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07.09.2005

Selbstauflösung unwirksam - Gericht stoppt Gemeinderats-Neuwahl

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat nach einer mündlichen Verhandlung am 30. August 2005 entschieden, daß die Mandatsverzichte von 27 Ratsmitgliedern des Gemeinderates von Bad Iburg unwirksam sind. Damit kann eine geplante Neuwahl am Ende diesen Jahres nicht stattfinden, sollte nicht noch das das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anders entscheiden.

Bis auf die beiden grünen Ratsmitglieder hatten alle Ratsmitglieder am 15. Juli 2005 ihren Mandatsverzicht erklärt. Die Ersatzkandidaten haben erklärt, daß sie als Nachrücker nicht zur Verfügung stünden. Wenn weniger als die Hälfte der Sitze des Rates besetzt sind, folgt eine Auflösung des Rates.

Die beiden grünen Abgeordneten haben gegen die Auflösung des Rates geklagt.

Das Gericht sah in den Mandatsverzichten einen kollektiven Mißbrauch zur kommunalverfassungsrechtlich nicht vorgesehenen Selbstauflösung des Rates mit dem Ziel Neuwahlen.

Darüberhinaus sah das Gericht darin einen Formfehler, daß die Verzichtserklärungen vom 15. Juli 2005 schon an den davor liegenden Sitzungen des Rates am 17. März 2005 und 12. Juli 2005 für wirksam erklärt worden waren.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ist zu der Entscheidung Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zugelassen (Az.: 1 A 135/05).

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von Martin Fehndrich