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19.02.2007

Urteile in Berlin: Verteilung der Ausgleichsmandate 2006 rechtmäßig

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat mit den Entscheidungen vom heutigen Tage die Verteilung der Ausgleichsmandate im vom Landeswahlausschuss festgestellten endgültigen Endergebnis bestätigt und die Einsprüche der nach dem vorläufigen Ergebnis gewählten Kandidaten Helmut Heinrich (CDU Charlottenburg-Wilmersdorf – VerfGH 168/06) und Sylvia Maria von Stieglitz (FDP Steglitz-Zehlendorf – VerfGH 169/06) zurückgewiesen. Die Ausgleichsmandate verbleiben bei der CDU-Bezirksliste Marzahn-Hellersdorf (Carsten Wilke, nachgerückt für Christian Gräff) und FDP-Bezirksliste Tempelhof-Schöneberg (Mirco Dragowski).

Unsere Zweifel, ob die Verletzung der Chancengleichheit im vorläufigen Ergebnis noch zulässig ist, waren berechtigt und auch mit unseren Auslegungsschwierigkeiten der LWO standen wir nicht allein da, denn auch der Verfassungsgerichtshof kommt zu dem Ergebnis:

Nachdem auch der Verfassungsgerichtshof in der Landeswahlordnung kein Sitzzuteilungsverfahren definiert sieht, sollte dies nun vernünftig geregelt werden (vgl. Vorschläge von Wahlrecht.de).

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von Martin Fehndrich (letzte Aktualisierung: 19.02.2007)