Deutscher Bundestag

[Wahlprüfung]

15. Wahlperiode

Drucksache 15/18

28.10.2002


Tenor und Begründung (BVerfGE 106, 253) der und Informationen zur Entscheidung
zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung,
Entscheidung (2 BvE 3/02) in der Hauptsache, Entscheidungen 2000–heute

BTDrucks 15/18, S. 1 Antrag

der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen

Die Zahl der auf die Fraktionen entfallenden Sitze im Ältestenrat und in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages sowie die Regelung der Vorsitze in den Ausschüssen werden nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (St. Lague/Schepers) berechnet, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. 1
Das Gleiche gilt für die Besetzung von anderen Gremien, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2
Berlin, den 28. Oktober 2002
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

 


eingetragen von Matthias Cantow