US-Repräsentantenhaus |
[Wahlsysteme im Ausland] |
Wahlsystem: Präsident und Vize-Präsident – Repräsentantenhaus – Senat
Relative Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen (und zwar vorgeschrieben in US Code 2 Chapter 1 Section 2c).
Das Repräsentantenhaus besteht aus 435 Sitzen, die alle durch Wahl in Einerwahlkreisen bestimmt werden.
Die Legislaturperiode beträgt zwei Jahre, und beginnt jeweils am 3. Januar nach der Wahl (20. Verfassungszusatz). Die Wahl selber findet am Dienstag nach dem ersten Montag im November in geraden Jahren statt (Election day – Verfassung Artikel I, (4)).
Aktiv wahlberechtigt ist jeder Amerikaner, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen (Haupt-)Wohnsitz in einem der 50 Bundesstaaten hat, d. h. Bewohner von Washington D. C., Puerto Rico, etc. sind nicht wahlberechtigt.
Wählbar sind alle Amerikaner, die mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens 7 Jahre US-Bürger sind.
Die Zahl der Wahlkreise richtet sich nach dem Ergebnis letzten Volkszählung und wird nach dem Huntington/Hill-Verfahren berechnet. Bis 18xx wurde dafür das Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hamilton oder Hare/Niemeyer) verwendet. Wegen des Auftretens des Alabama-Paradoxons erfolgte ein Wechsel des Berechnungsverfahren zu Divisorverfahren (zuerst Webster/Sainte Laguë, dann Hill/Huntington).
Volkszählungen finden in allen durch 10 teilbaren Jahren statt.
Der Supreme Court der USA verlangt für die Wahl zum Repräsentantenhaus die strikte Gleichheit der Wahlkreise innerhalb eines Bundesstaates in bezug auf die Zahl der Wahlberechtigten mit der Konsequenz, daß jede Abweichung, sei sie auch noch so gering, durch konkrete Gründe gerechtfertigt werden muß. Allerdings bleibt noch viel Spielraum für die Wahlkreisgeometrie (siehe auch: manipulative Wahlkreisgeometrie Gerrymandering und die Meldung vom 3. Oktober 2002 zum Computer Driven Gerrymandering)