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15.11.2001

Überhangkanzler Schröder vor der Vertrauensfrage

Schon Bundeskanzler Helmut Kohl war in seiner letzten Amtsperiode von 1994 bis 1998 ein "Überhangkanzler", da die schwarzgelbe Koalition ohne die zwölf CDU-Überhangmandate über keine stabile Mehrheit verfügt hätte. Bereits bei der Kanzlerwahl im Bundestag 1994 wäre Kohl ohne die Stimmen von "Überhängern" wohl nicht wiedergewählt worden.

Auch für Gerhard Schröder spielen im Vorfeld der morgigen Abstimmung über die Vertrauensfrage die Überhangmandate, die die SPD bei der letzten Bundestagswahl 1998 erringen konnte, nun erstmals eine entscheidende Rolle. Ohne sie hätten SPD und Grüne nur 331 Mandate und lägen damit lediglich 2 Sitze über der Kanzlermehrheit von dann 329 Stimmen - unter dieser Voraussetzung wäre die morgige Abstimmung für Schröder wohl nicht zu gewinnen.

Ein anderer Aspekt der Überhangmandatsregelung könnte Schröder (bzw. den Grünen) jedoch zum Verhängnis werden: Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden ausgeschiedene Abgeordnete aus Bundesländern, in denen eine Partei über Überhangmandate erhalten hat, seit dieser Wahlperiode nicht mehr durch Nachrücker ersetzt. Dies hat zur Folge, daß von den ursprünglich 13 Überhangmandaten inzwischen nur noch zehn übrig geblieben sind. Wären die drei ausgeschiedenen "Überhänger" durch Nachrücker ersetzt worden, könnte sich Schröder bei der morgigen Abstimmung neun Gegenstimmen aus den eigenen Reihen statt nur sieben leisten.


von Wilko Zicht