Schweden (Riksdag)

[Wahlsysteme im Ausland]

Wahlsystem

Besonderheiten

Abgeordnetenzahl

Das schwedische Parlament besteht aus insgesamt 349 Mitgliedern. Davon werden 310 Sitze in Mehrpersonenwahlkreisen verteilt.

Wahlperiode

Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre. Reguläre Wahlen finden jeweils am zweiten Sonntag im September statt.

Aktives und passives Wahlrecht

Das aktive und passive Wahlalter liegt bei 18 Jahren.

Einteilung des Wahlgebietes

Das Wahlgebiet Schweden ist in 29 Wahlkreise eingeteilt. Die 310 Direktmandate werden entsprechend der Wahlberechtigten auf die Wahlkreise verteilt (derzeit zwischen 2 [Gotland] und 36 Sitzen [Stockholm] pro Wahlkreis). Die Wahlkreise entsprechen in der Regel den Provinzen.

Stimmenzahl

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme für eine Partei im Mehrpersonenwahlkreis mit der Möglichkeit, auch einem Kandidaten dieser Partei eine Stimme zu geben.

Sperrklausel

Parteien, die im Verhältnisausgleich Anpassungssitze erhalten wollen, müssen mindestens vier Prozent der Stimmen erhalten.

Eine Partei, die landesweit weniger als 4% der Stimmen erhalten hat, kann in den Wahlkreisen Sitze erhalten, in denen sie mindestens 12% der Stimmen erhalten hat. Die 12%/4% Regelung findet sich nur in der Verfassung (Ch.3, Art.7), nicht im Wahlgesetz.

Sitzverteilung

Von den 349 Sitzen sind 310 Direktmandate (permanent seats), die restlichen 39 Sitze sind Kompensationssitze (adjustment seats).

Schritt 1: Zuerst werden in den Mehrpersonenwahlkreisen die 310 Direktmandate an die Parteien verteilt. Dazu wird eine Modifikation des Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) mit der Divisorfolge 1,2 – 3 – 5 – 7 benutzt (bis zur Reichstagswahl 2014 lautete der erste Divisor 1,4). Sitze im Wahlkreis können nur diejenigen Parteien erhalten, die im Wahlkreis 12% oder landesweit mindestens 4% der Stimmen erhalten haben.

Schritt 2: Danach wird geprüft, welche Parteien die 4 %-Sperrklausel überwunden haben.

Schritt 3: Dann werden die 39 Anpassungssitze unter Anrechnung der schon zugeteilten Direktmandate nach dem modifizierten Divisorverfahren mit Standardrundung (siehe Schritt 1) an die Parteien verteilt, die die Sperrklauseln überwunden haben, damit sich eine proportionale Verteilung aller 349 Sitze ergibt.

Sollten Parteien dabei mehr Direktmandate erhalten haben, als ihnen nach dieser Berechnung insgesamt zustehen, werden ihnen die Direktmandate mit den niedrigsten Höchstzahlen gestrichen, wobei Wahlkreise mit weniger als 3 Sitzen ausgenommen sind. Die gestrichenen Direktmandate werden innerhalb des jeweiligen Wahlkreises an die Parteien vergeben, die schwedenweit die größten Höchstzahlen haben, die noch nicht über ein Direktmandat abgedeckt sind.

Schritt 4: Die Sitze einer Partei werden nach dem (hier nicht modifizierten) Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) an die Wahlkreislisten unterverteilt, wobei schon zugeteilte Direktmandate angerechnet werden.

Schritt 5: Die Sitze einer Partei im Wahlkreis gehen zuerst an die Bewerber, welche am meisten Stimmen erhalten haben, soweit auf sie mehr als 5 % der Stimmen für diese Partei im Wahlkreis entfallen sind. Die anderen Sitze gehen an die Kandidaten in Listenreihenfolge.


von Martin Fehndrich, Matthias Cantow und Wilko Zicht (12.03.2007, letzte Aktualisierung: 09.09.2018)