Bundesministerium des Innern

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Pressemitteilung

 

10.12.2008


Bundeskabinett bestimmt den Tag der Europawahl und empfiehlt dem Bundespräsidenten das Datum für die Bundestagswahl

Das Bundeskabinett hat am 10. Dezember jeweils auf Vorschlag von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble wichtige Beschlüsse für die Durchführung der Europa- und der Bundestagswahl im nächsten Jahr gefasst. 1
Als Tag der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland hat das Kabinett den 7. Juni 2009 bestimmt. Aus dem sog. Direktwahlakt ergibt sich der 4.–7. Juni 2009 als EU-weiter Zeitraum für die 7. Direktwahl des Europäischen Parlaments. Den Wahltag in Deutschland, der nach nationalem Recht ein Sonn- oder gesetzlichen Feiertag sein muss, bestimmt gemäß § 7 des Europawahlgesetzes die Bundesregierung. 2
Das Bundeskabinett hat außerdem beschlossen, dem Bundespräsidenten den 27. September 2009 als Termin für die Wahl des 17. Deutschen Bundestages vorzuschlagen. 3
Die Neuwahl des Deutschen Bundestages muss nach Art. 39 Abs. 1 GG in dem Zeitraum vom 19. August bis 18. Oktober 2009 stattfinden. Der Tag der Bundestagswahl wird nach § 16 des Bundeswahlgesetzes vom Bundespräsidenten bestimmt; der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein. 4
Nach ständiger Staatspraxis geht der Entscheidung des Bundespräsidenten eine Empfehlung der Bundesregierung voraus. Bei deren Vorbereitung hat der Bundesminister der Innern die Innenressorts der Länder, den Bundeswahlleiter und die Vorsitzenden der Fraktionen im Deutschen Bundestag beteiligt. Da der Wahltermin nach Möglichkeit nicht mit Ferienzeiten kollidieren sollte, kamen nur der 20. und der 27. September 2009 in Frage. Die ganz überwiegende Mehrheit der Beteiligten hat sich für den letztgenannten Termin ausgesprochen. 5

 


eingetragen von Matthias Cantow