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03.10.2006

Berlin: Umstrittene Unterverteilung der Ausgleichsmandate

Die unklaren gesetzlichen Regelungen im Berliner Landeswahlgesetz und der Landeswahlordnung zur Unterverteilung der Ausgleichsmandate an die Bezirkslisten der Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus läßt in Hinblick auf die Wahl vom 17. September 2006 die Frage offen, ob

Der Landeswahlleiter hat im vorl. Ergebnis Ausgleichssitze an die FDP-Bezirksliste in Steglitz-Zehlendorf und die CDU-Bezirksliste Charlottenburg-Wilmersdorf vergeben, während die Bezirkslisten Tempelhof-Schöneberg (FDP) und Marzahn-Hellersdorf (CDU) nicht berücksichtigt werden, die nach den Kriterien einer proportionalen Unterverteilung aller Sitze einer Partei einen höheren Anspruch hätten.

Das amtliche Endergebnis der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin stellt der Landeswahlausschuß in öffentlicher Sitzung am Donnerstag, dem 5. Oktober 2006, fest. Die Sitzung findet um 10.00 Uhr bei der Senatsverwaltung für Inneres, Klosterstraße 47, 10179 Berlin-Mitte, Raum 3111, statt. Jeder Interessierte hat im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzes Zutritt.

Dabei kann es durchaus noch zu Änderungen zum vorläufigen Ergebnis kommen. So kam es bei der Abgeordnetenhauswahl 2001 zu einer Änderung, da beim vorläufigen (PDF) und endgültigen Ergebnis, das verwendete Berechnungsverfahren geändert wurde.

Näheres zum Berechnungsverfahren des vorl. Endergebnisses und der Verletzung der Chancengleichheit der einzelnen Bezirkslisten bei der vorläufigen Rechnung siehe: Unterverteilung von Ausgleichsmandaten.


von Martin Fehndrich (letzte Aktualisierung: 03.010.2006, letzte Aktualisierung der Links: 03.10.2006)