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06.12.2001

Bundesregierung empfiehlt 22. September als Wahltag

Die Bundesregierung empfiehlt den 22. September 2002 als Wahltag für den 15. Deutschen Bundestag. Dies beschloß am Mittwoch das Bundeskabinett.

Der Wahltag für die Bundestagswahl wird nach § 16 Absatz 1 Bundeswahlgesetz eigentlich durch den Bundespräsidenten bestimmt. Üblicherweise wird ihm hierzu jedoch durch die Bundesregierung eine Empfehlung unterbreitet, die vom Bundespräsidenten in der Regel übernommen wird.

Die Wahlperiode des Bundestags wurde per Grundgesetzänderung mit Wirkung der Bundestagswahl 2002 um einen Monat verlängert, damit der Wahltermin nicht jedes Mal dichter an die Sommerferien heranrückt. Nach der neuen Fassung von Artikel 39 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz finden die Wahlen zum Bundestag frühestens sechsundvierzig und spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Die Wahlperiode des 14. Deutschen Bundestages hat am 26. Oktober 1998 begonnen, dem Tag der konstituierenden Sitzung des Bundestages. Für Neuwahlen ergibt sich damit ein Zeitraum vom 26. August bis zum 26. Oktober 2002. Das Bundeswahlgesetz (§ 16 Absatz 2) bestimmt, daß der Wahltag ein Sonntag oder Feiertag sein muß. Dadurch wird der Zeitraum für Neuwahlen auf den 1. September 2002 bis 20. Oktober 2002 begrenzt.

Entsprechend der Praxis bei den vorausgegangenen Bundestagswahlen hat das Bundesministerium des Innern die Innenminister und -senatoren der Länder sowie die Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien um Stellungnahme gebeten, welche Sonn- und Feiertage aus ihrer Sicht als Wahltag geeignet erscheinen. Die Fraktionsvorsitzenden haben sich für den 22. September 2002 als Wahltag ausgesprochen. 14 Bundesländer favorisieren diesen Tag ebenfalls oder haben keine Einwände gegen ihn. Lediglich Bayern und Schleswig-Holstein halten den Termin nicht für geeignet, da die Wahlvorbereitungen in ihre Ferienzeit fallen.


von Wilko Zicht