Bundesverfassungsgericht

[Wahlprüfung]

Beschluss vom 22. Januar 2001

2 BvC 6/00

 

„Wahlprüfungsbeschwerde Europawahl“


Informationen Informationen zur Entscheidung, Entscheidungen 2000–heute

Beschluss

In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde

des Herrn W...,
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. März 2000 – EuWP 16/99 – (BTDrucks 14/2761)
hat das Bundesverfassungsgericht – Zweiter Senat – unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsidentin Limbach,
Sommer,
Jentsch,
Hassemer,
Broß,
Osterloh,
Di Fabio,
am 22. Januar 2001 gemäß § 24 BVerfGG beschlossen:

Entscheidungsformel:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe:

Die Beschwerde ist aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 16. November 2000 mitgeteilten Erwägungen unzulässig. Die weitere Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 16. Dezember 2000 gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen. 1
Limbach, Sommer, Jentsch, Hassemer, Broß, Osterloh, Di Fabio

 


Matthias Cantow