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08.11.2007, Nachtrag: 23.01.2008

Urteilsverkündung zur 5 %-Klausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein am 13. Februar 2008

Bundesverfassungsgericht verhandelt kommunale 5 %-Hürde in Schleswig-Holstein

Zwei vergebliche Anläufe von ödp und PDS gab es bereits, die Fünfprozenthürde für Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein zu kippen. Beide Organklagen wurden vom Bundesverfassungsgericht wegen Fristüberschreitung als unzulässig verworfen. Der dritte Versuch, diesmal von den GRÜNEN initiiert und von der LINKEN unterstützt, scheint nun die Zulässigkeitshürde zu nehmen: Für den 28. November hat das Bundesverfassungsgericht eine mündliche Verhandlung angesetzt und wird sich voraussichtlich erstmals inhaltlich mit der Frage der Verfassungswidrigkeit der kommunalen Sperrklausel in Schleswig-Holstein befassen. Die Organklage richtet sich gegen die Ablehnung eines Gesetzentwurfs der GRÜNEN durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag, der die Abschaffung der Fünfprozenthürde vorsah. Die Ablehnung verletzte nach Ansicht von GRÜNEN und LINKEN den Grundsatz der gleichen Wahl. (Siehe die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.)

Die Landesverfassungsgerichte von Berlin, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern hatten in den vergangenen Jahren in ähnlichen Verfahren den Antragsstellern Recht gegeben und somit für die Aufhebung oder Absenkung der Fünfprozenthürde im jeweiligen Lande gesorgt. Im Saarland sowie in Hamburg scheiterten entsprechende Klagen jedoch. Da Schleswig-Holstein noch kein eigenes Landesverfassungsgericht besitzt, ist hier das Bundesverfassungsgericht zuständig. Zum 1. Januar 2008 plant Schleswig-Holstein die Errichtung eines eigenen Landesverfassungsgerichts, auf laufende Verfahren hat dies aber keinen Einfluss.

Berichterstatter des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht wird der konservative Richter Rudolf Mellinghoff sein.


von Wílko Zicht (08.11.2007, letzte Aktualisierung am 23.01.2008)