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21.01.2010

Rückblick 2009 ...

Ein wenig später als sonst unser Rückblick auf das vergangene Jahr: Neben der Vielzahl von Wahlen auf allen Ebenen im Superwahljahr 2009 und den im letzten Ausblick erwarteten Entscheidungen und Entwicklungen, zeigte sich im vergangenen Jahr erneut, welch wichtige Rolle das Wahlrecht in einer Demokratie spielt und wie gering es trotzdem teilweise geschätzt wird.

Bundestagswahl 2009 mit verfassungswidrigem Wahlrecht

Politischer und dramaturgischer Höhepunkt des Superwahljahrs war die Bundestagswahl am 27. September 2009, dem letzten Wahltermin des Jahres. Als das Bundeswahlgesetz im Juli 2008 für verfassungswidrig erklärt wurde (BVerfGE 121, 266), hatten die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber zur Änderung ausnahmsweise eine Frist bis ins Jahr 2011 gewährt und damit erlaubt, noch einmal nach einem verfassungswidrigen Wahlrecht zu wählen.

Trotzdem mehrten sich die Stimmen, die sich für eine Änderung noch vor der Bundestagswahl aussprachen. Selbst aus der Union warben Wolfgang Schäuble und Bundestagspräsident Norbert Lammert dafür. Im Januar startete die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einem Expertengespräch und erarbeitete auf dessen Basis einen Gesetzentwurf zur Beseitigung des negativen Stimmgewichts, der im Wesentlichen die auch von uns vorgeschlagenen Minimaländerungen zur Verrechnung der Überhangmandate enthielt. Durch diesen Entwurf musste sich der Bundestag ab Februar mit dem Thema befassen, der ersten Lesung im März (Bundestagsabgeordnete verkennen Ernst der Lage) folgte im Mai eine Expertenanhörung des Innenausschusses, mit argumentativen Nebelkerzen der von CDU/CSU vorgeschlagenen Sachverständigen mit dem Ziel, eine Wahlgesetzänderung noch vor der Bundestagswahl zu verhindern. In seiner letzten regulären Sitzung lehnte der Bundestag schließlich eine Änderung des Gesetzes ab. Die meisten Aussagen gegen den Gesetzentwurf waren dabei sachlich falsch.

Am 27. September 2009 wurde der Bundestag daher noch einmal mit einem verfassungswidrigen Wahlrecht gewählt, das sogar zur Umkehr der Wählermehrheit in eine Sitzminderheit hätte führen können. So mussten wir wieder in unseren Tipps zur Stimmabgabe informieren, wie man der präferierten Partei nicht mit seiner Stimme schadet und die beiden Stimmen so einsetzt, dass man einen höheren Erfolgswert als der „durchschnittliche Wähler“ erzielt – ein wirklich absurde Situation.

Das Ergebnis der Bundestagswahl wies dann einige Rekorde auf, so gab es:

Durch die 24 Überhangmandate gestaltet sich die Mehrheit der schwarz-gelben Koalition deutlich bequemer. Ohne Überhangmandate betrüge die Mehrheit acht Sitze, einen weniger als die Zahl der Abweichler bei der Wahl der Bundeskanzlerin am 28. Oktober 2009 (Überhangkanzlerin).

Superwahljahr 2009

Neben der Bundestagswahl gab es noch eine Vielzahl weiterer Wahlen in Deutschland. Es begann mit der vorgezogenen Landtagswahl in Hessen am 18. Januar, bei der zum ersten Mal in diesem Bundesland Überhangmandate auftraten. Am 23. Mai fand dann die Wahl des Bundespräsidenten durch die 13. Bundesversammlung statt. Horst Köhler wurde im ersten Wahlgang mit 613 Stimmen wiedergewählt; genau die nötige Stimmenzahl für diesen Wahlgang. Bei dieser Wahl wurde ein umgekehrtes Transparenzproblem gesehen, da das Ergebnis der Auszählung schon vor Verkündung via Twitter bekannt wurde. Am 7. Juni folgte die Europawahl, zeitgleich mit Kommunalwahlen in sieben Bundesländern. Am 30. August standen Landtagswahlen im Saarland, Sachsen und Thüringen und die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen auf dem Programm. Zeitgleich mit der Bundestagswahl wurden schließlich am 27. September die Landtage in Brandenburg und in Schleswig-Holstein gewählt.

Landtagswahl und Wahlrechtsstreit in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein musste wegen des Bruchs der großen Koalition neu gewählt werden. Im Ergebnis haben CDU und FDP deutlich weniger Stimmen als SPD, GRÜNE, SSW und DIE LINKE erhalten, aber nach Sitzen reichte es trotzdem für eine Mehrheit von drei Sitzen. Bereits vor der Wahl war die mehrheitsentscheidende Wirkung der unklaren Ausgleichsmandatsregelung im Landeswahlgesetz absehbar. Schon die wortgleiche Vorschrift im Kommunalwahlgesetz hatte bei den Kommunalwahlen 2008 zu einer Reihe von Gerichtsverfahren geführt, ohne dass der Gesetzgeber Handlungsbedarf sah. Nun basiert die Sitz-Mehrheit der schwarz-gelben Koalition auf einer möglichen, aber nicht unumstrittenen Auslegung des Landeswahlgesetzes, die dazu führt, dass nur ein Teil der CDU-Überhangmandate durch Ausgleichsmandate kompensiert wird. Dies ist möglicherweise verfassungswidrig. Bei einem vollständigen Ausgleich hätte die jetzige Opposition einen Sitz mehr als CDU und FDP. Gegen die Berechnung der Ausgleichsmandate sind über 350 fristgerechte Wahleinsprüche erhoben worden, über die zunächst der Landtag zu entscheiden hat. GRÜNE und SSW haben zudem ein Normenkontrollverfahren gegen die betroffene Vorschrift des Landeswahlgesetzes eingeleitet. Die Frage nach der Mehrheit wird nun erst durch das neue Landesverfassungsgericht entschieden.

Nur um ein Mandat dagegen geht es bei einem wahrscheinlichen Zählfehler in Husum. DIE LINKE bekam hier in einem Wahlbezirk angeblich nur 9 Zweitstimmen, aber 42 Erststimmen. Bei der zeitgleich stattfindenden Bundestagswahl zählten die Wahlhelfer für DIE LINKE 47 Zweitstimmen und 52 Erststimmen. Zudem ist die ungewöhnlich hohe Zahl an ungültigen Zweitstimmen auffällig, so dass hier wohl ein Teil der Zweitstimmen für DIE LINKE auf dem Stapel der ungültigem Stimmen gelandet war. Auf Geheiß des Innen- und Rechtsausschusses des Landtags wird am 22. Januar 2010 der Landeswahlausschuss eine Neuauszählung der Stimmen dieses Wahlbezirks vornehmen. Nur vier zusätzliche Stimmen für DIE LINKE ergäben einen weiteren Sitz zulasten der FDP, so dass die schwarz-gelbe Mehrheit auch ohne Korrektur der Ausgleichsmandatsverteilung auf nur noch einen Sitz zusammenschmelzen würde. Zudem ist auch das Nachrücken in die drei nicht ausgeglichenen Überhangmandate der CDU umstritten – selbst im Falle einer Bestätigung der Ausgleichsregelung durch das Landesverfassungsgericht droht hier der nächste Rechtsstreit.

Wahlcomputer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen von Wahlprüfungsbeschwerden zu den bei der Bundestagswahl 2005 eingesetzten Wahlcomputern (Urteil vom 3. März 20092 BvC 3/07, 2 BvC 4/07) hat sich der Einsatz von elektronischen Wahlgeräten in Deutschland wohl auf absehbare Zeit erledigt. Die Richter beurteilten die Bundeswahlgeräteverordnung als verfassungswidrig, da diese die Kontrolle der Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes der Wahl nicht garantiere. Ebenso erfüllten die bisher verwendeten elektronischen Wahlgeräte die hohen Anforderungen des Gerichts an die Nachvollziehbarkeit des Wahlvorgangs nicht. Das Zustandekommen des Wahlergebnisses müsse auch für einen einfachen Beobachter vollkommen transparent sein. Ein TÜV-System einer nur durch Experten geprüften Sicherheit reiche nicht aus.

Kommunalwahlen und Wahlsystem in Nordrhein-Westfalen

Eine Reihe von landesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen gab es zu den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen. Nachdem der Verfassungsgerichtshof des Landes bereits Ende 2008 die Einsitzsperrklausel kippte, traf es nun den ursprünglich zeitgleich mit der Europawahl am 7. Juni 2009 geplanten Wahltermin fünf Monate vor dem Ende der Wahlperiode (VerfGH 24/08). Der von der Landesregierung daraufhin neu festgelegte Wahltermin am 30. August 2009 – einen Monat vor der Bundestagswahl 2009 – wurde dagegen nicht beanstandet (VerfGH 3/09). Auch der Übergang zur relativen Mehrheitswahl ohne Stichwahl für die Bürgermeisterwahlen wurde von den Richtern als mit der Landesverfassung vereinbar angesehen (VerfGH 2/09). Als Folge hiervon kam es erwartungsgemäß zur Wahl von Bürgermeistern mit Mehrheiten bei oder sogar unter 30 Prozent (Monheim und Wülfrath).

Viele der handwerklichen Mängel im Kommunalwahlgesetz spiegeln sich nun in Wahlergebnissen und Sitzverteilungen wieder. Mathematisch überflüssige Ausgleichssitze (Überausgleich), die die auch so schon recht großen Räte noch weiter aufblähen, oder eine Mehrheitsklausel, die entgegen der Logik des neu eingeführten Divisorverfahrens mit Standardrundung (Sainte-Laguë) wieder zurück zur Logik des Quotenverfahrens mit Rundung nach größten Resten (Hare/Niemeyer) springt (z. B. Kreis Coesfeld).

Umstritten ist die Frage, ob eine Partei ein Ausgleichsmandat als ersten (und einzigen) Sitz erhalten kann. Das Kommunalwahlgesetz wurde um die verfassungswidrige Einsitzsperrklausel bereinigt, in der Kommunalwahlordnung gelang dies dem NRW-Innenministerium aber nur zum Teil. Dazu wurde ein Rechenschema entwickelt, das beidem widerspricht. Dies betrifft etwa die Städte Aachen, Dortmund, Erkrath und Erkelenz. Entsprechende Wahlprüfungen wurden inzwischen von den Räten – ohne eigene Stellungnahme – mit Hinweis auf einen Brief des Innenministeriums an den Landtag abgewiesen, in dem das Ministerium seine Sichtweise mit juristisch und mathematisch abwegigen Ausführungen bekräftigte. Hier werden nun die Gerichte entscheiden müssen.

In Dortmund ist das Ausgleichsmandatsproblem allerdings erst einmal in den Hintergrund gerückt, denn dort beschloss der Rat die Wiederholung der Kommunalwahlen (Oberbürgermeister, Stadtrat und Bezirksvertretungen) wegen einer „Haushaltslüge“. Gegen diese Entscheidung sind Klagen vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen für alle drei Ebenen anhängig.

Bremen: Wahlalter 16 und Fünf-Prozent-Hürde

In Bremen entschied der Staatsgerichtshof gegen die geplante Wiedereinführung der kommunalen Fünf-Prozent-Hürde in Bremerhaven, die erst zwei Jahre zuvor durch ein Volksbegehren abgeschafft wurde. Das Urteil ist insofern bemerkenswert, als es das erste Urteil gegen die Fünfprozenthürde ist, das sich nicht auf die Einführung der Direktwahl des (Ober-)Bürgermeisters berufen kann, der nämlich in Bremerhaven nach wie vor von der Stadtverordnetenversammlung gewählt wird. Damit gibt es bei Kommunalwahlen in Deutschland (mit Ausnahme der Wahlen zur Stadtbürgerschaft in Bremen und den Bezirksversammlungen in Hamburg und Berlin) keine Sperrklauseln mehr. Darüber hinaus ist Bremen das erste Bundesland, das für Landtagswahlen das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre gesenkt hat.

Wahlrecht Hamburg

In Hamburg gab es nach dem im Februar erfolgreichen Volksbegehren der Initiative „Faires Wahlrecht“ einen Kompromiss mit den in der Bürgerschaft vertretenen Parteien, nach dem (u. a.) nun auch Wählerstimmen für die Landesliste einen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Bürgerschaft erhalten.

Wahlrecht Berlin

Im Dezember hat der Senat von Berlin das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ nun doch vollständig zugelassen. Hintergrund ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs über ein anderes Volksbegehren; das Urteil hat die juristische Vorprüfung von Anträgen auf Volksbegehren stark einschränkt. Unabhängig von der Zulassung des Volksbegehrens hält die Berliner SPD an ihrer Einschätzung fest, dass die Einführung einer Ersatzstimme gegen den Wahlgrundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl verstoße und damit verfassungswidrig sei (während sie die Stimmenübertragung im Rahmen der Übertragbaren Einzelstimmgebung für zulässig hält). Zudem verstoße die Einrichtung von Mehrmandatswahlkreisen gegen die Grundmandatsklausel in der Verfassung von Berlin.

... und Ausblick auf das Jahr 2010

Änderung des verfassungswidrigen Bundeswahlgesetzes

Bis zum Auslaufen der Dreijahresfrist des Bundesverfassungsgerichts an den Deutschen Bundestag, den verfassungswidrigen Zustand im Bundeswahlgesetz zu beseitigen, sind es nur noch anderthalb Jahre. Angesichts der „hohen Komplexität des Regelungsauftrags“ sollte der Bundestag in diesem Jahr mit ernsthaften Überlegungen zu dessen Umsetzung beginnen, die wir mit Interesse begleiten werden.

Wandlung der Parteienlandschaft und Folgerung für das deutsche Wahlsystem

Bei diesen Überlegungen wird der Bundestag auch die einschneidenden Änderungen im Kräfteverhältnis der Parteien zu beachten haben, wie sie sich verstärkt in den Ergebnissen der Wahlen im letzten Jahr zeigten. Gab es in den vergangenen Jahrzehnten in einem Land fast immer eine Partei mit mehr als 40 Prozent der Stimmen, die trotzdem nicht alle Direktmandate gewinnen konnte, so liegt gegenwärtig die größte Partei nur noch bei 30 bis 40 Prozent, gewinnt aber fast alle Wahlkreise. Das Auftreten von Überhangmandaten ist damit keine Ausnahme mehr, sondern wird zur Regel, wie im Jahr 2009 die Bundestagswahl, die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Hessen sowie die Kommunalwahlen in vielen Gemeinden Nordrhein-Westfalens zeigten.

Der Gesetzgeber sollte sich daher eingestehen, dass unter solchen Rahmenumständen mit der hälftigen Verteilung der Sitze in Einerwahlkreisen kein Proporz möglich ist und sollte sich daher auch mit der Möglichkeit von Mehrmandatswahlkreisen auseinandersetzen, die schon auf Wahlkreisebene für einen gewissen Proporz sorgen könnten.

Wahlen 2010

Die einzige größere Wahl im Jahr 2010 ist die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. Hier wäre es wünschenswert (aber unwahrscheinlich), dass der Gesetzgeber vor der Landtagswahl am 9. Mai die handwerklichen Mängel im Wahlgesetz beseitigt und nicht erst wie in Schleswig-Holstein oder bei den NRW-Kommunalwahlen wartet, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Auch hier erwarten wir viele Überhangmandate und noch mehr Ausgleichsmandate.

Wahlprüfungen

Möglicherweise gibt es noch eine inhaltliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in nach wie vor anhängigen Verfahren zur Prüfung der Bundestagswahl 2005 (!) wegen der gemeinsamen Kandidatur von Kandidaten der Linke.PDS und WASG auf einer Liste. Die Frage ist weiterhin von Interesse, da auch das inzwischen erfolgte Kandidaturverbot für Mitglieder anderer Parteien verfassungsrechtlich umstritten ist.

Zudem sind die Ergebnisse der Wahlprüfungen der Europawahl und der Bundestagswahl durch den Bundestag zu erwarten. Vom Wahlprüfungsausschuss erwarten wir zumindest die Empfehlung, das Zulassungsverfahren zur Bundestagswahl zu überprüfen. Weitere wahrscheinliche Themen sind:

In Schleswig-Holstein führt die Wahlprüfung durch den Landtag zu einer Neuauszählung in einem Wahlbezirk in Husum, so dass vermutlich ein Sitz der FDP an DIE LINKE fallen wird. Völlig offen ist hingegen die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zum begrenzten Ausgleich der Überhangmandate, die von allen Beteiligten mit Spannung erwartet wird. Nachdem der Landtag das Wahlprüfungsverfahren voraussichtlich noch im Januar abschließen wird, dürfte das Landesverfassungsgericht anschließend die gegen die Entscheidung des Landtags erhobenen Beschwerden zusammen mit dem Normenkontrollverfahren behandeln.

In Nordrhein-Westfalen werden die klagenden Wählergruppen in den Kommunen ihren einen Sitz (Ausgleichssitz als ersten Sitz) bekommen.

Noch einmal der Staatsgerichtshof Bremen

Wenig beachtet wurde bisher ein weiteres Wahlrechts-Verfahren vor dem Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, das voraussichtlich noch in der ersten Jahreshälfte seinen Abschluss findet. Es geht um eine unscheinbare Klausel des auf ein Volksbegehren zurückgehendes neuen Bremer Wahlrechts, die maßgeblich darüber entscheidet, in welchem Maße sich die von den Wählern vorgenommenen Änderungen an der Listenreihenfolge der Kandidaten tatsächlich auf die Zusammensetzung des Parlaments auswirken. Der Senator für Inneres hält die bestehende Regelung für verfassungswidrig und fordert eine Anpassung an die Regelung im niedersächsischen Kommunalwahlrecht, die den Wählereinfluss erheblich begrenzt und die auch bei der Bürgerschaftswahl 2008 in Hamburg angewendet wurde. Im Rahmen des zwischen den Hamburger Fraktionen und den dortigen Volksinitiatoren ausgehandelten Kompromisses wurde aber die Bremer Regelung ins hamburgische Wahlgesetz übernommen. Die Bremische Bürgerschaft konnte sich nicht auf eine einheitliche Position verständigen und hat die Frage der Verfassungsmäßigkeit dem Staatsgerichtshof vorgelegt. Spätestens zur mündlichen Verhandlung, die voraussichtlich am 26. Februar stattfinden wird, werden wir näher auf dieses Verfahren eingehen.

Dank an unsere Leser und alle Helfer

Für das im Superwahljahr besonders große Interesse an Wahlrecht.de möchten wir uns bei allen Lesern bedanken und wir wünschen Ihnen ein frohes Jahr 2010! Unser besondere Dank gilt erneut den Lesern, die uns auf interessante Meldungen und Fakten sowie neue Wahlumfragen hinwiesen oder uns die Umfragen oder fehlende Umfragewerte aus lokalen Zeitungen zusandten, sowie den Mitarbeitern der Umfrageinstitute und Medien, die uns wieder bei fehlenden Zahlen halfen.


von Martin Fehndrich, Matthias Cantow und Wilko Zicht (21.01.2010, letzte Aktualisierung am 24.01.2010, letzte Aktualisierung der Links am 24.01.2010)