichterstatter
Jürgen Koppelin Berichterstatter
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Inhaltsverzeichnis zum Anlagenteil: |
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Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Wahleinsprüchen |
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Aktenzeichen | Betreff | Berichterstatter/in | Anlage-Nr. | Seite |
EuWP 29/04 | Durchführung der Urnenwahl | Abg. Bachmaier | 1 | 5 |
EuWP 34/04 | Nichteintragung in das Wählerverzeichnis | Abg. Bachmaier | 2 | 9 |
EuWP 11/04 | Nichteintragung in das Wählerverzeichnis | Abg. Bachmaier | 3 | 11 |
EuWP 10/04 | Durchführung der Urnenwahl | Abg. Dr. Friedrich (Hof) | 4 | 15 |
EuWP 43/04 | Listenaufstellung durch Parteien, Stimmenauszählung, Fünf-Prozent-Sperrklausel u. a. | Abg. Dr. Friedrich (Hof) | 5 | 19 |
EuWP 24/04 | Nichtzugang der Briefwahlunterlagen (Übersendung in das Ausland) | Abg. Grund | 6 | 29 |
EuWP 36/04 | Nichtzugang der Briefwahlunterlagen | Abg. Grund | 7 | 33 |
EuWP 26/04 | Informationen zur Wahlteilnahme an Auslandsdeutsche | Abg. Grund | 8 | 35 |
EuWP 02/04 | Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, Öffnungszeiten der Wahllokale, Fünf-Prozent-Sperrklausel, Stimmenauszählung u. a. | Abg. Hacker | 9 | 39 |
EuWP 13/04 | Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses | Abg. Hacker | 10 | 49 |
EuWP 18/04 | Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, Informationen über Wahlvorschläge | Abg. Hacker | 11 | 51 |
EuWP 45/04 | Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses | Abg. Hacker | 12 | 55 |
EuWP 41/04 EuWP 42/04 *) | Gestaltung des Stimmzettels | Abg. Koppelin | 13 | 61 |
EuWP 08/04 | Durchführung der Urnenwahl | Abg. Merkel | 14 | 65 |
EuWP 17/04 | Elektronische Stimmabgabe | Abg. Montag | 15 | 67 |
EuWP 30/04 | Nichteintragung in das Wählerverzeichnis | Abg. Montag | 16 | 71 |
EuWP 31/04 | Wahlausschluss | Abg. Montag | 17 | 75 |
EuWP 37/04 | Gestaltung der Wählbarkeitsbescheinigung | Abg. Montag | 18 | 77 |
EuWP 39/04 | Listenaufstellung durch Parteien | Abg. Simm | 19 | 79 |
EuWP 40/04 | Fünf-Prozent-Sperrklausel, Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung | Abg. Strobl (Heilbronn) | 20 | 83 |
EuWP 46/04 | Fünf-Prozent-Sperrklausel, Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung | Abg. Strobl (Heilbronn) | 21 | 89 |
EuWP 38/04 | Fünf-Prozent-Sperrklausel, Erstellen der Wählerverzeichnisse u. a. | Abg. Strobl (Heilbronn) | 22 | 95 |
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____________ *) Die beiden textidentischen Einsprüche EuWP 41/04 und EuWP 42/04 sind in einer Beschlussempfehlung behandelt worden. |
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