Deutscher Bundestag |
[Wahlprüfung] |
Tenor und
Begründung
(BVerfGE 106, 253) der und
Informationen zur Entscheidung
zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung,
Entscheidung (2 BvE 3/02) in der Hauptsache,
Entscheidungen 2000–heute
Antragder Fraktionen der CDU/CSU und FDP |
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Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen |
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Die Zahl der auf die Fraktionen entfallenden Sitze im Ältestenrat und in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages sowie die Regelung der Vorsitze in den Ausschüssen werden nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (St. Lague/Schepers) berechnet, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. | 1 |
Das Gleiche gilt für die Besetzung von anderen Gremien, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. | 2 |
Berlin, den 28. Oktober 2002 | |
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion | |
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion |